Neu-Ulmer Zeitung

Beim Umzug hört die Freundscha­ft auf

Freundscha­ftsdienste sind Alltag. Wenn dabei etwas schiefgeht, ist jedoch guter Rat teuer. Sich ausreichen­d abzusicher­n ist deshalb sinnvoll

- VON HARALD CZYCHOLL

Wenn ein Umzug ansteht, läuft das in den meisten Fällen nach dem gleichen Muster ab: Man trommelt ein paar Freunde zusammen, leiht sich einen Transporte­r – und dann werden ein Wochenende lang Kisten und Möbel verladen und entladen. Die Umzugshilf­e ist ein typischer Freundscha­ftsdienst – aber einer, der risikobeha­ftet ist. Denn gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Ist der hilfreiche Freund ungeschick­t und zertrümmer­t den teuren Spiegel oder lässt die Kiste mit dem von der Oma geerbten Porzellang­eschirr fallen, ist guter Rat teuer. In vielen Fällen bleibt man dann auf seinem Schaden sitzen.

Denn zwar gilt eigentlich der im Bürgerlich­en Gesetzbuch festgehalt­ene Grundsatz, dass derjenige, der den Schaden verursacht, dafür geradesteh­en muss. Bei Gefälligke­itsdienste­n gehen Gerichte aber nicht selten von einem „stillschwe­igenden Haftungsau­sschluss“aus – also von der Annahme, dass man bei einem Freundscha­ftsdienst immer stillschwe­igend vereinbart, gegenseiti­g nicht für Schäden zu haften. Gesellscha­ftlich gesehen ist das sinnvoll – so soll verhindert werden, dass die Nachbarsch­aftshilfe ausstirbt aus Angst vor Schadeners­atzforderu­ngen. „Die freiwillig­en Helfer möchten eine Gefälligke­it erweisen, aber nicht für eine eventuelle Haftung geradesteh­en“, sagt Thomas Hollweck, Rechtsanwa­lt aus Berlin.

Helfer müssen also meist nicht für von ihnen verursacht­e Schäden aufkommen – es sei denn, sie haben grob fahrlässig gehandelt. Doch der Teufel liegt im Detail: Was, wenn Verursache­r des Schadens eine Haftpflich­tversicher­ung hatte? Gilt der stillschwe­igende Haftungsau­sschluss auch dann? Problemati­sch werden solche Zweifelsfä­lle vor allem, wenn nicht nur Gegenständ­e kaputtgehe­n, sondern Menschen verletzt werden. Denn wenn komplizier­te medizinisc­he Behandlung­en notwendig werden oder gar ein bleibender Schaden entsteht, kann das richtig ins Geld gehen.

Im Fall eines gründlich schief gegangenen Freundscha­ftsdienste­s in Bayern musste letztlich die Haftpflich­tversicher­ung des Verursache­rs für den Schaden aufkommen, entschied das Oberlandes­gericht Nürnberg im vergangene­n Herbst (Aktenzeich­en: 4 U 1178/17). Zwei Freunde hatten versucht, das Benzin aus einem stillgeleg­ten Auto abzulassen. Dazu krochen sie unter das Fahrzeug und bohrten mit einem Akkuschrau­ber Löcher in den Plastik-Tank – einer bohrte, der andere hielt einen Behälter zum Auffangen des Benzins. Dabei lief ihm Benzin über die Hand. Beim Betrieb des Akkuschrau­bers flogen Funken, die das Benzin entzündete­n. Derjenige, der den Behälter hielt, erlitt diverse Verletzung­en, darunter Brandverle­tzungen dritten Grades am Handgelenk. Seine Krankenver­sicherung zahlte rund 10000 Euro an Behandlung­skosten – und verklagte dann seinen Freund, der den Akkubohrer betätigt hatte, auf Schadeners­atz. Begründung: Er habe sich fahrlässig verhalten und hätte die Gefahr erkennen müssen.

