Kommissar Zufall lässt Drogen Plantage auffliegen
Wegen eines Diebstahls besuchten Polizisten ein Haus im südlichen Landkreis. Interessanter war aber der Garten
Das war Pech für ein Paar aus dem südlichen Landkreis: Bei einer Hausdurchsuchung wegen eines mutmaßlichen Diebstahls traten in einem Gewächshaus noch ganz andere Dinge zutage. Das hatte nun ein juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm.
Die 43-jährige Frau und ihr Lebensgefährte empfingen die Polizeibeamten freundlich und zeigten sich „durchaus kooperativ“, wie eine Ermittlerin vor dem Schöffengericht aussagte. Während sie die fraglichen Gegenstände auflistete und die mutmaßliche Täterin verhörte, ging der Mann „raus, um eine zu rauchen“. Dem Kollegen der Polizeibeamtin kam das verdächtig vor: Als er dem Hausbesitzer nachging, fand er heraus, woran das lag. Im Gewächshaus wuchsen nicht nur Tomaten und Zucchini, sondern auch vier gut zweieinhalb Meter hohe Cannabispflanzen. Eine Pflanze hatte der 33-Jährige bereits abgeschnitten – offensichtlich wollte er durch die schnelle Ernte die Entdeckung der Gewächse verhindern. Mit diesen, so bestätigte Verteidiger Alfred Nübling, wollte die Frau des Hauses ihren Bedarf an dem illegalen Rauschmittel decken. Sie wollte nicht bei Kriminellen einkaufen, wie es hieß, nahm dafür aber in Kauf, dass der Wirkstoffgehalt ihrer hauseigenen Pflanzen „erbärmlich gering“war. Dennoch reichte dieser für eine Anklage wegen Rauschgiftbesitzes in „nicht geringer Menge“. Sie habe ihre Schlaf- und Essstörungen behandeln wollen, sagte die Frau. Ihr Lebensgefährte habe damit nichts zu tun.
Richter Thomas Mayer konnte beiden Angeklagten einiges zugutehalten. So hatte die Frau mit dem Anbau erst wenige Monate zuvor begonnen, als der Mann das Haus gekauft hatte, und die Plantage war alles andere als professionell. Sowohl die beiden Verteidiger waren sich mit dem Richter einig: Es handle sich um einen „minderschweren Fall“. Mayer erkannte allerdings bei der Frau eine „Suchtproblematik“, zumal sie nicht nur mehrfach wegen Diebstahls, sondern auch einmal wegen Fahrens unter Alkohol vorbestraft war.
Das Urteil: Eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung und eine Geldauflage von 1000 Euro. Die Frau wird laut Richter Mayer einem Bewährungshelfer unterstellt und regelmäßig auf Drogen getestet. Ihrem Partner, der seiner Aussage zufolge mit den Pflanzen nichts zu tun und kein Marihuana konsumiert hatte, lastete der Richter „aufgedrängten Mitbesitz“am Rauschgift an. Er muss 130 Tagessätze zu je 60 Euro (7800 Euro) zahlen. Die Staatsanwältin hatte für beide Angeklagten etwas höhere Strafen gefordert. Sie nahm nach der Urteilsverkündung daher die Bedenkzeit von einer Woche in Anspruch, das Urteil ist nicht rechtskräftig. (wis) Der Gesangverein Jedesheim veranstaltet am Samstag, 24. März, in der Gemeindehalle Jedesheim ein Konzert. Das Motto lautet „West Side – Oklahoma – Jedesheim“. Beginn ist um 20 Uhr. (az) Morgen, Sonntag, findet wieder ein Ostereierschießen im Schützenheim statt. Jeder Besucher hat von 13 bis 18 Uhr die Möglichkeit, mit etwas Glück einen Korb voller Ostereier zu gewinnen. (zedo)