Neu-Ulmer Zeitung

Was hat es mit der Härtefallr­egelung auf sich?

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● Die Zahl derer, die trotz der derzeiti gen Aussetzung Familienan­gehörige nachholen dürfen – etwa wegen einer schweren Erkrankung –, ist bislang sehr gering. Im vergangene­n Jahr gab es nach SPD Angaben die unter diese Härtefallr­egelung fallen. ● Nach dem Willen der Sozialdemo kraten sollen es jetzt mehr werden. Sie verweisen insbesonde­re auf den

des demzufolge die oberste Lan desbehörde „aus völkerrech­tlichen oder humanitäre­n Gründen“Auslän dern aus bestimmten Staaten eine Aufenthalt­serlaubnis erteilen kann. ● Unter Umständen müssen diejeni gen, die ihre Familie nachholen, ga rantieren, dass sie für den Unterhalt ih rer Angehörige­n aufkommen. Auf dieser Grundlage hat die niedersäch­si sche Landesregi­erung bereits 2013 ein Programm für 5000 Familienan­ge hörige aufgelegt. In der SPD gibt es Hoffnung, dass die von ihr regierten Länder ähnliche Initiative­n starten könnten. Allerdings muss das Bundes innenminis­terium mitspielen. ● können ihre Familienan­gehörigen nach Deutschlan­d holen – dabei wird es auch weiterhin bleiben. Die neue Regelung bezieht sich nur auf Flücht linge, die einen eingeschrä­nkten, den sogenannte­n genießen. Für sie wurde der Famili ennachzug im März 2016 für zwei Jah re ausgesetzt. Diese Aussetzung wird nun bis Ende Juli verlängert. Ab August sollen

nach Deutschlan­d kommen dürfen. (afp)

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