Mutter tötet Kind: Freispruch
49-Jährige erstickte schlafende Tochter mit Kissen und versuchte danach, sich selbst das Leben zu nehmen. Für das Gericht ist der psychische Ausnahmesituation der Frau entscheidend
Kann eine heute 49 Jahre alte Frau für das zur Rechenschaft gezogen werden, was sie in der Nacht zum 13. September 2016 getan hat? Diese Frage hatte gestern die Große Strafkammer des Kemptener Landgerichts zu klären. Es war eine Verhandlung, in der ein Aspekt im Vordergrund stand: War die Frau schuldfähig, als sie in ihrer Lindauer Wohnung der schlafenden Tochter ein Kissen in das Gesicht drückte und das Mädchen erstickte? Das Gericht kam trotz unterschiedlicher Aussagen von zwei Gutachtern nach sechsstündiger Verhandlung zu dem Schluss: Die Frau ist schuldunfähig.
Die Angeklagte weinte während der Verhandlung immer wieder und antwortete nur leise, kaum vernehmbar, auf die Fragen des Richters. Nach zwei in die Brüche gegangenen Beziehungen war die heute 49-jährige Frau aus Thüringen 2005 eine neue Partnerschaft mit einem Mann eingegangen. 2007 kam die Tochter zur Welt, das dritte Kind der Angeklagten. Doch die Beziehung war offensichtlich geprägt von einem ständigen Auf und Ab, wie aus verlesenen Briefen und Tagebucheinträgen hervorging. Dem Gericht beschrieb die Angeklagte das Verhältnis als „nicht unproblematisch“. Aber: „Geliebt habe ich ihn immer und ich fühlte mich noch nie so gut von jemandem verstanden.“
Als sich ihr Partner am 12. Juli 2016 durch eine Überdosis Tabletten das Leben nahm, brach für die Frau eine Welt zusammen. „Ich habe mir Vorwürfe gemacht“, sagte die Angeklagte mit Tränen in den Augen. Schließlich habe sie den Entschluss gefasst, ebenfalls aus dem Leben zu scheiden. Und ihre neun Jahre alte Tochter mitzunehmen. Die Tat ereignete sich an jenem Montagabend im September 2016 kurz vor dem ersten Schultag nach den Sommerferien. Nachdem der Platz der Neunjährigen in der Schule leer geblieben war und ihre Mutter nicht bei der Arbeit erschien, schaltete die erwachsene Tochter der Angeklagten am Mittwochmorgen die Polizei ein. Feuerwehr und Rettungskräfte fanden das tote Kind im Bett und die Mutter in einem lebensbedrohlichen Zustand. Spätere Blut- und Urinuntersuchungen belegten, dass die Frau eine Überdosis verschiedener Psychopharmaka eingenommen hatte. Ihrer Tochter hatte sie einen Tee verabreicht, in dem Staatsanwalt zu Beginn seines Plädoyers. Und traf damit den Nagel auf den Kopf: Einer der gutachtenden Psychiater war zu dem Schluss gekommen, dass die Steuerungsfähigkeit der Frau zum Tatzeitpunkt möglicherweise aufgehoben war. Das hieße: Die Frau wäre schuldunfähig. Ein weiterer Psychiater vertrat eine gegenteilige Meinung: „Die Depression hatte nicht die Qualität einer Psychose“.
Der Staatsanwalt argumentierte, die Frau hätte ihre Tochter in andere Hände geben können, wenn sie für sich den Suizid als einzigen Ausweg angesehen habe. Deshalb forderte er vier Jahre Haft. Verteidigerin Anja Mack plädierte auf Freispruch. Die Steuerungsfähigkeit der Frau sei aufgehoben gewesen. Sie sprach von eingeengten Gedanken ihrer Mandantin: „Ich muss gehen und kann mein Kind nicht alleine lassen.“Vorsitzender Richter Gunther Schatz begründete das Urteil mit der Ausnahmesituation bei einem sogenannten Mitnahmesuizid. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sie sind mit dem deutschen Team gerade von der Metzger-Weltmeisterschaft aus dem nordirischen Belfast zurückgekehrt – leider erfolglos. Woran sind Sie gescheitert?
Gescheitert sind wir nicht. Im Gegenteil, wir sind zufrieden mit unserer Leistung, weil wir Neulinge in einem Metzger-Wettbewerb gewesen sind, den Neuseeland und Australien erstmals 2001 ausgetragen haben. Eine Weltmeisterschaft gibt es erst seit 2016.
In 195 Minuten musste jedes der zwölf Teams ein halbes Rind, ein halbes Schwein, ein Lamm und fünf Hähnchen verarbeiten. Sprich: zerlegen, zuschneiden und hübsch auf einem Buffettisch präsentieren. Was war das Schwierigste daran?
Der größte Gegner war die Zeit. Wir haben uns am amtierenden Weltmeister Frankreich orientiert, wollten 80 Feinkostprodukte präsentieren. Am Ende waren es 90.
Welches Team hatte beim Zerlegen von Schwein, Rind und Co. die Nase vorn?
Der Sieger war zwar Irland, ich aber fand die handwerkliche Genauigkeit der Franzosen irre. Vor allem wie sie das Fleisch veredelt haben. Deutschland ist zwar die Wurstmachernation, Fleisch wird aber nur selten veredelt, also aufwendig angerichtet. Beim Wettbewerb haben wir beispielsweise „getrüffelten Schweinefuß“präsentiert. Solche Spezialitäten sind in Deutschland in Vergessenheit geraten. Das möchte ich wieder beleben.
Was war der schönste Moment?
Die ersten Minuten nach getaner Arbeit. Wir haben die Nationalhymne angestimmt. Das deutsche Team – einige üben seit 40 Jahren den Metzger-Beruf aus – lag sich tränenüberströmt in den Armen.
Was kann sich das deutsche Team von den anderen Teilnehmern abgucken?
Für unser Motto „Tradition und Zukunft“haben wir Bilder von früher und heute aufgehängt. Neuseeland hat eine Hobbit-Auenlandschaft samt Wasserfall aufgeboten. Das Motto war leider wichtiger als gedacht. Interview: Galina Bauer O
Michael Moser führt in Landsberg einen Metzger Betrieb in dritter Generation.