Wie umgehen mit dem „Du“im Job?
In manchen Firmen ist es üblich, Kollegen und Chefs zu duzen – oft werden Bewerber auch in Stellenanzeigen und im Bewerbungsgespräch so angesprochen. Experten verraten, wie sie reagieren sollten
Das förmliche „Herr“, die „Frau“und ganz allgemein das „Sie“gelten in vielen Firmen als altbacken. Nicht nur trendige Startups, auch traditionellere Mittelständler praktizieren das kollektive Du, vom Azubi bis zum Geschäftsführer. Die Idee dahinter: Beim gemeinsamen Streben nach dem Unternehmenserfolg kommt es auf jeden an – deshalb sollen die Hierarchien flach und der Umgangston locker sein. Und dann ist der Chef eben „Heiner“und nicht „Herr Müller“. Das gefällt nicht jedem.
Es fängt mitunter schon mit der Stellenanzeige an. „Wir suchen Dich, bring Dich mit Deinen Fähigkeiten und Talenten bei uns ein und bewirb Dich“, heißt es da. Die Stellenbeschreibung klingt verlockend. Aber manch ein Interessent gerät vielleicht ins Grübeln, wie er jetzt seine Bewerbungsunterlagen gestalten soll. Auch duzen? Die Personalchefin, die man gar nicht kennt, mit „Hallo Stefanie“anschreiben? Klare Antwort: „Ja“, sagt Christa Stienen, Vizepräsidentin beim Bundesverband der Personalmanager.
Wer geduzt wird, darf zurückduzen. Wer sich davor scheut, kann allgemeinere Anreden benutzen und zum Beispiel „Liebes Team“schreiben, rät Stienen. Auch eine Anrede wie „Guten Tag, Ralf Schröder“sei möglich, erklärt Jutta Boenig, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Karriereberatung. Und wer Ralf Schröder so gar nicht duzen mag, kann auch das Sie verwenden. Selbst die Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“geht in solchen Fällen – im Auswahlverfahren von Bewerbern ist etwas zu viel Höflichkeit wohl kaum ein Ausschlusskriterium.
Linda Kaiser von der Deutschen Knigge-Gesellschaft empfiehlt sogar, auch bei locker-flockigen Inseraten im Anschreiben förmlich zu bleiben. „Kommt es dann zum Vorstellungsgespräch, kann der Bewerber immer noch schauen, ob er gesiezt oder geduzt wird und sich darauf einstellen“, sagt sie. Denn auch wenn die Stellenanzeige eher kumpelhaft daherkommt, gelten die Grundregeln für eine gelungene Bewerbung weiter: Rechtschreib- und Grammatikfehler sollte man sich nicht leisten.
Und auch im Vorstellungsgespräch ist selbst bei Duz-Unterneh- men Zurückhaltung gefragt. Bewerber sollten also keinesfalls direkt auf den Chef zugehen und sagen „Hi, ich bin Melanie“. Stattdessen rät Boenig, die Situation zu beobachten und sich anzupassen. „Wird sich geduzt und der Bewerber tut sich damit schwer, dann kann er dies auch sagen“, sagt die Expertin. Etwa so: „Das ,Du‘ ist für mich momentan ungewohnt und ich bitte um Nachstattdessen sicht, wenn mir zwischendurch das ,Sie‘ herausrutscht.“
Die gleiche Zurückhaltung wie im Vorstellungsgespräch ist auch am ersten Arbeitstag gefragt. Denn der Ball für das Duzen liegt bei den anderen. „Unter keinen Umständen darf beim kollektiven Duzen die Hierarchie außer Acht gelassen werden“, warnt Kaiser. Der Chef bleibt der Chef, dem man auch bei einem Du mit Abstand und Respekt begegnen sollte. Das gilt auch im Umgang mit allen anderen Kollegen.
Das Duzen am Arbeitsplatz sollte auch nicht dazu verleiten, Kollegen automatisch wie Freunde zu behandeln. „Vertraulichkeiten und private Dinge haben im Job nichts zu suchen“, betont Stienen. Solche nicht erwünschte Nähe können sich Arbeitnehmer, die darauf keine Lust haben, auch verbitten. Eheprobleme oder Schwierigkeiten mit dem pubertierenden Kind sind auch unter Duz-Kollegen keine guten Smalltalk-Themen. Anders ist das natürlich, wenn Kollegen außerhalb des Jobs Freunde sind.
„Durch Duzen am Arbeitsplatz wächst nicht automatisch Vertrauen“, sagt Stienen. Aus ihrer Sicht vereinfacht der Verzicht auf „Herr“oder „Frau“im Alltag aber vieles. So könne das Du tatsächlich dazu beitragen, das Wir-Gefühl zu stärken. „Wer mit dem Duzen in der Arbeitswelt grundsätzlich Bauchschmerzen hat, sollte sich gut überlegen, ob er oder sie in der Firma richtig ist“,sagt Boenig. Unternehmen mit Sie-Kultur gebe es ja weiterhin. An den Kosten für Arbeitsmittel können Beschäftigte das Finanzamt beteiligen. Wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen nicht ersetzt, lassen sich die Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeitsmittel in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer oder anderswo eingesetzt werden, heißt es in der Zeitschrift Finanztest Spezial
der Stiftung Warentest. Bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit und wieder zurück sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Allerdings hat dieser Schutz enge Grenzen. Wer von seinem Weg abweicht und einen Umweg macht, verliert den Versicherungsschutz. Ein Wegeunfall gilt nur dann als Arbeitsunfall, wenn sich der Arbeitnehmer auf direktem Weg zwischen seinem Zuhause und der Arbeit befunden hat, teilt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins mit.