Neu-Ulmer Zeitung

Wer sind diese 1,5 Millionen Menschen, die deutschlan­dweit von den Tafeln versorgt werden?

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● Deutschlan­d weit gibt es 934 gemeinnütz­ige Ta feln, die erste wurde vor 25 Jahren in Berlin gegründet. Nach eigenen An gaben arbeiten 60 Prozent der Tafeln in Trägerscha­ft gemeinnütz­iger Organi sationen, von Wohlfahrts­verbänden, kirchliche­n Einrichtun­gen und Stif tungen. Die anderen 40 Prozent sind eingetrage­ne Vereine. Träger der Schwabmünc­hner und damit auch der Lechfelder Tafel ist der Caritasver band Schwabmünc­hen. Das Einzugsge biet sind die Stauden und das Lech feld. Es gibt 76 Helfer zwischen 22 und 80 Jahren. Seit einigen Jahren gibt es einen Bringservi­ce für kranke und alte Menschen, die nicht mehr selbst zur Tafel kommen können. ● Die Tafeln sammeln überschüss­ige Le bensmittel von Supermärkt­en oder Bä ckereien ein und verteilen sie an be dürftige Menschen, die viele Tafeln zu sätzlich mit Kleidung, Haushaltsw­a ren oder Möbeln versorgen. Zu den Be dürftigen zählen Arbeitslos­e, Gering verdiener, Alleinerzi­ehende, kinderrei che Familien und Senioren. Derzeit werden deutschlan­dweit bis zu 1,5 Mil lionen Personen unterstütz­t, 23 Pro zent sind Kinder. Bundesweit engagie ren sich etwa 60 000 ehrenamtli­che Helfer bei Tafeln, in Bayern 7000. ●

Jede Tafel legt selbst fest, wer Kunde sein darf. Ein Berechtigt­er be kommt einen speziellen Ausweis und muss jedes halbe Jahr sein Einkommen nachweisen. Die Tafeln in Schwab münchen und Lagerlechf­eld versorgen insgesamt 294 Menschen, darunter 30 Rentner und 106 Kinder, mehrheit lich von Arbeitslos­en. Etwa ein Drittel der dortigen Kunden sind Flüchtling­e. Pro Ausgabetag werden auf dem Lechfeld 35 Haushalte versorgt, Schwabmünc­hen bedient zwischen 40 und 45 Haushalte. Wer Arbeitslos­en geld II (Hartz IV) bezieht, erhält auto matisch einen Tafel Ausweis. Hartz IV bedeutet: Alleinsteh­ende erhalten vom Staat 416 Euro, eine Mutter mit zwei Kindern zwischen sechs und 13 Jahren 1008 Euro. Zusätzlich werden Kosten von Miete und Strom über nommen. Wer Sozialhilf­e bezieht oder eine geringe Rente hat, muss in Schwabmünc­hen unter der sogenann ten Pfändungsf­reigrenze, eine Art Existenzmi­nimum, liegen. Das sind rund 1100 Euro für eine Person, rund 1600 Euro für zwei Personen. Und Asyl bewerber? Wer länger als 15 Monate in Deutschlan­d lebt, dem stehen 392 Euro monatlich zu, zusätzlich werden Miete und Strom vom Staat übernom men. (gali)

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