Steuern sparen beim Umzug
Wie sich Ausgaben für Transporter oder Handwerker absetzen lassen
Jeder erwachsene Deutsche tut es alle sieben Jahre, zumindest rein statisch betrachtet: umziehen. Die einen müssen in eine neue Stadt umsiedeln, weil sie den Job wechseln, erstmals eine Stelle antreten oder eine Ausbildung. Andere wechseln der Liebe wegen ihren Lebensmittelpunkt. In jedem Fall geht Umziehen ordentlich ins Geld. Aber wenigstens hilft das Finanzamt mit. Bestenfalls lassen sich ein paar tausend Euro absetzen. „Doch das haben leider nicht alle Steuerzahler im Blick, da geht viel Geld verloren“, sagt Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Selbst für reine Privatumzüge aus Liebe gibt es noch einen Steuerbonus. Ein Überblick:
Was akzeptiert das Finanzamt?
Ziehen Erwerbstätige wegen einer neuen Stelle weiter weg oder werden sie an einen anderen Arbeitsort versetzt, können sie ihre Umzugskosten als Werbungskosten in der Einkommensteuer geltend machen – solange der Chef die Kosten nicht trägt. Das geht auch, wenn sie aus betrieblichen Gründen eine Dienstwohnung räumen oder neu beziehen. Häufig ist nicht einmal ein Jobwechsel notwendig. Das Finanzamt erkennt einen beruflichen Umzug auch dann an, wenn ein Berufspendler näher an seinen Arbeitsplatz zieht und dadurch mindestens eine Stunde Fahrtzeit zur Arbeit spart. Oder wenn eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung wegfällt, weil die Familie nachzieht respektive der Arbeitnehmer wieder in die familiäre Wohnung zurückkehrt. Selbstständige können ihre Umzugskosten als Betriebsausgaben in die Steuer packen.
Was lässt sich absetzen?
Gegen Nachweis lassen sich allgemeine Umzugskosten wie die Maklergebühr, Fahrten zur Wohnungsund Hausbesichtigung sowie die erste Fahrt zur neuen Unterkunft in voller Höhe geltend machen. Absetzbar ist auch die Rechnung für den Transport der Kisten und Möbel durch eine Umzugsfirma, inklusive Packkosten. Oder auch die Ausgaben für einen Kochherd und für Heizöfen. Bei selbst organisierten Umzügen sollte die Rechnung für den Miet-Lkw aufgelistet werden. Fallen doppelte Mietzahlungen an, erkennt sie das Finanzamt ebenfalls an, bis zu sechs Monate lang. Zusätzlich zu diesen tatsächlichen Kosten gibt es eine Umzugskostenpauschale. Damit wird das Einrichten in der neuen Wohnung abgegolten.
Wie viel gibt es pauschal?
Derzeit erkennt das Finanzamt bei jobbedingten Umzügen für Ledige eine Pauschale von 764 Euro an, für Verheiratete 1528 Euro. Pro Kind und mitziehendem Verwandten gibt es je 337 Euro. Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie zieht um. Ihr stehen allein durch die Pauschale schon 2202 Euro zu. Liegt der letzte berufliche Umzug keine fünf Jahre zurück, erlaubt das Finanzamt um 50 Prozent höhere Pauschalen. Ein Single bekäme damit beispielsweise 1146 statt 764 Euro. Alleinerziehende mit Kind im eigenen Haushalt, Geschiedene oder Verwitwete bekommen die Pauschale für Verheiratete.
Wann lohnt sich ein Einzelnachweis?
Wer höhere Kosten als die Pauschale hat, sollte sich die Mühe machen und sämtliche Quittungen, Kassenbons und Rechnungen für die Steuer aufführen, die direkt etwas mit dem Umzug zu tun haben. „Es lohnt sich“, sagt Expertin Georgiadis. Per Einzelnachweis lassen sich sonstige Ausgaben wie die für die Wohnungsannonce, für den neuen Telefonanschluss, fürs neue Autokennzeichen, fürs Ummelden bei der Gemeinde oder die Trinkgelder für die Möbelpacker absetzen. Gleiches gilt für den fachgerechten An- und Abbau von Lampen, der Einbauküche und anderen elektrischen Geräten oder das Anbringen und Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos.
Was gilt beim Privatumzug?
Für den Ortswechsel aus rein privaten Gründen gibt es einen Steuerbonus. Wer während seines Umzugs Handwerker beschäftigt, sollte die Rechnungen gut aufheben. Der Arbeitslohn von Profi-Möbelpackern wie auch die Fahrt- und Maschinenkosten der Spedition dürfen als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Außerdem die Entlohnung des Fensterputzers, Malers oder Fliesenlegers. Der Fiskus erkennt 20 Prozent der Entlohnung von bis zu 6000 Euro im Jahr an. Das ergibt den Steuervorteil von bis zu 1200 Euro. Kosten für Material zählen nicht. Allein an Speditionskosten von 1500 Euro beteiligt sich der Fiskus also immerhin mit 300 Euro, die direkt die Steuerlast senken. Aber nur unter folgender Voraussetzung: Die Rechnung der Umzugsfirma wurde überwiesen oder per EC-Karte beglichen. Wird bar bezahlt, winkt das Finanzamt ab. Keinen Steuerbonus gibt es auch für den selbst gesteuerten MietLastwagen.