Der fehlbare Franziskus
Warum ein Entschuldigungsbrief des Papstes zur chilenischen Missbrauchs-Affäre eine grundlegende Zäsur darstellt. Aber noch fehlen die personellen Konsequenzen
Chile ist weit weg. Aber der Brief, den Papst Franziskus in der vergangenen Woche aus dem Vatikan an die Bischöfe des südamerikanischen Landes geschickt hat, markiert einen Wendepunkt im Pontifikat. Bislang war der Papst unglaubwürdig bei einem der wichtigsten und schwierigsten Themen für die katholische Kirche, dem Umgang mit sexuellem Missbrauch durch den Klerus. Wiederholt hatte Franziskus in der Vergangenheit „null Toleranz“mit Tätern und Vertuschern versprochen, im konkreten Fall aber wendete der Pontifex zweierlei Maß an. Seit MissbrauchsBetroffene die Ernennung des umstrittenen chilenischen Bischofs Juan Barros Madrid im Jahr 2015 denunzierten, überzog Franziskus die Protestierer mit scharfer Kritik. Jetzt hat sich der Papst für seine „schweren Fehler“entschuldigt.
Auch für den Vatikan ist die Geste offenbar von so großer Bedeutung, dass das Schreiben noch einmal am Freitag in der Druckausgabe des Osservatore Romano, der offiziellen Vatikanzeitung, veröffentlicht wurde. Ein Papst, der sich explizit für eigenes Fehlverhalten entschuldigt, markiert nicht nur eine Änderung in der Sache, sondern im System. Man wusste bereits von Franziskus, wie wenig er vom (ganz selten greifenden) Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit hält. Nun hat Franziskus sein Bekenntnis, sich selbst in erster Linie als Sünder zu empfinden, mit Fakten unterfüttert. „Ich bitte alle diejenigen, die ich beleidigt habe, um Entschuldigung“, schrieb der Papst. Die Bedeutung dieser Geste ist auch für das Papstamt an sich nicht hoch genug einzuschätzen.
Sexueller Missbrauch durch den Klerus konterkariert die selbst gestellte Kernaufgabe der Kirche. Anstatt Seelen zu retten, werden Menschenleben ruiniert. Dieses generelle Versagen hat auch schon Benedikt XVI. anerkannt, etwaige persönliche Versäumnisse räumte er aber nie ein. Auch Johannes Paul II. ging nie einen derartigen Schritt. In dem aktuellen Schreiben bereut erstmals öffentlich der Papst eigene Fehleinschätzungen in einer wegweisenden Frage. Man kann Franziskus vorwerfen, sich mit seiner Verteidigung von Barros zu weit aus dem Fenster gelehnt zu haben. Dieses Eingeständnis der eigenen Schwä- che stellt aber den einzigen Weg dar, verlorene Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen.
Zweimal hat Franziskus den angebotenen Rücktritt von Bischof Barros von der kleinen Diözese Osorno abgelehnt. Barros wird von Betroffenen beschuldigt, Missbrauchshandlungen des 2011 vom Vatikan beurlaubten chilenischen Priesters Fernando Karadima gedeckt und vertuscht zu haben. Auch nach seinem Chile-Besuch im Januar bezeichnete der Papst diese Anschuldigungen als „Verleumdung“. Weil die Proteste anschließend aber nur noch stärker wurden, sah sich Franziskus zum Handeln gezwungen und beauftragte zwei Vatikan-Ermittler mit Untersuchungen. Diese befragten 64 Zeugen und Betroffene und legten einen über 2000 Seiten langen Bericht vor. Der ist offenbar so eindeutig und schockierend, dass Franziskus den Entschuldigungsbrief aufsetzte und nicht nur alle 32 Bischöfe Chiles zu Beratungen in den Vatikan einlud, sondern auch einige Opfer, um sich persönlich bei ihnen zu entschuldigen. Er habe „schwere Fehler“im Hinblick auf die Bewertung und Wahrnehmung der Lage begangen, schreibt Franziskus. Vor allem das Fehlen „zutreffender und ausgeglichener Informationen“habe zu seiner Fehleinschätzung geführt. Der letzte Passus ist eine kaum versteckte Anklage seiner Informanten in der Causa, des amtierenden und des emeritierten Erzbischofs von Santiago de Chile, die bislang zum Kreis der Vertrauten des Papstes gehörten. Die Kardinäle Ricardo Ezzati und Francisco Errázuriz sind die Urheber einer Diffamierungskampagne gegen chilenische Missbrauchsopfer. Franziskus hat ein eindrucksvolles Mea culpa gesprochen. Die Affäre Barros ist aber erst dann beendet, wenn der Papst nun auch personelle Konsequenzen zieht.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in einer Weisung den Begriff „Partner“in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft genauer definiert. Es geht dabei speziell um Viel- und Kinderehen.
Auch wenn Muslime eine zweite oder sogar dritte Ehefrau haben, wird beim Bezug von Hartz IV nur eine Frau als Partnerin des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten berücksichtigt, erklärte die BA. Wie Eheleute erhalten sie je 90 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes. Weitere Frauen seien jeweils eine eigene „Bedarfsgemeinschaft“und erhielten daher den vollen Hartz-IV-Satz.
Ehen mit einem Partner unter 16 Jahren, sogenannte „Kinderehen“, dürfen – wie schon zuvor – von den Jobcentern nicht als Bedarfsgemeinschaften anerkannt werden. Dies gilt auch für Ehen nach ausländischem Recht.
Mit der neuen Weisung soll den Mitarbeitern der Jobcenter die Handhabung einzelner Zweifelsfälle erleichtert werden, sagte ein BASprecher. Sie diene lediglich dazu, „zu klären, wem welche finanziellen Leistungen zustehen“. Da es sich ohnehin um seltene Einzelfälle handele, seien die zusätzlichen Kosten „marginal“.