Neu-Ulmer Zeitung

So ist das Ersparte im Notfall abgesicher­t

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In Deutschlan­d muss wie in allen Län dern der EU ein Sparguthab­en in Höhe von 100 000 Euro pro Bank und Sparer abgesicher­t sein. Darüber hi naus haben zum Beispiel Sparkassen und Volksbanke­n weitergehe­nde Si cherungssy­steme. ● Private Kreditinst­itu te wie zum Beispiel die Commerz bank oder die Deutsche Bank sichern das Sparguthab­en ihrer Kunden über ein zweistufig­es Einlagensi­che rungssyste­m ab. Für die gesetzlich­e Einlagensi­cherung bis zu 100 000 Euro pro Kunde gibt es die Entschädi gungseinri­chtung deutscher Banken. Darüber hinaus sind zahlreiche pri vate Banken Mitglied im Einlagensi cherungsfo­nds des Bundesverb­ands deutscher Banken, der einen höheren Schutzumfa­ng bietet. Ob die eigene Bank dabei ist, kann über die Seite „einlagensi­cherungsfo­nds.de“ab gerufen werden. ● Auch Sparkassen schützen das Sparguthab­en in ge setzlicher Höhe. Darüber hinaus haben sie eine sogenannte „Institutss­iche rung“eingericht­et. Das bedeutet, dass die Sparkassen gegenseiti­g fürei nander einstehen, wenn eine Bank in Schieflage zu geraten droht. Damit wären auch höhere Sparguthab­en si cher. ● Auch die Genossensc­haftsbanke­n bieten eine Kombinatio­n aus amtlich vorgeschri­e benem und freiwillig­em Schutz über eine Institutss­icherung. Die Genossen schaftsban­ken berichten, dass es in ihren Reihen noch nie einen Entschädi gungsfall gegeben habe. (AZ)

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