Diesel Besitzer bangen weiter
Das Bundesverwaltungsgericht vertagt sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Luftreinhaltung. Ob Städte Fahrverbote aussprechen dürfen, wird am Dienstag bekannt. Noch ist vieles unklar
Millionen von Autofahrern müssen weiter fürchten, dass sie mit ihren Dieselfahrzeugen künftig aus vielen deutschen Innenstädten verbannt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Rechtmäßigkeit von Fahrverboten für Dieselautos im Kampf für bessere Luft in Städten auf den kommenden Dienstag vertagt.
Ursprünglich wurde mit der Entscheidung, die weitreichende Folgen nicht nur für die Autofahrer, sondern auch für Politik, Industrie und Umwelt haben kann, bereits am gestrigen Donnerstag gerechnet. Doch der 7. Senat unter dem Vorsitzenden Richter Andreas Korbmacher hatte sich mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, der am Ende zu kompliziert war für ein schnelles Urteil.
Nach einem vierstündigen Rechtsgespräch, bei dem es um Fragen des Bundesemissionsschutzgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und des EU-Rechts ging, verkündete Pflicht, sagen sie, einheitliche Regeln für ganz Deutschland müssten geschaffen werden. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) etwa fordert ein Plakettensystem. Die Deutsche Umwelthilfe bekräftigte in Leipzig dagegen ihre Auffassung, dass die Ausweisung von Sperrzonen in Städten bereits jetzt möglich sei.
Die bayerische Staatsregierung wie auch die Wirtschaft lehnen pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zur Verbesserung der Luftqualität weiter ab. Alternative Maßnahmen seien vorzuziehen, etwa ein besserer Verkehrsfluss und mehr E-Autos, hieß es am Donnerstag im Wirtschaftsministerium. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte schon früher klargestellt, dass es im Falle von Zufahrtsbeschränkungen Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr, Taxen und Einsatzkräfte geben müsse.
Mit ihrer absoluten Stimmmehrheit hat die CSU im Landtag eine aktuelle Stunde zum Thema Dieselfahrverbote