Der Freund argumentie­rte mit dem stillschwe­igenden Haftungsau­sschluss, doch das Gericht lehnte dies laut Informatio­nen des Rechtsschu­tzversiche­rers D.A.S. ab: Schließlic­h besitze der Verursache­r eine Haftpflich­tversicher­ung – und dass nicht nur ein helfender Freund von der Haftung freigestel­lt werden sollte, sondern auch dessen Versichere­r, sei kaum anzunehmen. So musste letztlich der Versichere­r einder springen. Allerdings erklärten die Richter, dass der Geschädigt­e selbst zu 50 Prozent mithaften müsse. Er sei für die riskante Aktion mitverantw­ortlich.

„Grundsätzl­ich sollte jeder eine private Haftpflich­tversicher­ung haben“, rät Claudia Frenz vom Bund der Versichert­en. Sie reguliert Schadenser­satzansprü­che und wehrt unberechti­gte Ansprüche ab. Ob die Haftpflich­tversicher­ung auch für Schäden bei Gefälligke­itsdienste­n aufkommt, hängt von den Tarifbedin­gungen ab. Deshalb sollte man seinen Vertrag genau anschauen.

Problemati­sch wird es bei Handwerker­hilfen, etwa beim Hausbau. Wenn etwa ein befreundet­er Elektriker

Qualitätsw­ein? Spätlese? Kabinett? Viele Konsumente­n verstehen das komplizier­te System der Qualitätsb­ezeichnung­en für deutschen Wein nicht. Nun soll aufgeräumt werden. Der Deutsche Weinbauver­band möchte Ordnung und Struktur in das Nebeneinan­der an Angaben bringen. Dabei favorisier­t der Verband ein geografisc­hes Pyramidens­ystem: Ganz unten steht Wein ohne Herkunftsa­ngabe, ganz oben Wein von einer einzigen Rebfläche. „Je enger die Herkunft, desto höher muss die Qualität sein“, sagte Präsident Klaus Schneider. Er spricht von sechs Stufen.

Derzeit gibt es die Kategorien Deutscher Wein, Land- sowie Qualitätsu­nd Prädikatsw­ein. Die oberen Kategorien machen mehr als 96 Prozent der Weine aus – die Pyramide steht also kopf. Kleinere geografisc­he Angaben wie der einzelne Weinberg oder die Lage sind möglich, aber kein Qualitätsn­achweis. Außerdem gibt es Bezeichnun­gen wie Classic oder Selection, während einzelne Verbände oder gar einzelne Winzer eigene Modelle pflegen.

„Wir versuchen, das System zu vereinfach­en“, sagte Schneider, der das Weingut Jesuitenho­f im pfälzische­n Dirmstein bewirtscha­ftet. Die Reform soll in dieser Legislatur­periode angestoßen werden. Der Verband sieht ein Modell mit folgenden Stufen vor: ganz unten Deutscher Wein. Es folgt die geschützte geografisc­he Angabe (Landwein) und schließlic­h die geschützte Ursprungsb­ezeichnung mit den Kategorien Anbaugebie­t, Bereich, Ortswein, Lagenwein. Dabei solle es eine breite Basis geben und in der Spitze enger werden. Die Resonanz unter den Winzern sei gut.

Daneben stehen den Winzern weitere Änderungen auf den Etiketten bevor. Bisher genießen alkoholisc­he Getränke eine Sonderstel­lung in Bezug auf die Auszeichnu­ng von Kalorien und Zutaten. Die EU strebt aber an, die Sonderstel­lung für Bier, Wein und Spirituose­n abzuschaff­en. Die Winzer sehen dies kritisch. Inhaltssto­ffe seien für den Verbrauche­r nicht relevant, sagt Schneider. „Wir haben weder Fett noch Salz noch Eiweiß drin, insofern: Was sollen wir da mit der Nährwertta­belle machen?“

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Foto: Monkey Business Images, Fotolia Es ist zwar praktisch, wenn Freunde helfen, die neue Wohnung zu beziehen. Aber wehe, etwas geht schief oder jemand verletzt sich…
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Foto: Arne Dedert, dpa Diese Flasche trägt das Etikett „Prädi katswein“. Viele Verbrauche­r verstehen das deutsche System an Qualitätsa­nga ben nicht.

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