Warum das Diesel Urteil für Ulm keine Rolle spielt
Werden Fahrverbote in Städten erlaubt? Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidung vertagt. An der Donau fehlen noch ganz andere Voraussetzungen
Dürfen Städte Diesel-Autos auf ihren Straßen verbieten? Darüber entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – allerdings voraussichtlich erst am kommenden Dienstag, 27. Februar. Ursprünglich war die Entscheidung für gestern vorgesehen gewesen. Den Ulmern dürfte dieser Termin relativ gleichgültig sein. Denn egal, wie das Urteil ausfällt: Auf den Straßen der Stadt an der Donau wird sich erst einmal nichts ändern.
Maßgeblich für die Fahrverbote sind bestimmte Grenzwerte. Und die überschreitet die Schadstoffbelastung in der Ulmer Luft nicht. Das zeigen die Messungen – soweit es sie gibt. In Ulm wird bekanntlich viel gebaut. Auch dort, wo gemessen werden sollte. Die Stationen, für die das Regierungspräsidium Tübingen zuständig ist, sind in der Karlstraße und in der Zinglerstraße vorgesehen. Zwei Straßen, in denen zuletzt intensiv gearbeitet wurde und teilweise noch immer gearbeitet wird. Deswegen ist das Gerät in der Zinglerstraße abgebaut, die Station in der Karlstraße ist seit 2017 nach zwei Jahren Pause wieder in Betrieb.
Bis einschließlich 2014 wurde in den beiden Straßen der Schadstoffgehalt in der Luft gemessen. Bis einschließlich 2014 wurden die Grenzwerte überschritten – von Anfang der Erhebungen an und in jedem Jahr. In der Zinglerstraße fielen die Werte deutlicher aus als in der Karlstraße. Dort laufen die Messungen wieder, auch wenn die Arbeiten an der neuen Straßenbahnlinie 2 noch nicht abgeschlossen sind. Die Umbauten in der Straße sollten auch zur Verbesserung der Luft beitragen.
Das hat geklappt, 2017 lagen die Messergebnisse dort im grünen Bereich. Unter anderem wurden die Fahrspuren verlegt, sie verlaufen jetzt weiter von den Gebäuden ent- fernt. „Die Situation hat sich deutlich verbessert“, betont Baubürgermeister Tim von Winning auf Anfrage unserer Zeitung. Auch das zuständige Regierungspräsidium Tübingen ist zufrieden. „Die Entwicklung in Ulm geht in die richtige Richtung“, sagt Pressesprecher Dirk Abel. „Das Thema Fahrverbote ist in Ulm derzeit nicht gegeben.“Gleichgültig ist das Leipziger Diesel-Urteil den Ulmern dennoch nicht. „Für uns ist die Entscheidung in Bezug auf Entwicklungen in der Zukunft relevant“, erklärt Baubürgermeister von Winning.
Wie es in der Zinglerstraße weitergeht, wollen Stadt und Regierungspräsidium demnächst genauer in den Blick nehmen. „Es wird weitere Gespräche geben“, kündigt Präsidiumssprecher Abel an. In denen soll es um die Maßnahmen gehen, die die Ulmer Luft verbessern sollen. Die laufende Umgestaltung an der B10 soll dazu beitragen.
Der maßgebliche Grenzwert wurde im vergangenen Jahr nach Angaben des Umweltbundesamtes in knapp 70 deutschen Städten regelmäßig überschritten. Er beträgt 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im jährlichen Durchschnitt. Ergeben die Erhebungen höhere Werte, könnten Diesel-Fahrverbote drohen. In Stuttgart ist das Problem besonders akut. Ein Gericht hat entschieden, dass die baden-württembergische Landeshauptstadt dafür sorgen muss, die Grenzwerte möglichst bald wieder einzuhalten.
In einem gemeinsamen Antrag an Oberbürgermeister Gunter Czisch kritisieren die Fraktionen der Grünen, CDU und SPD die städtische Wohnungsbaugesellschaft UWS scharf. Fraktionen weisen auf die Mitgliedschaft im Bündnis „Kommunen für Biologische Vielfalt“hin. Seit 2015 habe sich Ulm damit zur freiwilligen Selbstverpflichtung bekannt, sich als Kommune für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzutreten. „Das Handeln der UWS steht im klaren Widerspruch hierzu und konterkariert die sonstigen Bemühungen der Stadt und auch des Gemeinderats zum Erhalt beziehungsweise zur Erhöhung der Artenvielfalt“, heißt es im maßgeblich von Birgit SchäferOelmayer (Grüne) verfassten Antrag.
Die Fraktionen sehen deshalb dringenden Handlungsbedarf, um weitere ökologische und wirtschaftliche Schäden für die Allgemeinheit abzuwenden und die Bewohner der UWS-Wohnanlagen vor weiterem Verlust von Lebensqualität zu schützen. Mehrere Beispiele der Baumfrevelei führt das Schreiben auf: Unlängst sei für die Sanierung der Wohnanlage Egertweg 6 in Böfingen wieder ohne bauliches Erfordernis der komplette Baumbestand der Außenanlage abgeholzt worden. Weitere Beispiele eines unsensiblen und nicht fachgerechten Umgangs mit Grün gebe es bei Arbeiten am Michelsberg, Böfingen (SchönerBerg-Weg).
Die Fraktionen erinnern an eine „Dienstanweisung zum Schutz von Bäumen“, die im März 2000 noch von Alt-OB Ivo Gönner unterzeichnet wurde. Diese gelte für alle Abteilungen und Eigenbetriebe der Stadt Ulm. Die Fraktionen stellen den Antrag, bei der UWS baldmöglichst ein professionelles Baummanagement einzuführen. (heo)