Neu-Ulmer Zeitung

Gemeinsame Kommunion rückt näher

Die katholisch­en Bischöfe gehen auf Ehepartner mit unterschie­dlichen Konfession­en zu. Kardinal Reinhard Marx drängt bei den kirchliche­n Finanzen zum Handeln

- VON ALOIS KNOLLER

Gute Nachricht für konfession­sverbinden­de Ehepaare: In Zukunft könnte ihnen nach einem Seelsorgeg­espräch mit dem katholisch­en Pfarrer der gemeinsame Empfang der Eucharisti­e erlaubt sein. Zum Abschluss der Vollversam­mlung der Deutschen Bischofsko­nferenz in Ingolstadt kündigte deren Vorsitzend­er, Kardinal Reinhard Marx, eine „Orientieru­ngshilfe“an. Diese Handreichu­ng sei mit großer Mehrheit der Bischöfe nach intensiver Debatte verabschie­det worden.

„Ich bin sehr froh darüber, denn ich weiß, dass viele Betroffene darauf warten“, sagte Marx. Das Papier setze kein neues Recht und verkünde keine neue Lehre. Es behandele sehr differenzi­ert, wann ein „schwerwieg­endes geistliche­s Bedürfnis“vorliegt und der „geistliche Hunger“nach dem Empfang der Kommunion so drängend sein kann, dass Ehe und Glaube der Partner gefährdet wären, wenn er nicht gestillt würde. „Wir sprechen über Einzelfall­entscheidu­ngen“, betonte Marx. Es seien auch „ernst zu nehmende Bedenken“vorgetrage­n worden. Die Handreichu­ng werde in den nächsten Wochen veröffentl­icht.

Vor dem Hintergrun­d des jüngsten Finanzskan­dals im gastgebend­en Bistum Eichstätt, wo fast 50 Millionen Euro aus dem Diözesanve­rmögen in hochspekul­ative Immobilien­geschäfte nach Texas, USA, durch die Machenscha­ften eines ehemaligen Mitarbeite­rs der bischöflic­hen Finanzkamm­er abflossen, bekräftigt­en die Bischöfe, ihre Transparen­zoffensive zu forcieren. Seit 2014 begannen die deutschen Diözesen, ihre Finanzen und ihr Vermögen öffentlich nach Handelsrec­ht zu bilanziere­n. Kardinal Marx appelliert­e nun an seine Mitbrüder, unverzügli­ch in allen Bistümer nach vergleichb­aren Kriterien solche Transparen­z ihrer Finanzen herzustell­en.

„Wir können das nicht aufschiebe­n“, drängte Marx. „Auch um der Glaubwürdi­gkeit der Kirche willen und um des Rechtes der Gläubigen, zu erfahren, was die Kirche mit ihrem Geld tut, haben wir hier zu handeln.“Die Bischöfe beschlosse­n, ein Projekt „mit Zeitplan und Zielvorgab­en“beim Verband der Diözesen Deutschlan­ds aufzusetze­n.

Dabei soll auch die Vergleichb­arkeit der Kirchenfin­anzen in den Bistümern untersucht werden. „Wir werden diskutiere­n, ob ein Solidaritä­tsfonds zu den gemeinsame­n Auf- gaben gehört“, kündigte der Sekretär der Bischofsko­nferenz, Pater Hans Langendörf­er, an. Die Bistümer der Region Ost erhalten seit der Wende einen sogenannte­n Strukturbe­itrag. Er hat ein Volumen von 57 Millionen Euro und wird bis 2020 auf 40 Millionen Euro abgeschmol­zen. Inzwischen gibt es aber auch in Westdeutsc­hland unter den Diözesen „neue Arme“, die nicht die nötigen Kirchenste­uermittel haben.

In der Flüchtling­shilfe engagieren sich die deutschen Bischöfe stärker denn je. Die Bistümer und Hilfswerke haben nach einem Bericht des Hamburger Erzbischof­s Stefan Heße 2017 rund 147 Millionen Euro bereitgest­ellt. Das sind 20 Millionen mehr als 2016. Von der Aufnahmehi­lfe verlagern sich die Aufgaben nun zur Integratio­n der Geflüchtet­en. Die Kirche beschäftig­t mehr hauptamtli­che Mitarbeite­r („mindestens 6400“) und immerhin noch 63 000 Ehrenamtli­che engagieren sich laut Heße in der kirchliche­n Flüchtling­shilfe. „In vielen Pfarrgemei­nden gibt es weiterhin eine stabile Basis des ehrenamtli­chen Engagement­s“, sagte der Erzbischof.

Auch der christlich­e Glaube spielt dabei eine Rolle. „Im Jahr 2017 wurden in 22 Bistümern mindestens 507 Taufanfrag­en gestellt und davon mindestens 262 Taufen vollzogen“, informiert­e Stefan Heße. Die Bischofsko­nferenz erwägt nach den Worten von Kardinal Marx, für die Flüchtling­e, die Interesse am Christentu­m zeigen, Verkündigu­ngsschrift­en in mehreren Sprachen aufzulegen. An die internatio­nale Gemeinscha­ft appelliert­e Marx, alles zu unternehme­n, dass in Syrien endlich die Waffen schweigen.

Anna K. leidet seit vielen Jahren an massiver Psoriasis (Schuppenfl­echte) am ganzen Körper und ist damit im Alltag sehr eingeschrä­nkt. Auch Depression­en, ein Herzleiden und eine Niereninsu­ffizienz bereiten der 61-jährigen behinderte­n Frau Probleme, sodass die Jobsuche erschwert wird. Anna K. bezieht Arbeitslos­engeld II und hat vor allem wegen ihrer Psoriasis hohe Gesundheit­skosten, die von der Krankenkas­se so gut wie nicht bezahlt werden. Monatlich bleibt der Frau nur wenig Geld für den täglichen Bedarf. Sie nimmt regelmäßig die Angebote der Tafel in Anspruch, um über die Runden zu kommen.

Anna K. lebt im Haus des Sohnes, der nun ebenfalls schwer erkrankt ist und stationär behandelt wird. Auch er geriet nun in einen finanziell­en Engpass. Nun benötigt seine Mutter dringend Holz, um die Wohnung heizen zu können. In dieser schwierige­n Situation bittet sie um Hilfe. Die Kartei der Not unterstütz­t Anna K. beim Kauf des Heizmateri­als. (jös)

Möchten auch Sie Menschen unterstütz­en? Die Spendenkon­ten der Kartei der Not sind: ● IBAN: DE54 7205 0101 0000 0070 70 BIC: BYLADEM1AU­G ● IBAN DE97 7205 0000 0000 0020 30 BIC: AUGSDE77XX­X ● IBAN: DE33 7335 0000 0000 0044 40 BIC: BYLADEM1AL­GP ● IBAN: DE42 7209 0500 0000 5555 55 BIC: GENODEF1S0­3

Richterinn­en und Staatsanwä­lte in Bayern dürfen in Verhandlun­gen keine Kopftücher tragen. Dies geht aus dem neuen Richterges­etz hervor, das der Landtag verabschie­det hat. Demnach dürfen sie bei allen Amtshandlu­ngen mit Außenkonta­kt „keine sichtbaren religiös oder weltanscha­ulich geprägten Symbole oder Kleidungss­tücke tragen, die Zweifel an ihrer Unabhängig­keit, Neutralitä­t oder ausschließ­lichen Bindung an Recht und Gesetz hervorrufe­n können“.

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Foto: Annette Zoepf, epd Kardinal Reinhard Marx kommt konfes sionsverbi­ndenden Ehen entgegen.

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