Deutsche Umwelthilfe macht seit Jahren Druck
das Gericht am Nachmittag, dass es sein Urteil erst am 27. Februar verkünden will. Es geht im Kern um die Frage, ob Städte im Kampf für bessere Luft im Alleingang Fahrverbotszonen ausweisen können.
Die Sache war vor dem Bundesverwaltungsgericht gelandet, weil die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Revision gegen zwei frühere Urteile zur Luftreinhaltung eingelegt hatten.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die seit Jahren die Einhaltung der geltenden Schadstoff-Grenzwerte einfordert, die in vielen Städten regelmäßig teils deutlich überschritten werden. Es geht um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Laut einer Studie des Umweltbundesamts sterben jährlich 6000 Menschen vorzeitig durch diese Abgase. Der Autoverkehr – und hier vor allem die Dieselautos – ist nach Einschätzung des Umweltbundesamtes für 60 Prozent der Belastung verantwortlich.
Die Richter in Stuttgart und Düsseldorf hatten Fahrverbote zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes in Städten nicht ausgeschlossen, das Stuttgarter Verwaltungsgericht bezeichnete sie sogar als „effektivste Maßnahme“zur Luftreinhaltung.
Die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind dagegen der Ansicht, dass das Gesetz Ländern, Städten oder Bezirken keine ausreichende Möglichkeit gibt, Fahrverbote eigenmächtig anzuordnen. Der Bund sei in der