„Hinter mir steht schließlich nicht der Springer Verlag.“
arbeiten, sowohl für die türkische Agentur Etha, für die sie schon früher schrieb und übersetzte, als neuerdings auch mit Artikeln über Pressefreiheit für deutsche und österreichische Medien. Das Leben müsse auch während der Prozessdauer weitergehen, sagt Tolu. „Ich kann nicht ständig so leben, als würde ich morgen ausreisen.“
Denn ihre Lage ist noch immer ungewiss. Anders als Yücel und anders als der im Herbst freigelassene deutsche Menschenrechtler Peter Steudtner bekommt sie tatsächlich den Prozess gemacht – an zwei Verhandlungstagen musste sie sich bereits vor Gericht verteidigen. Und anders als Yücel und Steudtner besteht gegen sie weiterhin Ausreiseverbot. „Ich weiß nicht, was bei ihnen anders ist als bei mir“, sagt sie.
Beklagen will sich Mesale Tolu dennoch nicht. „Ich fühle mich nicht benachteiligt“, sagt sie – im Gegenteil fühle sie sich überaus privilegiert, ihren Unterstützerkreis in Ulm hinter sich zu wissen, der sich auch nach der Haftentlassung für sie einsetze. „Und dann sind hier ja noch über 150 weitere Journalisten inhaftiert, für die sich auch kein großer Verlag einsetzt.“Außerdem genieße sie auch einen Vorteil gegenüber Yücel, der offenbar in der Türkei bleiben wollte und es nicht durfte: „Ich darf noch hier sein.“
Sollte die Ausreisesperre aufgehoben werden, will Tolu zurückkehren, vor allem um ihres Kindes willen. „Ich will, dass mein Sohn in Deutschland aufwächst, eine deutsche Erziehung bekommt, die deutsche Sprache lernt und ein soziales Umfeld in Deutschland hat – so wie ich auch“, sagt sie. Der Kindergartenplatz in der Heimat bleibt deshalb für Serkan reserviert. Doch selbst, wenn Tolu irgendwann ausreisen darf, kommt das nächste Problem auf sie zu: Soll sie dann zum Urteilstermin in die Türkei reisen – und riskieren, dass sie doch noch eingesperrt wird? Oder soll sie dem Prozess fernbleiben – und dann nie wieder in die Türkei einreisen dürfen? Die Antwort wäre einfacher, wenn ihr Mann nicht türkischer Staatsbürger wäre, der nicht ausreisen darf aus seinem Heimatland.