Wann beginnt das Leben?
Ein Netzwerk im Kreis Dillingen vermittelt bundesweit Paare für Embryonenspenden. Nun stehen die Verantwortlichen vor Gericht. Die Lage ist kompliziert – rechtlich und ethisch
Neulich ist in den USA die kleine Emma Wren Gibson zur Welt gekommen. Drei Kilo schwer, 50 Zentimeter groß, alles ganz normal. Wäre da nicht eine Besonderheit. Das Mädchen ist theoretisch so alt wie seine Mutter. Mehr als 24 Jahre war Emma als befruchtete Eizelle eingefroren. Dann wurde sie ihrer neuen Mutter eingepflanzt und erblickte das Licht der Welt – ein Vierteljahrhundert, nachdem sie gezeugt worden war.
Der Fall ist ein spektakuläres Beispiel für die Embryonenspende. Ein Zeugungsverfahren, das es auch in Deutschland gibt. Dafür ist maßgeblich eine Organisation aus der Region verantwortlich. 2013 gründete sich im Landkreis Dillingen das „Netzwerk Embryonenspende“, das heute seinen Sitz in Höchstädt (Kreis Dillingen) hat. Die Organisation ist eine bundesweite Anlaufstelle für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Nach Angaben des Netzwerkes sind durch dessen Arbeit bislang 25 „Schneeflockenkinder“zur Welt gekommen – Kinder also, deren Zell-Ursprung zunächst eingefroren wurde. Mehr als 100 Paare warten derzeit auf eine Vermittlung durch den gemeinnützigen Verein.
Doch die Rechtslage ist kompliziert. Das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 berücksichtigt die Embryonenspende nur indirekt. Unter bestimmten Bedingungen ist das Verfahren nicht ausdrücklich verboten. Trotzdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen die vier Vorstandsmitglieder des Netzwerkes wegen „missbräuchlicher Anwendung von Fortpflanzungstechniken“. Am heutigen Dienstag stehen die zwei Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 56 und 71 Jahren vor dem Amtsgericht Dillingen: zwei Ärzte, eine Rechtswissenschaftlerin sowie der Gründer des Netzwerkes. Die Angeklagten hatten im vergangenen Jahr Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt, die Geldstrafen von 40 bis 70 Tagessätzen vorsahen. Nun kommt es zu einem Prozess, ihrer Verzweiflung den Weg ins Ausland, in Tschechien und Spanien etwa ist die Eizellenspende erlaubt. Wer dies nicht will und dennoch „eigenen“Nachwuchs gebären möchte, kann als letzte Option auf die Embryonenspende zurückgreifen. Dabei macht man sich das Genmaterial anderer Paare zunutze, das bei fast jeder Kinderwunschbehandlung übrig bleibt – meist in Form von sogenannten imprägnierten Eizellen, bei denen Eizelle und Spermium noch nicht miteinander verschmolzen sind, oder, wenn dies geschehen ist, von Embryonen. War die künstliche Befruchtung erfolgreich und die Eltern wollen keine weiteren Kinder, müssen sie sich die Frage stellen, was sie mit ihrem tiefgefrorenen Genmaterial machen. Die eine Möglichkeit ist Entsorgen. Damit hat so mancher Probleme, denn auf diese Weise würde man beginnendes oder, je nach Sichtweise, bereits begonnenes Leben zerstören. Bleibt noch die Spende. Und hier wird das „Netzwerk Embryonenspende“aktiv. Dieses vermittelt anonym und nach eigener Aussage ohne Gewinnabsichten Spenderund Empfängerpaar.
Handelt es sich um bereits verschmolzene Zellkerne, sprich Embryonen, ist die Spende zumindest nicht verboten. Das Problem: Oft haben Eltern imprägnierte Eizellen einfrieren lassen, nicht verschmolzene Zellkerne also. Deren Weitergabe ist problematisch. Befürworter der Embryonenspende argumentieren: Nicht einmal 24 Stunden, nachdem die imprägnierten Eizellen auftauen, verschmelzen die Kerne und es entsteht auch rechtlich gesehen Leben, das als schützenswert gilt.
Das Dillinger Amtsgericht muss nun entscheiden, wie im Rahmen einer Embryonenspende mit früheren Zellstadien umgegangen werden darf. Das Urteil wird in der Branche mit Spannung erwartet. Denn das Gesetz weist in diesem Bereich bislang eine Lücke auf. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt: „Das Embryonenschutzgesetz regelt die Embryospende nicht ausdrücklich.“Dr. Petra
Der Bayerische Oberste Rechnungshof mahnt in seinem Jahresbericht 2018, der unserer Zeitung vorab vorlag, eine striktere steuerliche Kontrolle des Rotlichtmilieus in Bayern an: So stellten die staatlichen Rechnungsprüfer bei der stichprobenartigen Überprüfung der Steuerunterlagen von 109 bayerischen Bordellen in 54 Fällen „zusätzlichen Ermittlungsbedarf“fest.
Vor allem bestanden Zweifel an der Höhe der erklärten Einnahmen sowie Unklarheiten über die Finanzierung von Anschaffungen der Betriebe. In Einzelfällen seien auch Anzeigen nicht ausreichend überprüft worden oder gebotene „Ermittlungen zu den Betriebsausgaben oder der Tätigkeit“unterblieben. Gleichzeitig hätten durchgeführte Steuerprüfungen zu deutlichen Mehreinnahmen geführt: Die Steuerfahndungsstellen der untersuchten Finanzämter in Würzburg, Augsburg, München, Regensburg und Nürnberg hätten zwischen 2012 und 2015 bei 29 Kontrollen Steuermehreinnahmen von 15,6 Millionen Euro erzielt. Allein in München seien in nur fünf Bordellen zusätzliche Steuern von je mehr als einer Million Euro eingetrieben worden.
„Das Prostitutionsgewerbe gehört zu den bargeldintensiven Betrieben“,