Ex Oberbürgermeister angeklagt
Der ehemalige Ingolstädter Rathaus-Chef Alfred Lehmann soll sich wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Untreue verantworten. Es geht um zweifelhafte Immobiliengeschäfte
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat Anklage gegen Ingolstadts Alt-Oberbürgermeister Alfred Lehmann (CSU) erhoben. Ihm wird Bestechlichkeit und Untreue vorgeworfen. Wie berichtet, geht es dabei um Immobiliengeschäfte. Laut Anklagebehörde soll der frühere Rathaus-Chef zwischen 2010 und 2013 beim Verkauf des Alten Krankenhauses und beim Verkauf eines Objekts auf dem Areal der früheren Pionierkaserne gegen seine Dienstpflichten verstoßen haben. Im Gegenzug soll der 67-Jährige wirtschaftliche Vorteile in Form von vergünstigten Konditionen beim privaten Kauf mehrerer Wohnungen erhalten haben. Die Summe ist laut Anklage sechsstellig.
Die Objekte, um die es geht, waren jeweils im Besitz der öffentlichen Hand. Die Immobilien auf dem Gelände der früheren Pionierkaserne wurden von der städtischen Industriefördergesellschaft (IFG) weiterverkauft, deren Verwaltungsratsvorsitzender Lehmann war. Das abgerissene Altstadtkrankenhaus – hier stehen inzwischen moderne Innenstadtappartements – gehörte dem Klinikum. Mit dem Verkauf befasst war der Krankenhauszweckverband, dem Lehmann vorstand. Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge besteht der Verdacht, dass dem Zweckverband ein Schaden in „niedrigem siebenstelligen Bereich“entstanden sein könnte.
Lehmanns Verteidiger Jörg Gragert sagte gestern: „Wir werden die Anklage zum momentanen Zeitpunkt inhaltlich nicht kommentie- ren. Mein Mandant ist nach wie vor von seiner Unschuld überzeugt und hofft, diese in dem wohl anstehenden Prozess nachweisen zu können.“
Wegen des Vorwurfs der Bestechung und Beihilfe zur Untreue beziehungsweise Bestechung wurde laut Staatsanwaltschaft außerdem Anklage gegen jeweils einen verantwortlichen Vertreter der beiden Käufer-Firmen erhoben.
Sowohl das Klinikum als auch die Stadt Ingolstadt wollten sich gestern zum laufenden Verfahren nicht äußern. Die Anwälte der Stadt haben Akteneinsicht beantragt.
Die große Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt muss nun prüfen, ob sie die Anklage zulässt. Bis zu einer Entscheidung darüber kann es allerdings noch dauern.
Sollte an den Vorwürfen etwas dran sein, drohen Lehmann auch disziplinarrechtliche Konsequenzen wie die Aberkennung seines Ruhegehaltes oder die Kürzung seiner Pensionsansprüche. Ein bereits eingeleitetes Verfahren ruht nach Angaben der dafür zuständigen Landesanwaltschaft so lange, bis das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
In den Fokus der Ermittler geriet Lehmann Ende 2016. Seine damalige Tätigkeit als Berater für einen Münchner Personalvermittler stieß auf Kritik. Nach seiner Zeit als OB – von 2002 bis 2014 – blieb Lehmann zunächst im Ingolstädter Stadtrat und war auch Aufsichtsrat des Klinikums. Währenddessen hatte dieser Personalvermittler einen ärztlichen Direktor an Bayerns viertgrößtes Krankenhaus vermittelt. Lehmann war Anfang Dezember 2016 als Stadtrat zurückgetreten. Mit seiner Doppelrolle als Headhunter-Berater und Klinikumsaufsichtsrat hatte sich zunächst die Generalstaatsanwaltschaft München befasst, den Fall dann aber zurück nach Ingolstadt verwiesen. Die strafrechtliche Überprüfung dazu dauere noch an, hieß es gestern.
Das Verfahren gegen Lehmann und die vielschichtige Klinikumsaffäre beschäftigen Ingolstadt schon seit insgesamt zwei Jahren. Die Ermittlungen in Sachen Altstadtkrankenhaus überschneiden sich dabei. Im Zuge der Klinikumsaffäre war der frühere Klinikumsgeschäftsführer Heribert Fastenmeier unter anderem wegen Untreue angeklagt worden. Er nahm sich Ende 2017 in Untersuchungshaft das Leben. Ermittelt wird noch gegen ein gutes Dutzend weiterer Beschuldigter. Münchner Zöllner haben in zwei Paketen aus Vietnam Salben mit verbotenem Schlangengift entdeckt. Die Fracht war als Rheuma-Salbe deklariert. „Zwei ältere Damen hatten die Salben bestellt, um sich damit den Rücken einzureiben“, sagte Marie Müller vom Hauptzollamt München. Auf den Verpackungen sei die Aufschrift „Schlangengift“(Snake Venom) zu sehen gewesen. Bei Durchsicht der Verpackungen stellten die Zöllner dann fest, dass in den Salben das Gift der artengeschützten Königskobra (Ophiophagus hannah) enthalten sein sollte. „Das Tier selbst, sowohl im lebenden als auch im toten Zustand, sowie Produkte, die daraus hergestellt werden, sind unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt“, sagte Müller. Die Sendung wurde beschlagnahmt. „Stillen ist die beste Ernährung für Säuglinge“– so sagt es die Nationale Stillkommission. Manche Mütter, die nicht stillen können oder wollen, fühlen sich mitunter unter Druck gesetzt. Für eine Reportage unserer Zeitung über das Stillen suchen wir Mütter, die nicht oder nur kurz gestillt haben und die uns erzählen, wie es ihnen dabei erging oder wie ihr Umfeld auf das Nichtstillen reagiert hat. Bitte wenden Sie sich bis Dienstag, 13. März, unter stillen@augsburger-allgemeine.de an uns. Wir behandeln die Zuschriften vertraulich und garantieren Anonymität. (lea)