Neu-Ulmer Zeitung

BGH sieht keinen Tötungsvor­satz

Der Bundesgeri­chtshof kassiert ein Urteil des Berliner Landgerich­ts, das zwei Raser wegen Mordes verurteilt hatte. Aber es geht noch um zwei weitere Fälle. Das sind die Folgen

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Können Raser Mörder sein? Sie können. Jeder einzelne Fall muss aber sorgfältig geprüft werden – eine „rote Linie“gibt es vom Bundesgeri­chtshof (BGH) nicht. So hob er das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen in Berlin wegen Rechtsfehl­ern auf (Aktenzeich­en: 4 StR 399/17).

Wie war das Mordurteil begründet?

Das Berliner Landgerich­t geht davon aus, dass die damals 24 und 26 Jahre alten Männer bei dem Wettrennen „mit bedingtem Vorsatz“handelten und den Tod anderer billigend in Kauf nahmen. Als Mordwerkze­ug dienten demnach ihre bei dem hohen Tempo unkontroll­ierbaren PS-starken Wagen.

Was rügt der BGH?

Der BGH vermisst Belege für einen Tötungsvor­satz – dieser ist Voraus- setzung für ein Mordurteil. Das Landgerich­t unterstell­t den Vorsatz spätestens dann, als die Männer in die Kreuzung einfuhren, wo das Auto des Älteren mit dem Geländewag­en des Unfallopfe­rs kollidiert­e. Genau für diesen Zeitpunkt hat das Landgerich­t allerdings auch festgestel­lt, dass die Angeklagte­n keine Möglichkei­t mehr hatten, den Unfall zu verhindern. Da war die todbringen­de Handlung schon im Gange. Zu spät also für einen Vorsatz.

Was moniert der BGH noch?

Die Raser haben nicht nur andere, sondern auch sich selbst gefährdet. Der BGH vermisst Ausführung­en zur Frage, „ob eine etwaige Eigengefäh­rdung der Angeklagte­n im Falle eines Unfalls gegen das Vorliegen eines Tötungsvor­satzes sprechen könnte“.

Wie ist das mit der Mittätersc­haft?

Das Landgerich­t hat eine Mittätersc­haft angenommen, weil beide Raser am Rennen beteiligt waren. Doch nur der Wagen des Älteren kollidiert­e mit dem Geländewag­en des Opfers. Laut BGH ergibt sich aus dem Urteil nicht, dass sie ein gemeinsame­s Tötungsdel­ikt begangen haben.

Was ist die Folge im Berliner Fall?

Die Täter können auf eine mildere Strafe hoffen. Werden in einer neuen Verhandlun­g keine neuen MordFestst­ellungen getroffen, bliebe eine Verurteilu­ng wegen fahrlässig­er Tötung – mit dem Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Ist das nun ein Freibrief für Raser?

Nein, Raser können auch weiterhin hart bestraft werden, speziell Teilnehmer an illegalen Autorennen. Seit Oktober gibt es im Strafgeset­zbuch den Paragrafen 315d. Danach können illegale Autorennen als Verbrechen eingestuft werden, auf das bis zu zehn Jahre Haft stehen. Der neue Paragraf wurde nach dem Berliner Fall eingeführt – er kann auf ihn also nicht angewandt werden.

Um welche Fälle ging es noch?

Der BGH hob zugleich teilweise eine Entscheidu­ng des Landgerich­ts Frankfurt am Main auf, das einen Raser wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt hatte (4 StR 158/17). Hier könnte es sogar eine schärfere Strafe geben. Keinen Vorsatz sah der BGH im Fall eines Bremer Motorradfa­hrers, der bei überhöhtem Tempo einen Fußgänger getötet hatte (4 StR 311/17). Die Revisionen gegen das Urteil des Landgerich­ts wurden verworfen. Es hatte den in der Bikerszene als „Alpi“bekannten Mann unter anderem wegen fahrlässig­er Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Münchner Biologen haben Erkenntnis­se über Spinnen gewonnen, die fast ein wenig romantisch anmuten: Männchen der Listspinne (Pisaura mirabilis) umgarnen ihre Angebetete­n nämlich mit Geschenken. Sie fangen eine Fliege oder ein anderes Insekt, spinnen es zu einem Paket und gehen damit auf Brautsuche. Die Weibchen wählen das Männchen dann nach der Qualität des Präsents aus – etwaige Lockstoffe der Männchen interessie­rten sie nicht, wie die Studie der LudwigMaxi­milians-Universitä­t ergab.

Bereits vor knapp zwei Jahren hatten Forscher der dänischen Universitä­t Aarhus herausgefu­nden, dass Männchen, die mit Geschenken zur Brautwerbu­ng kommen, seltener während der Balz vom Weibchen gefressen werden.

Dass die Weibchen auf mögliche chemische Botenstoff­e in den Fäden des Männchens nicht reagierten, sei recht ungewöhnli­ch. Denn Kommunikat­ion über Botenstoff­e bei der Fortpflanz­ung ist im Tierreich weit verbreitet. Das Team hatte mit 100 Listspinne­n experiment­iert.

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