BGH sieht keinen Tötungsvorsatz
Der Bundesgerichtshof kassiert ein Urteil des Berliner Landgerichts, das zwei Raser wegen Mordes verurteilt hatte. Aber es geht noch um zwei weitere Fälle. Das sind die Folgen
Können Raser Mörder sein? Sie können. Jeder einzelne Fall muss aber sorgfältig geprüft werden – eine „rote Linie“gibt es vom Bundesgerichtshof (BGH) nicht. So hob er das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen in Berlin wegen Rechtsfehlern auf (Aktenzeichen: 4 StR 399/17).
Wie war das Mordurteil begründet?
Das Berliner Landgericht geht davon aus, dass die damals 24 und 26 Jahre alten Männer bei dem Wettrennen „mit bedingtem Vorsatz“handelten und den Tod anderer billigend in Kauf nahmen. Als Mordwerkzeug dienten demnach ihre bei dem hohen Tempo unkontrollierbaren PS-starken Wagen.
Was rügt der BGH?
Der BGH vermisst Belege für einen Tötungsvorsatz – dieser ist Voraus- setzung für ein Mordurteil. Das Landgericht unterstellt den Vorsatz spätestens dann, als die Männer in die Kreuzung einfuhren, wo das Auto des Älteren mit dem Geländewagen des Unfallopfers kollidierte. Genau für diesen Zeitpunkt hat das Landgericht allerdings auch festgestellt, dass die Angeklagten keine Möglichkeit mehr hatten, den Unfall zu verhindern. Da war die todbringende Handlung schon im Gange. Zu spät also für einen Vorsatz.
Was moniert der BGH noch?
Die Raser haben nicht nur andere, sondern auch sich selbst gefährdet. Der BGH vermisst Ausführungen zur Frage, „ob eine etwaige Eigengefährdung der Angeklagten im Falle eines Unfalls gegen das Vorliegen eines Tötungsvorsatzes sprechen könnte“.
Wie ist das mit der Mittäterschaft?
Das Landgericht hat eine Mittäterschaft angenommen, weil beide Raser am Rennen beteiligt waren. Doch nur der Wagen des Älteren kollidierte mit dem Geländewagen des Opfers. Laut BGH ergibt sich aus dem Urteil nicht, dass sie ein gemeinsames Tötungsdelikt begangen haben.
Was ist die Folge im Berliner Fall?
Die Täter können auf eine mildere Strafe hoffen. Werden in einer neuen Verhandlung keine neuen MordFeststellungen getroffen, bliebe eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung – mit dem Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.
Ist das nun ein Freibrief für Raser?
Nein, Raser können auch weiterhin hart bestraft werden, speziell Teilnehmer an illegalen Autorennen. Seit Oktober gibt es im Strafgesetzbuch den Paragrafen 315d. Danach können illegale Autorennen als Verbrechen eingestuft werden, auf das bis zu zehn Jahre Haft stehen. Der neue Paragraf wurde nach dem Berliner Fall eingeführt – er kann auf ihn also nicht angewandt werden.
Um welche Fälle ging es noch?
Der BGH hob zugleich teilweise eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main auf, das einen Raser wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte (4 StR 158/17). Hier könnte es sogar eine schärfere Strafe geben. Keinen Vorsatz sah der BGH im Fall eines Bremer Motorradfahrers, der bei überhöhtem Tempo einen Fußgänger getötet hatte (4 StR 311/17). Die Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts wurden verworfen. Es hatte den in der Bikerszene als „Alpi“bekannten Mann unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Münchner Biologen haben Erkenntnisse über Spinnen gewonnen, die fast ein wenig romantisch anmuten: Männchen der Listspinne (Pisaura mirabilis) umgarnen ihre Angebeteten nämlich mit Geschenken. Sie fangen eine Fliege oder ein anderes Insekt, spinnen es zu einem Paket und gehen damit auf Brautsuche. Die Weibchen wählen das Männchen dann nach der Qualität des Präsents aus – etwaige Lockstoffe der Männchen interessierten sie nicht, wie die Studie der LudwigMaximilians-Universität ergab.
Bereits vor knapp zwei Jahren hatten Forscher der dänischen Universität Aarhus herausgefunden, dass Männchen, die mit Geschenken zur Brautwerbung kommen, seltener während der Balz vom Weibchen gefressen werden.
Dass die Weibchen auf mögliche chemische Botenstoffe in den Fäden des Männchens nicht reagierten, sei recht ungewöhnlich. Denn Kommunikation über Botenstoffe bei der Fortpflanzung ist im Tierreich weit verbreitet. Das Team hatte mit 100 Listspinnen experimentiert.