Lebenslang für den Messerstecher
27-Jähriger wollte in Hamburg-Barmbek möglichst viele „Ungläubige“töten
Der Messerstecher von Barmbek, er wollte ein Terrorist sein. Der 27-Jährige war der Propaganda des sogenannten Islamischen Staats verfallen. Er stach am 28. August 2017 in einem Supermarkt gezielt auf Menschen ein, die er wegen ihrer hellen Hautfarbe für „Ungläubige“hielt. Nun muss er lebenslang ins Gefängnis.
Ein 50-jähriger Kunde aus Neubrandenburg verblutete, sechs weitere Menschen im Laden und auf der Straße wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Trotzdem habe Ahmad A. sein Ziel verfehlt, die Gesellschaft in Muslime und „Ungläubige“zu spalten, sagte der Hamburger Richter Norbert Sakuth. Menschen verschiedenen Glaubens hät- ten sich mit den Opfern solidarisiert, sich um Verletzte gekümmert und den Palästinenser gestoppt.
Einer der Nebenkläger, ein 56-Jähriger, der bei dem Angriff im Supermarkt lebensgefährliche Stichverletzungen erlitt, nickte zustimmend. Der Angeklagte habe sich von der Terrormiliz IS instrumentalisieren lassen, stellte Sakuth fest. Er verurteilte den Palästinenser zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonders schweren Schuld. Wegen des Konflikts um die Al-Aksa-Moschee in Jerusalem habe er geglaubt, die Muslime müssten sich weltweit wehren und möglichst viele „Ungläubige“töten. „Allahu Akbar!“– Gott ist groß – hatte er im Supermarkt und auf der Straße ge- rufen. Als ihm aber ein Mann auf Arabisch zurief, er solle das Messer fallen lassen, habe der Täter erklärt, ihm gehe es nur um die „Kuffar“, die Ungläubigen. Die Antwort des Mannes sei gewesen, dann müsse er erst einmal ihn und die anderen Verfolger töten. Mehrere Männer rannten hinter Ahmad A. her, bis er nach einem Steinwurf gegen den Kopf zu Boden ging. Im juristischen Sinne sei der 27-Jährige kein Terrorist, weil er kein Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen sei, betonte der Richter. „Die Opfer dachten nicht im Traum daran, dass sie aus dem Nichts heraus mit dem Messer angegriffen werden“, sagte Sakuth. Der Angeklagte habe spontan gehandelt. Am Morgen verabschiedete er sich von seinen Mitbewohnern in einer Flüchtlingsunterkunft mit den Worten „Bis heute Abend!“. Er ging zur Sprachschule und bemühte sich bei der Ausländerbehörde vergeblich um eine Beschleunigung seiner Rückkehr nach Gaza. Dann besuchte er eine Moschee. Dort sei der Konflikt in Jerusalem Thema gewesen, der Imam habe jedoch zu einer friedlichen Lösung aufgerufen. Dennoch habe Ahamd A. sich zum Töten entschlossen. Ein 53-Jähriger hat gestanden, in Aachen ätzenden Rohrreiniger auf Spielplätzen ausgestreut zu haben, wodurch vier kleine Kinder verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten im Prozess nun versuchten Mord in mehreren Fällen vor. Der 53-Jährige hatte im Sommer 2017 auf dem Spielplatz gegenüber seiner Wohnung und an zwei Grillhütten das ätzende Granulat ausgestreut. Er fühlte sich durch seine Nachbarn und durch Kinder, die in seiner wahrscheinlich kranken Wahrnehmung immer wieder seinen Namen riefen, gestört. Laut einem Gutachten ist der Mann psychisch krank und schuldunfähig. Das Gericht muss nun entscheiden, ob er in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird.