Bundesgerichtshof kippt Mordurteil gegen Raser
Zwei Männer hatten bei einem illegalen Straßenrennen einen Unbeteiligten totgefahren. Jetzt können sie auf mildere Strafen hoffen
Keine rote Linie für Raser, aber deutliche Worte vom höchsten deutschen Strafgericht: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das deutschlandweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser aufgehoben, die nach einem illegalen nächtlichen Autorennen auf dem Kurfürstendamm einen Mann totgefahren hatten. Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen.
Als Freibrief für Raser kann das aber nicht verstanden werden: Denn der BGH hob am Donnerstag zugleich teilweise eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main auf, das einen Raser wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte. Der BGH gab aber nicht die von vielen erwartete „rote Linie“gegen Raser vor: „Diese Erwartung müssen wir enttäuschen“, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible. „Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls.“
Für bundesweites Aufsehen hatte besonders der Raser-Fall aus Berlin gesorgt: Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren im Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren dabei einen 69-jährigen Mann tot. Das Landgericht Berlin hatte die beiden zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt, weil es den Männern Vorsatz unterstellt hatte.
Dem konnte der BGH nicht folgen, weil das Landgericht den Vorsatz erst zu einem Zeitpunkt annahm, als die Angeklagten keine Möglichkeit mehr hatten, den Unfall zu verhindern – nämlich in der Kurve vor der Kreuzung, wo einer der beiden in den Geländewagen des 69-Jährigen raste. Kann auch in einer neuen Verhandlung der Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden, kommt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht – hier reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Maximilian Warshitsky, Sohn des getöteten Autofahrers und Nebenkläger, äußerte sich enttäuscht. Er leidet noch immer unter dem Tod seines Vaters und hatte auf ein Signal aus Karlsruhe gegen den „Terror“auf den Straßen gehofft. Richterin Sost-Scheible sagte: „Das Urteil wird manche Erwartungen enttäuschen – das kann man in gewisser Weise verstehen.“Aber so einfach sei die Rechtslage nicht.
Im Fall eines jungen Frankfurter Rasers, der nach Überfahren von zwei roten Ampeln und mit 142 Kilometern pro Stunde – erlaubt war Tempo 70 – einen Autofahrer im Gegenverkehr getötet hatte, könnte es dagegen eine schärfere Strafe geben: Der BGH gab der Revision der Staatsanwaltschaft statt, die auf vorsätzliche Tötung plädiert hatte. „Wie der neue Tatrichter entscheiden wird, ist allerdings völlig offen“, betonte die BGH-Richterin.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bedauerte die BGH-Entscheidung im Berliner Fall: „Die jetzt kassierten lebenslangen Haftstrafen für solch rücksichtslose Raser hätten ein unmissverständliches Signal dargestellt.“Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSUBundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, betonte: „Rasen ist kein Kavaliersdelikt.“Diejenigen, die illegale Rennen fahren und das Rasen als ihr Hobby ansehen, müssten mit konsequenten Strafen rechnen. Raser können weiterhin als Mörder verurteilt werden. Speziell Teilnehmer an illegalen Autorennen können neuerdings mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Das Strafgesetzbuch wurde nach dem Berliner Fall verschärft – die Regelung kann für die beiden Raser aber nicht mehr angewandt werden.
Eine Einordnung der Entscheidung liefert der Weitere Details und das Urteil in einem dritten Raser-Fall stehen auf der Seite
Über den Hacker-Angriff auf die Datennetze der Bundesregierung werden zwar immer neue Details bekannt, wichtige Fragen aber bleiben offen. Inzwischen wird eine unter dem Namen „Snake“bekannte russische Hackergruppe verdächtigt, für die Attacke verantwortlich zu sein. Sie soll Schadsoftware über die Computer einer Fachhochschule des Bundes für Verwaltung in ande- re Bereiche des Regierungsnetzwerks eingeschleust haben. Möglicherweise hat der Angriff bereits 2016 begonnen. Und nach Angaben des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestags läuft er immer noch, weshalb sich die Behörden mit Angaben zu dem Fall zurückhalten. Deutsche Sicherheitsexperten haben die Attacke laut Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor Monaten entdeckt, isoliert und unter Kontrolle gebracht – um Erkenntnisse über die Urheber zu gewinnen.
Nach Angaben aus Sicherheitskreisen haben die Cyber-Spione gezielt nach bestimmten Daten gesucht. Ein breiter Datenstrom sei nicht abgeflossen. Unklar ist aber weiter, welches Material sie tatsächliche erbeutet haben, wie auf der
zu lesen ist. Nach Medienberichten könnten weitere europäische Staaten von den Angriffen betroffen sein.