Streit um Zelle 7
Claudia Schwarz weigert sich, das aufgelöste Kloster Altomünster zu verlassen. Am Donnerstag errang sie einen Teilsieg vor Gericht. Ihre Zukunft bleibt aber ungewiss
Claudia Schwarz ist als Kloster-Besetzerin bekannt geworden, weit über die Grenzen der Marktgemeinde Altomünster im oberbayerischen Landkreis Dachau hinaus. Die Juristin kämpft seit mehr als einem Jahr besonders vehement für ihren Traum vom Leben hinter Klostermauern. Die 39-Jährige will unbedingt Nonne werden – und weigert sich, das vom Vatikan im Jahr 2015 per Dekret aufgelöste St.-Birgitta-Kloster, ein teils überaus marodes Gebäudeensemble im Zentrum Altomünsters, zu verlassen.
Am Donnerstag führte sie ihr Kampf, der auch auf zivil- und kirchenrechtlicher Ebene ausgetragen wird, nach München vor das Bayerische Verwaltungsgericht: Schwarz gegen den Freistaat Bayern, in Gestalt des Landratsamtes Dachau. Das Ergebnis der mündlichen Verhandlung empfindet Schwarz als einen Etappensieg, auch eine gewisse Genugtuung ist ihr anzumerken: Sie darf vorerst im Kloster bleiben.
Das Gericht entscheidet, das Verfahren ruhen zu lassen – bis der Vatikan endgültig das Ende des Klosters bestätigt. Oder eben nicht: Gegen dessen Auflösung läuft nämlich ein Einspruch; Schwarz hofft auf die Aufhebung der Auflösung. Und sie glaubt fest daran, dass sich dann auch wieder mehr als die für eine Ordensgemeinschaft benötigten mindestens drei Mitglieder in Altomünster zusammenfinden werden.
Schwarz selbst bezeichnet sich als Postulantin, also als Ordensanwärterin, die jedoch gegenwärtig „suspendiert“sei. Sie lebe von Ersparnissen aus ihrer Zeit als Anwältin in München, sagt Schwarz, die seit Oktober 2015 im Kloster Altomünster wohnt. Warum sie nicht in einen anderen Orden eintrete? Das Kloster, der Birgittenorden – das sei ihre Berufung. „Es geht nicht um mich. Es geht darum, was Gottes Wille ist.“
Am Donnerstag geht es um die Frage, ob Schwarz in Zelle 7 wohnen darf. Das tut sie zwar seit Monaten nicht mehr, sie zog in eine andere – näher am Ausgang. Aber sie wolle, sagt sie zu Beginn, in Zelle 7 zurück. Es ist ein juristischer Kleinkrieg. Am Ende der Verhandlung verzichtet sie darauf. Das Landratsamt Dachau hatte ihr per schriftli- chem Bescheid im Mai 2017 die Nutzung von Zelle 7 „zu Wohnzwecken untersagt“. Aus Brandschutzgründen. Der Sprecher des Landratsamtes, Wolfgang Reichelt, sprach von einer „Todesfalle“. Mit Blick auf den Umzug von Schwarz erklären Vertreter des Landratsamtes vor Gericht: „Unseres Wissens nach wird die Nutzungsuntersagung eingehalten.“Sowie: Im Kloster gebe es sicherlich Räume, die brandschutzrechtlich in Ordnung seien. Man sehe „derzeit keine Veranlassung, eine weitere Nutzungsuntersagung auszusprechen“.
Damit hat Schwarz ein Ziel erreicht. Denn sie klagte auch gegen den Bescheid, weil sie „Nutzungsuntersagungen“für weitere Zellen oder gar das gesamte Kloster verhindern wollte. Im ersten Fall hätte sie aus ihrer Sicht Mal um Mal juristisch dagegen vorgehen müssen; im zweiten Fall wäre ihr Traum, Ordensschwester des alten Zweigs des Birgittenordens in Altomünster zu werden, schneller geplatzt als von ihr befürchtet.
Das Kloster Altomünster war die letzte deutsche Niederlassung des Ordens. Mit der Auflösung und dem Auszug der früheren Priorin Apollonia Buchinger, der letzten dort noch lebenden Nonne, im Februar 2017 endete eine Jahrhunderte währende Tradition.
Im Januar 2017 war das Kloster samt seinem Landbesitz vom Erzbistum München und Freising übernommen worden. Und das will, dass nun auch „die selbst ernannte Postulantin“