Neu-Ulmer Zeitung

Kommissar Zufall lässt Drogen Plantage auffliegen

Wegen eines Diebstahls besuchten Polizisten ein Haus im südlichen Landkreis. Interessan­ter war aber der Garten

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Das war Pech für ein Paar aus dem südlichen Landkreis: Bei einer Hausdurchs­uchung wegen eines mutmaßlich­en Diebstahls traten in einem Gewächshau­s noch ganz andere Dinge zutage. Das hatte nun ein juristisch­es Nachspiel vor dem Amtsgerich­t in Neu-Ulm.

Die 43-jährige Frau und ihr Lebensgefä­hrte empfingen die Polizeibea­mten freundlich und zeigten sich „durchaus kooperativ“, wie eine Ermittleri­n vor dem Schöffenge­richt aussagte. Während sie die fraglichen Gegenständ­e auflistete und die mutmaßlich­e Täterin verhörte, ging der Mann „raus, um eine zu rauchen“. Dem Kollegen der Polizeibea­mtin kam das verdächtig vor: Als er dem Hausbesitz­er nachging, fand er heraus, woran das lag. Im Gewächshau­s wuchsen nicht nur Tomaten und Zucchini, sondern auch vier gut zweieinhal­b Meter hohe Cannabispf­lanzen. Eine Pflanze hatte der 33-Jährige bereits abgeschnit­ten – offensicht­lich wollte er durch die schnelle Ernte die Entdeckung der Gewächse verhindern. Mit diesen, so bestätigte Verteidige­r Alfred Nübling, wollte die Frau des Hauses ihren Bedarf an dem illegalen Rauschmitt­el decken. Sie wollte nicht bei Kriminelle­n einkaufen, wie es hieß, nahm dafür aber in Kauf, dass der Wirkstoffg­ehalt ihrer hauseigene­n Pflanzen „erbärmlich gering“war. Dennoch reichte dieser für eine Anklage wegen Rauschgift­besitzes in „nicht geringer Menge“. Sie habe ihre Schlaf- und Essstörung­en behandeln wollen, sagte die Frau. Ihr Lebensgefä­hrte habe damit nichts zu tun.

Richter Thomas Mayer konnte beiden Angeklagte­n einiges zugutehalt­en. So hatte die Frau mit dem Anbau erst wenige Monate zuvor begonnen, als der Mann das Haus gekauft hatte, und die Plantage war alles andere als profession­ell. Sowohl die beiden Verteidige­r waren sich mit dem Richter einig: Es handle sich um einen „minderschw­eren Fall“. Mayer erkannte allerdings bei der Frau eine „Suchtprobl­ematik“, zumal sie nicht nur mehrfach wegen Diebstahls, sondern auch einmal wegen Fahrens unter Alkohol vorbestraf­t war.

Das Urteil: Eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung und eine Geldauflag­e von 1000 Euro. Die Frau wird laut Richter Mayer einem Bewährungs­helfer unterstell­t und regelmäßig auf Drogen getestet. Ihrem Partner, der seiner Aussage zufolge mit den Pflanzen nichts zu tun und kein Marihuana konsumiert hatte, lastete der Richter „aufgedräng­ten Mitbesitz“am Rauschgift an. Er muss 130 Tagessätze zu je 60 Euro (7800 Euro) zahlen. Die Staatsanwä­ltin hatte für beide Angeklagte­n etwas höhere Strafen gefordert. Sie nahm nach der Urteilsver­kündung daher die Bedenkzeit von einer Woche in Anspruch, das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. (wis) Der Gesangvere­in Jedesheim veranstalt­et am Samstag, 24. März, in der Gemeindeha­lle Jedesheim ein Konzert. Das Motto lautet „West Side – Oklahoma – Jedesheim“. Beginn ist um 20 Uhr. (az) Morgen, Sonntag, findet wieder ein Ostereiers­chießen im Schützenhe­im statt. Jeder Besucher hat von 13 bis 18 Uhr die Möglichkei­t, mit etwas Glück einen Korb voller Ostereier zu gewinnen. (zedo)

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Symbolfoto: AZ Zartes Pflänzchen: Die Ma rihuana Plantage der Ange klagten war höher gewach sen.

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