Könnte die junge Frau noch leben?
Weil die Polizei ihre schwer verletzte Tochter nach einem Unfall bei Dasing nicht gefunden hatte, zogen die Eltern vor Gericht. Warum die Klage der beiden aber letztlich scheiterte
Für die Eltern wird da wohl immer diese Frage bleiben: Würde ihre Tochter noch leben, wenn man sie früher gefunden hätte? Emotional wird der Schicksalsschlag aus dem Sommer 2015 wohl nie ganz verarbeitet werden können – juristisch aber gibt es nun eine Entscheidung. Die Eltern hatten vor Gericht um Schmerzensgeld gekämpft – ohne Erfolg. Auch in zweiter Instanz unterlagen sie am Donnerstag mit ihrer Klage gegen den Freistaat Bayern.
Die Polizei hatte die sterbende 24-Jährige nach einem Verkehrsunfall nicht gefunden. Mit ungewöhnlich persönlichen Worten machte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) in München klar, dass dieser Fall die Senatsmitglieder mehr bewegt hatte als andere Haftungsprozesse. „Ihr Fall ist kein normaler Fall“, sagte er zu dem klagenden Vater. Aber die Polizisten seien nicht für den Tod der Tochter verantwortlich zu machen. „Wir sehen keine Pflichtverletzung.“Letztlich habe das Gericht nur nach dem Gesetz zu entscheiden, betonte er.
Das OLG wies daher die Berufung der Eltern gegen ein Urteil des Landgerichtes Augsburg ab, das ebenfalls keine Schuld bei den Beamten gesehen hatte. Die Angehörigen hatten auf Schmerzensgeld und Beerdigungskosten in Höhe von mehr als 26000 Euro geklagt.
Der Vater sagte, er könne die Entscheidung nicht verstehen. Doch bedankte er sich bei dem Richter für die persönlichen Worte und auch bei den Medien, die über den Fall berichtet hatten. Dies habe der Familie sehr geholfen.
Seine Tochter war mit ihrem Wagen im Juli 2015 nachts auf der A8 beim schwäbischen Dasing (Landkreis Aichach-Friedberg) von der Fahrbahn abgekommen. Mehrere Zeugen hatten den Unfall beobachtet und die Polizei alarmiert. Ein Autofahrer hielt dann sogar auf dem Standstreifen an und fragte den jungen Frau war so neben der Fahrbahn entlanggeschleudert, dass weder die Leitplanke noch ein naher Wildschutzzaun beschädigt wurden. Letztlich stürzte der Wagen nach 200 Metern in eine Böschung neben einer Brücke. Die Reifenspuren im Grünstreifen entdeckten die Polizisten in der Dunkelheit trotz der Suche mit Scheinwerfern nicht und gingen letztlich von einem Fehlalarm aus. Erst acht Stunden später am nächsten Morgen wurde das Wrack mit der toten Frau von einem Spaziergänger gefunden.
Letztlich blieb ungeklärt, ob die schwer verletzte Autofahrerin von einem Notarzt hätte gerettet werden können, wenn sie früher entdeckt worden wäre. Die Eltern gingen in ihrer Klage davon aus, die Richter sind davon allerdings nicht überzeugt.
Melanie K. ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Vor drei Jahren wurde bei der 43-Jährigen Brustkrebs festgestellt. Sie musste zweimal operiert werden und sich danach einer Strahlentherapie unterziehen. Die kleine Familie lebt von einer Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) und erhält aufstockend Arbeitslosengeld II. Der Vater zahlt keinen Unterhalt und kümmert sich auch nicht um die Kinder.
Der zwölfjährige Patrick leidet an dem AufmerksamkeitsdefizitSyndrom (ADS) und war wegen der Erkrankung bereits in stationärer Behandlung. Er betreibt keinen bestimmten Sport, fährt aber gerne Fahrrad. Da ihm sein Kinderrad mittlerweile zu klein ist, würde er ein größeres Rad benötigen. Damit Patricks Wunsch in Erfüllung geht, unterstützt die Kartei der Not den Kauf mit einem Zuschuss. (jös)
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Knapp vier Jahre nach dem tödlichen Badeunfall eines Mädchens in Oberfranken ist der angeklagte Bademeister freigesprochen worden. Eine Betreuerin, die ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, wurde am Donnerstag vom Amtsgericht Kulmbach aber schuldig gesprochen. Gegen sie wurde eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen, außerdem muss sie als Geldauflage 1000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Konkret bedeutet die Verwarnung mit Strafvorbehalt: Die Frau bleibt ohne Strafe, wenn sie sich zwei Jahre nichts zuschulden kommen lässt.
Das Mädchen war im Sommer 2014 bei einem Freibad-Ausflug mit ihrer Turngruppe in Himmelkron (Landkreis Kulmbach) untergegangen und bewusstlos geworden. Die Achtjährige starb knapp eine Woche später im Krankenhaus.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen die Betreuerin Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben, im Verlauf des Prozesses war sie jedoch von diesen Vorwürfen abgerückt. Einzig die Eltern als Nebenkläger hielten am Vorwurf fest. Deren Anwälte wollen prüfen, ob das Urteil angefochten werden soll.
Richterin Sieglinde Tettmann sagte, die Betreuerin habe ihre Aufsichtspflicht nicht am Unglückstag verletzt, sondern zuvor: Denn es sei unklar gewesen, ob das Mädchen schwimmen kann. Die Betreuerin hätte sich bei den Eltern rückversichern müssen. Und die Eltern hätten darauf hinweisen müssen, dass das Kind nicht schwimmen konnte. Die Betreuerin hatte ausgesagt, dass das Kind selbst behauptet habe, es könne schwimmen.