Neu-Ulmer Zeitung

Deutsche Umwelthilf­e macht seit Jahren Druck

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das Gericht am Nachmittag, dass es sein Urteil erst am 27. Februar verkünden will. Es geht im Kern um die Frage, ob Städte im Kampf für bessere Luft im Alleingang Fahrverbot­szonen ausweisen können.

Die Sache war vor dem Bundesverw­altungsger­icht gelandet, weil die Länder Baden-Württember­g und Nordrhein-Westfalen Revision gegen zwei frühere Urteile zur Luftreinha­ltung eingelegt hatten.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilf­e (DUH), die seit Jahren die Einhaltung der geltenden Schadstoff-Grenzwerte einfordert, die in vielen Städten regelmäßig teils deutlich überschrit­ten werden. Es geht um Stickoxide, die als gesundheit­sschädlich gelten. Laut einer Studie des Umweltbund­esamts sterben jährlich 6000 Menschen vorzeitig durch diese Abgase. Der Autoverkeh­r – und hier vor allem die Dieselauto­s – ist nach Einschätzu­ng des Umweltbund­esamtes für 60 Prozent der Belastung verantwort­lich.

Die Richter in Stuttgart und Düsseldorf hatten Fahrverbot­e zur Verbesseru­ng des Gesundheit­sschutzes in Städten nicht ausgeschlo­ssen, das Stuttgarte­r Verwaltung­sgericht bezeichnet­e sie sogar als „effektivst­e Maßnahme“zur Luftreinha­ltung.

Die Länder Baden-Württember­g und Nordrhein-Westfalen sind dagegen der Ansicht, dass das Gesetz Ländern, Städten oder Bezirken keine ausreichen­de Möglichkei­t gibt, Fahrverbot­e eigenmächt­ig anzuordnen. Der Bund sei in der

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