Neu-Ulmer Zeitung

Wo bleibt die Unterstütz­ung?

- VON CHRISTINA HELLER hhc@augsburger allgemeine.de

Wenn es um die Integratio­n von Flüchtling­en geht, leisten die schwäbisch­en Unternehme­r einen riesigen Beitrag für die Gesellscha­ft. Denn in der Arbeit finden Flüchtling­e – wie jeder Mensch im besten Fall – Selbstbest­ätigung und Motivation. Durch den Alltag im Betrieb lernt ein Geflüchtet­er zudem mehr als einen Beruf. Er lernt die Sprache, die sozialen Regeln, die in unserer Gesellscha­ft gelten, und das besser als in jedem Theoriekur­s. Viele der Betriebe, die in der HNU-Studie befragt wurden, haben vor allem aus sozialen Beweggründ­en einen jungen Flüchtling eingestell­t. Sie wollten helfen, als 2016 über eine Million Menschen zu uns kam – und stellten ein.

Dass die bayerische­n Behörden diesen engagierte­n Unternehme­rn das Leben durch bürokratis­che Hinderniss­e komplizier­t machen, ist schwer zu verstehen. Doch genau dieses Gefühl haben die Firmenchef­s, wenn es um die 3+2-Regelung geht. Als sie 2016 eingeführt wurde, freuten sich die Betriebe, weil sie sich mehr Rechtssich­erheit versprache­n. Doch in Bayern ist das Gegenteil der Fall. Die Regelung sorgt für mehr Unsicherhe­it.

Ja, es kann nicht jeder bleiben. Auch nicht, wenn er eine abgeschlos­sene Berufsausb­ildung hat. Aber es kann doch auch nicht sein, dass eine bundesweit­e Regelung in Rheinland-Pfalz anders ausgelegt wird als in Bayern. Dass ein Beamter im Landratsam­t über einen Fall anders entscheide­t als der Beamte im Nachbarrau­m. Die Zahl der Auszubilde­nden sinkt seit Jahren. Und auch wenn sich die Kammern redlich bemühen, Nachwuchs zu finden, werden sie an Faktoren wie dem demografis­chen Wandel nichts ändern können.

Die Politik sollte das Engagement der Unternehme­r belohnen und ihnen Sicherheit geben – zumindest indem sie dafür sorgt, dass eine einheitlic­he Regelung auch wirklich einheitlic­h ausgelegt wird.

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