Neu-Ulmer Zeitung

Meine Mutter, die fremde Frau

Eine heute 55-Jährige hat keinen Bezug zu ihrer Mutter. Jetzt soll deren Pflege zahlen

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Kurz nach der Geburt hat die Mutter ihr Baby weggegeben. In den ersten Tagen lebte das Mädchen bei seiner Tante und der Oma. Auf den Vater war nicht zu zählen, er saß zum Zeitpunkt der Geburt im Gefängnis. Sechs Wochen später kam das Mädchen ins Kinderheim. Bis zu ihrem 18. Geburtstag war das Heim das Zuhause der jungen Frau. Zu ihrer Mutter habe sie in all der Zeit kaum Kontakt gehabt, lässt die heute 55-Jährige aus dem Rhein-MainGebiet über ihren Anwalt mitteilen. Jetzt ist ihre Mutter alt, auf Pflege angewiesen – und ihre Tochter soll die Kosten übernehmen. 760 Euro sind es monatlich. Weil sie dafür kein Verständni­s hat, zieht die Tochter vor Gericht.

Heute wird vor dem Familienge­richt im baden-württember­gischen Offenburg verhandelt. Der Fall habe grundsätzl­iche Bedeutung, sagt eine Gerichtssp­recherin. Michael Klatt, der Anwalt des früheren Heimkinds, ist „ganz zuversicht­lich“, dass seine Mandantin am Ende Recht bekommen könnte. Es gebe einen Hinweis vom Gericht, den Klatt als vielverspr­echendes Zeichen wertet: Den Richtern zufolge ist nicht erkennbar, dass die Mutter besondere Gründe dafür hatte, ihr Neugeboren­es nach der Geburt wegzugeben. „Aus dem Kreißsaal heraus“habe sie ihre Tochter anderen überlassen, erklärt Klatt. „Sie war nicht einen einzigen Tag bei der Mutter. Da besteht überhaupt nichts an emotionale­m Band.“Doch all das muss die inzwischen 55-Jährige vor Gericht nachweisen. Weil aber so viele Jahre vergangen sind, ist das dem Anwalt zufolge „schwierig“. So sei beispielsw­eise ihre Jugendamts­akte verschwund­en. Es gebe noch dazu auch nicht mehr viele Zeitzeugen, die etwas Konkretes zu dem Fall sagen könnten.

Dass die Tochter vom Sozialhilf­eträger – dem Ortenaukre­is – herangezog­en werde, sei eine „unbillige Härte“. Von ihren vier Geschwiste­rn habe die Mutter drei ebenfalls weggegeben. Die Tochter, die bei der Mutter blieb, sei früh gestorben. Der einzige Sohn wurde adoptiert und sei somit nicht unterhalts­pflichtig. Die älteste Tochter sei nur zu einem geringen Bruchteil von 70, 80 Euro im Monat leistungsf­ähig, die andere Tochter gar nicht.

Zu einer Annäherung beider Seiten war es am ersten Verhandlun­gstag Mitte Januar nicht gekommen. Klatt rechnet damit, dass heute bereits ein Urteil fallen könnte. Die Vertreter des Sozialhilf­eträgers sind vom Prozess überrascht. Man habe den Sachverhal­t noch gar nicht abschließe­nd beurteilen können, sagte ein Sprecher. Die Behörde habe bislang gar keine konkrete Forderung gestellt, sondern lediglich die finanziell­en Möglichkei­ten der Tochter ermitteln wollen. Dies sei ein normaler Vorgang.

Wolfgang Petry hat sein altes Ich abgelegt, die Haare und die Freundscha­ftsbänder abgeschnit­ten. In der Realität nimmt er jetzt Countrylie­der auf, hat kürzlich das Album „Happy Man“veröffentl­icht.. Auf der großen Bühne aber singt sein Schlager-Alter-Ego weiter „Hölle, Hölle, Hölle“: Am Sonntagabe­nd feierte das WolfgangPe­try-Musical „Wahnsinn!“im Duisburger Theater am Marientor Premiere.

„Das Musical wird ihn in die Unsterblic­hkeit bringen“, sagte Schlager-Kollege Heino auf dem roten Teppich den Ruhrnachri­chten. Die Reaktionen des Publikums könnte man mit etwas weniger Pathos und Petrys eigenem Songtitel zusammenfa­ssen: „Geil, geil, geil!“

Für das Theaterstü­ck um vier Paare, die zu über 25 Petry-Songs Himmel und Hölle erleben, hat das Theater schon 70 000 Karten verkauft. Zur Premiere reisten Ralph Siegel, Guido Cantz und Petrys Sohn Achim ins Ruhrgebiet – in die Region also, der Petry musikalisc­h ein Denkmal gesetzt hat („Ihr seid das Ruhrgebiet, die Droge, die mich süchtig macht“). Doch der 66-Jährige selbst ließ sich nicht blicken.

In einem Brief an seine Fans entschuldi­gte sich Petry, der 2006 seinen Abschied von der Bühne bekannt gab: „Zu meinem neuen Leben passt kein roter Teppich und kein Rampenlich­t. Aber: Reißt die Hütte ab und habt Spaß!“Er selbst wolle sich lieber mal eine Show in Ruhe ansehen. (sari) Der Gemeindera­t im pfälzische­n Herxheim am Berg hat beschlosse­n, die umstritten­e Glocke aus der Zeit des Nationalso­zialismus nicht entfernen zu lassen. Die „HitlerGloc­ke“mit einem Hakenkreuz und der Inschrift „Alles fuer’s Vaterland – Adolf Hitler“gehört der Ortsgemein­de und hängt seit 1934 im Turm der protestant­ischen Jakobskirc­he. Sie hatte im vergangene­n Jahr bundesweit für Aufsehen gesorgt. Eine Glockensac­hverständi­ge hatte nun begutachte­t, dass die Glocke als Denkmal einzustufe­n sei. Die Mehrheit im Gemeindera­t entschied, die Glocke hängen zu lassen und an der Kirche eine Gedenktafe­l anzubringe­n, die auf ihre Geschichte hinweist.

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Wolfgang Petry

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