Auf offener Straße verprügelt
Ein 50-Jähriger hat seine Ex-Freundin gewürgt, getreten und ihren Kopf auf den Boden geschlagen. Dennoch konnte die Frau lange nicht von ihrem Peiniger ablassen
So ganz freiwillig humpelt die Zeugin mit ihrer Krücke nicht in den Zeugenstand. Bereits in der vergangenen Woche hätte sie zum Prozessauftakt erscheinen sollen – war dem aber unentschuldigt ferngeblieben. Zum Fortsetzungstermin hatte darum die Polizei die 38-jährige Frau vorgeführt.
Im Prozess geht es um gefährliche Körperverletzung: Der ehemalige Partner der Zeugin, ein 50-jähriger Lkw-Fahrer, soll die Frau schwer verprügelt, getreten und ihren Kopf auf offener Straße auf den Asphalt geschlagen haben. Das alles hatte der Angeklagte bei Prozessauftakt allerdings geleugnet. Seiner Aussage nach sei die Frau schlicht ungünstig gestürzt.
Die Frau erzählt jetzt, wo sie im Zeugenstand zugegen ist, allerdings eine ganz andere Geschichte: 2012 hat man sich kennengelernt, bald darauf muslimisch geheiratet und auch bald wieder geschieden, indem der Mann zur Frau dreimal sprach: Ich lasse mich scheiden. Die Liaison war damit aber nicht vorbei.
Nach einer kurzen Trennungsphase, während der der Lkw-Fahrer bei einer befreundeten Prostituierten untergekommen war und dieser 2000 Euro überließ, zog er bei der Ex-Frau wieder ein. Gestritten wurde weiterhin. Jetzt vor allem wegen der Prostituierten. Zu ihr wollte der 50-Jährige den Kontakt partout nicht abbrechen. Mehrfach wechselte die Frau das Schloss ihrer Wohnung aus, um dem Liebhaber bald darauf den neuen Schlüssel zu übergeben.
Den traurigen Höhepunkt erreichte die Beziehung am 20. Mai vergangenen Jahres: Wieder streiten die beiden wegen der Prostituierten, deren Handynummer gerade noch auf dem Handybildschirm des Angeklagten aufgeleuchtet hat. Dann möchte der Mann sich in das Führerhäuschen seines Lkws zurückziehen – er hat keine Lust auf die ewigen Diskussionen. Die Frau folgt ihm, im Lastwagen geht der Streit weiter, artet schließlich aus. „Gib endlich zu, dass du wieder mit ihr geschlafen hast“, schreit sie ihn an. Der Mann wird daraufhin handgreiflich, schlägt ihr ins Gesicht, dann schubst er sie aufs Bett im Führerhäuschen, zieht sie an den Haaren, schlägt auf sie ein, würgt sie. Er brüllt: „Dein Tod ist gekommen. Keiner kann dich aus meinen Händen retten.“In dem Moment klingelt das Handy der Frau, ihr gelingt es, abzunehmen und nach Hilfe zu rufen.
Die Freundin am anderen Ende der Leitung alarmiert die Polizei. Darauf packt der Täter die Ex-Frau und schubst sie aus der Beifahrertür auf die Straße. Dort prügelt er weiter auf sie ein, tritt sie und schlägt ihren Kopf mehrfach auf den Asphalt, bis er irgendwann von ihr ablässt. Das Opfer muss über Nacht ins Krankenhaus. Der Frau schmerzen die Rippen, am gesamten Oberkörper und im Gesicht hat sie Prellungen und blaue Flecken, am Hals zeichnen sich Würgemale ab. Seitdem braucht sie eine Krücke: Durch den Stress und den andauernden Streit mit dem Ex-Partner sei sie angeblich an Lupus erkrankt und leide seitdem an Gelenkschmerzen.
Aber selbst nach dieser Gewalttat trifft die 38-Jährige ihren Peiniger weiter. Sie nimmt seine Post an, die nach wie vor zu ihrer Wohnung gesendet wird, wäscht seine Wäsche, kocht auch mal für ihn. Irgendwann aber reicht es ihr dann doch und sie zeigt ihn an. „Ich habe erkannt, dass er mit mir nur Katz und Maus spielt.“Heute merkt die Zeugin, dass es ihr, jetzt wo sie sich endlich von ihrem Ex-Mann gelöst hat, „psychisch viel besser geht“.
Richter Thomas Mayer befragt die Zeugin genau, möchte jedes Detail wissen – die Frau ist vorbestraft wegen falscher Verdächtigung in einem früheren Prozess. Diesmal aber scheint es keinen Grund zu geben, an der Glaubwürdigkeit der Frau zu zweifeln. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe. Dem Richter reicht das nicht aus. Er verurteilt den Lastwagenfahrer zu sechs Monaten auf Bewährung wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Nachdem illegalen Autorennen Anfang März in Ulm hat die Polizei nun die Fahrer ermittelt. „Intensive Ermittlungen“erhärteten nach Polizeiangaben den Tatverdacht gegen zwei junge Männer. Die 18 und 19 Jahre alten Fahranfänger dürften die Autos zum Tatzeitpunkt gelenkt haben. Das Gericht ordnete die Beschlagnahme der Führerscheine der beiden Männer an. Einer der Verdächtigen hat nach Polizeiangaben die deutsche Staatsangehörigkeit, beim anderen stehe sie noch nicht zweifelsfrei fest. Ob dem dritten Auto, einem Audi, eine Beteiligung an dem Rennen nachgewiesen werden kann, bedarf noch weiterer Ermittlungen der Polizei in Laupheim. Die Spurensicherung an den von der Polizei beschlagnahmten Fahrzeugen, einem schwarzen Mercedes und einem silberfarbenen BMW ergab, dass die festgestellten Schäden an den Autos durch eine Berührung der beiden Autos zustande gekommen sind.
Es müssen sich in der Ulmer Innenstadt wie berichtet Szenen wie aus Stock-Car-Rennen abgespielt haben. Zeugen berichten der Polizei, dass am Freitagabend des 9. März, kurz nach 21 Uhr, zwei Autofahrer mit mindestens 100 Stundenkilometern auf der Frauenstraße in Richtung Neue Straße gerast seien. Die Autos sollen sich während der Fahrt gerammt haben. Die Fahrzeuge sind zudem angeblich in der Neuen Straße phasenweise über den Gehweg gerast. Andere Verkehrsteilnehmer mussten stark bremsen, um Unfälle zu vermeiden, schilderten die Zeugen nach Polizeiangaben weiter. Harte Strafen drohen: Die Teilnahme an nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen war bisher nur eine Ordnungswidrigkeit, solange niemand dabei ernsthaft zu Schaden kam. Seit Mitte vergangen Jahres wird für diese Taten, in Paragraf 315 des Strafgesetzbuches, ein neuer Tatbestand eingeführt, der die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung ersetzt. Wer ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, wird demnach mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft sanktioniert. Bei schweren Personenschäden können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Zudem können die Fahrzeuge der Beteiligten eingezogen werden. (az) Ein kleines Behältnis warf ein Mann bei einer Polizeikontrolle in NeuUlm am Ostermontag-Vormittag weg. Das kam der Polizei verdächtig vor: Und eine Untersuchung bestätigte, „Anhaftungen von Amphetamin“. Bei einer weiteren Kontrolle wurden bei einem 24-Jährigen geringe Mengen an Marihuana und Haschisch aufgefunden. Gegen beide Personen wurden Strafverfahren eingeleitet. (az)