So ist das Ersparte im Notfall abgesichert
In Deutschland muss wie in allen Län dern der EU ein Sparguthaben in Höhe von 100 000 Euro pro Bank und Sparer abgesichert sein. Darüber hi naus haben zum Beispiel Sparkassen und Volksbanken weitergehende Si cherungssysteme. ● Private Kreditinstitu te wie zum Beispiel die Commerz bank oder die Deutsche Bank sichern das Sparguthaben ihrer Kunden über ein zweistufiges Einlagensiche rungssystem ab. Für die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100 000 Euro pro Kunde gibt es die Entschädi gungseinrichtung deutscher Banken. Darüber hinaus sind zahlreiche pri vate Banken Mitglied im Einlagensi cherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken, der einen höheren Schutzumfang bietet. Ob die eigene Bank dabei ist, kann über die Seite „einlagensicherungsfonds.de“ab gerufen werden. ● Auch Sparkassen schützen das Sparguthaben in ge setzlicher Höhe. Darüber hinaus haben sie eine sogenannte „Institutssiche rung“eingerichtet. Das bedeutet, dass die Sparkassen gegenseitig fürei nander einstehen, wenn eine Bank in Schieflage zu geraten droht. Damit wären auch höhere Sparguthaben si cher. ● Auch die Genossenschaftsbanken bieten eine Kombination aus amtlich vorgeschrie benem und freiwilligem Schutz über eine Institutssicherung. Die Genossen schaftsbanken berichten, dass es in ihren Reihen noch nie einen Entschädi gungsfall gegeben habe. (AZ)