Truppenarzt belästigte auch ein Kind
Der Mediziner steht vor Gericht, weil er eine Patientin am Bundeswehrkrankenhaus in Ulm sexuell missbraucht haben soll. Jetzt kommt eine Vorstrafe des Mannes ans Licht
Es geht um die berufliche Existenz eines 41-jährigen Mediziners. Der Vater von drei minderjährigen Kindern steht als Angeklagter vor dem Ulmer Schöffengericht. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, dann erwartet den Mann eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe. Außerdem könnte er seine Zulassung als derzeit frei praktizierender Allgemeinmediziner verlieren. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten, er habe in seiner Zeit als Truppenarzt am Bundeswehrkrankenhaus (BWK) eine psychisch kranke Patientin mehrfach sexuell missbraucht. Die Frau soll nicht widerstandsfähig gewesen sein.
Im Januar hatte das Verfahren gegen ihn begonnen. Gleich zu Beginn bestritt der ehemalige Oberstabsarzt die Tatvorwürfe heftig. Vielmehr habe er mit der Frau, die damals Soldatin war, eine kurze und einvernehmliche Affäre gehabt, um gemeinsame sexuelle Fantasien auszuleben. Das sei mit seiner geliebten Ehefrau nicht möglich gewesen. „Ich dachte, ich hätte da ein lang gesuchtes Gegenstück zu mir gefunden“, sagte er damals.
Die Soldatin hatte sich im BWK, wo sie auch arbeitete, wegen psychischer Belastungen behandeln lassen. Die 36-Jährige erzählte bei ihrem Auftritt im Zeugenstand offenbar eine ganz andere Geschichte. Bei ihrer Aussage war die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen und auch beim Gutachten eines forensischen Psychiaters mussten die Prozessbeobachter den Sitzungssaal verlassen. Der Gutachter war beauftragt worden, die Glaubhaftigkeit der Zeugin zu beurteilen, die als Nebenklägerin im Verfahren auftritt.
Doch bei der Vernehmung einer Bundeswehrkollegin der 36-jährigen Nebenklägerin konnten sich Beobachter ein Bild machen. Die Frau hatte sich vor viereinhalb Jahren mit der ehemaligen Soldatin angefreundet und erfahren, wie diese in ihrer Kindheit von ihrer Mutter an Männer vermittelt wurde, die Sex mit kleinen Mädchen suchten. „Ich habe mich um diese Frau, die viel getrunken hatte gekümmert, bis es nicht mehr ging“, schilderte die Freundin.
Der Intimverkehr mit dem Oberstabsarzt sei keine Liebe gewesen. Die 36-Jährige habe den Sex mit ihm als erniedrigend empfunden, sagte die Zeugin. „Doch aufgrund ihrer schrecklichen Vorgeschichte ist sie nicht in der Lage gewesen, zu den Bedrängungen Nein zu sagen.“So sei die Nebenklägerin Jahre zuvor an einem anderen Bundeswehrstandort von einem Vorgesetzten worden, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Daraufhin entließ die Bundeswehr den Truppenarzt. Laut Urteil hat der Mediziner in einem Internet-Chat Kontakt mit einem zwölfjährigen Mädchen aufgenommen. Der Offizier und das Kind tauschten sexuelle Fantasien aus und fotografierten sich entblößt vor den Computerbildschirmen. Doch als der Mann das Mädchen leibhaftig treffen wollte, beendete es den Kontakt. „Da hatte ich Mist gebaut“, räumte der Angeklagte jetzt vor dem Schöffengericht ein.
Der Prozess wird am Freitag, 23. März, fortgesetzt. Die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis lädt am Montag, 5. März, um 19.30 Uhr in den Ratskeller Ulm zu einem Diskussionsabend ein. In Anbetracht des Mitgliedervotums, dessen Entscheidung am Sonntag bekannt gegeben werden soll, möchte die Bundestagsabgeordnete mit den Bürgern darüber diskutieren, wie die SPD in Zukunft erneuert werden kann. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. (az) Die Feuerwehr aus Straß veranstaltet am heutigen Samstag, 3. März, ihre diesjährige Jahreshauptversammlung. Beginn ist um 19 Uhr im Schulungsraum des Gerätehauses in Straß. Es finden Neuwahlen und Ehrungen statt. (ewgo)