Gemeinsame Kommunion rückt näher
Die katholischen Bischöfe gehen auf Ehepartner mit unterschiedlichen Konfessionen zu. Kardinal Reinhard Marx drängt bei den kirchlichen Finanzen zum Handeln
Gute Nachricht für konfessionsverbindende Ehepaare: In Zukunft könnte ihnen nach einem Seelsorgegespräch mit dem katholischen Pfarrer der gemeinsame Empfang der Eucharistie erlaubt sein. Zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Ingolstadt kündigte deren Vorsitzender, Kardinal Reinhard Marx, eine „Orientierungshilfe“an. Diese Handreichung sei mit großer Mehrheit der Bischöfe nach intensiver Debatte verabschiedet worden.
„Ich bin sehr froh darüber, denn ich weiß, dass viele Betroffene darauf warten“, sagte Marx. Das Papier setze kein neues Recht und verkünde keine neue Lehre. Es behandele sehr differenziert, wann ein „schwerwiegendes geistliches Bedürfnis“vorliegt und der „geistliche Hunger“nach dem Empfang der Kommunion so drängend sein kann, dass Ehe und Glaube der Partner gefährdet wären, wenn er nicht gestillt würde. „Wir sprechen über Einzelfallentscheidungen“, betonte Marx. Es seien auch „ernst zu nehmende Bedenken“vorgetragen worden. Die Handreichung werde in den nächsten Wochen veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund des jüngsten Finanzskandals im gastgebenden Bistum Eichstätt, wo fast 50 Millionen Euro aus dem Diözesanvermögen in hochspekulative Immobiliengeschäfte nach Texas, USA, durch die Machenschaften eines ehemaligen Mitarbeiters der bischöflichen Finanzkammer abflossen, bekräftigten die Bischöfe, ihre Transparenzoffensive zu forcieren. Seit 2014 begannen die deutschen Diözesen, ihre Finanzen und ihr Vermögen öffentlich nach Handelsrecht zu bilanzieren. Kardinal Marx appellierte nun an seine Mitbrüder, unverzüglich in allen Bistümer nach vergleichbaren Kriterien solche Transparenz ihrer Finanzen herzustellen.
„Wir können das nicht aufschieben“, drängte Marx. „Auch um der Glaubwürdigkeit der Kirche willen und um des Rechtes der Gläubigen, zu erfahren, was die Kirche mit ihrem Geld tut, haben wir hier zu handeln.“Die Bischöfe beschlossen, ein Projekt „mit Zeitplan und Zielvorgaben“beim Verband der Diözesen Deutschlands aufzusetzen.
Dabei soll auch die Vergleichbarkeit der Kirchenfinanzen in den Bistümern untersucht werden. „Wir werden diskutieren, ob ein Solidaritätsfonds zu den gemeinsamen Auf- gaben gehört“, kündigte der Sekretär der Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, an. Die Bistümer der Region Ost erhalten seit der Wende einen sogenannten Strukturbeitrag. Er hat ein Volumen von 57 Millionen Euro und wird bis 2020 auf 40 Millionen Euro abgeschmolzen. Inzwischen gibt es aber auch in Westdeutschland unter den Diözesen „neue Arme“, die nicht die nötigen Kirchensteuermittel haben.
In der Flüchtlingshilfe engagieren sich die deutschen Bischöfe stärker denn je. Die Bistümer und Hilfswerke haben nach einem Bericht des Hamburger Erzbischofs Stefan Heße 2017 rund 147 Millionen Euro bereitgestellt. Das sind 20 Millionen mehr als 2016. Von der Aufnahmehilfe verlagern sich die Aufgaben nun zur Integration der Geflüchteten. Die Kirche beschäftigt mehr hauptamtliche Mitarbeiter („mindestens 6400“) und immerhin noch 63 000 Ehrenamtliche engagieren sich laut Heße in der kirchlichen Flüchtlingshilfe. „In vielen Pfarrgemeinden gibt es weiterhin eine stabile Basis des ehrenamtlichen Engagements“, sagte der Erzbischof.
Auch der christliche Glaube spielt dabei eine Rolle. „Im Jahr 2017 wurden in 22 Bistümern mindestens 507 Taufanfragen gestellt und davon mindestens 262 Taufen vollzogen“, informierte Stefan Heße. Die Bischofskonferenz erwägt nach den Worten von Kardinal Marx, für die Flüchtlinge, die Interesse am Christentum zeigen, Verkündigungsschriften in mehreren Sprachen aufzulegen. An die internationale Gemeinschaft appellierte Marx, alles zu unternehmen, dass in Syrien endlich die Waffen schweigen.
Anna K. leidet seit vielen Jahren an massiver Psoriasis (Schuppenflechte) am ganzen Körper und ist damit im Alltag sehr eingeschränkt. Auch Depressionen, ein Herzleiden und eine Niereninsuffizienz bereiten der 61-jährigen behinderten Frau Probleme, sodass die Jobsuche erschwert wird. Anna K. bezieht Arbeitslosengeld II und hat vor allem wegen ihrer Psoriasis hohe Gesundheitskosten, die von der Krankenkasse so gut wie nicht bezahlt werden. Monatlich bleibt der Frau nur wenig Geld für den täglichen Bedarf. Sie nimmt regelmäßig die Angebote der Tafel in Anspruch, um über die Runden zu kommen.
Anna K. lebt im Haus des Sohnes, der nun ebenfalls schwer erkrankt ist und stationär behandelt wird. Auch er geriet nun in einen finanziellen Engpass. Nun benötigt seine Mutter dringend Holz, um die Wohnung heizen zu können. In dieser schwierigen Situation bittet sie um Hilfe. Die Kartei der Not unterstützt Anna K. beim Kauf des Heizmaterials. (jös)
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Richterinnen und Staatsanwälte in Bayern dürfen in Verhandlungen keine Kopftücher tragen. Dies geht aus dem neuen Richtergesetz hervor, das der Landtag verabschiedet hat. Demnach dürfen sie bei allen Amtshandlungen mit Außenkontakt „keine sichtbaren religiös oder weltanschaulich geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit, Neutralität oder ausschließlichen Bindung an Recht und Gesetz hervorrufen können“.