Neu-Ulmer Zeitung

Diesel Klagen – was deutsche Volkswagen Kunden jetzt beachten sollten

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Das Debakel hat den Autoriesen Volkswagen laut Bi lanz bereits mehr als 25 Milliarden Euro gekostet. Der überwiegen­de Teil wurde in Nordamerik­a fällig. In den USA haben neben diversen Bundesstaa ten, Behörden und Händlern zwi schen 400 und 500 Privatleut­e gegen Volkswagen, aber auch gegen Zulie ferer wie Bosch geklagt. Mittlerwei­le sind die Klagen der Kunden generell durch Vergleiche beigelegt worden. Von den Ergebnisse­n profitiere­n nicht nur die Kläger, sondern alle etwa 500 000 geschädigt­en Diesel Fahrer in den Vereinigte­n Staaten. Das macht die Sa che für VW und Co teuer. Schätzun gen gehen von bis zu zehn Milliarden Euro aus, die für Entschädig­ungen und Fahrzeugrü­ckkäufe fällig wurden. ●

In den bisherigen Verglei chen haben sich die Kläger im Gegenzug für Entschädig­ungszahlun­gen zu Stillschwe­igen verpflicht­et. Offizielle Zahlen, wie viel Geld VW den einzel nen Betroffene­n zahlt, gibt es daher nicht. Generell zahlte der Konzern je dem US Diesel Kunden aber zwischen gut 5000 und 10 000 Dollar Ent schädigung und kaufte die Fahrzeuge zum Zeitwert zurück. Zusammenge nommen bedeutet dies, dass – grob ge rechnet – jeweils der Neuwert des Fahrzeugs erstattet wurde. ●

Die ju ristische Schlacht verlagert sich seit eini ger Zeit zusehends nach Europa. Al lein die Kanzlei Hausfeld, die auch in den USA VW Kunden vertreten hat, hat in Deutschlan­d nach eigenen Anga ben rund 40 000 Klagen gebündelt. Hinzu kommen weitere rund 10 000 ge prellte Diesel Kunden im EU Aus land, die die Berliner Dependance der US Kanzlei vertritt. Aber auch andere Anwälte sammeln Kläger ein – in Spa nien, Frankreich oder auf dem Balkan klagen ebenfalls Diesel Fahrer. Seit ei nigen Monaten machen zudem rund 2000 Schweizer Kunden ihre Rechte ge genüber Volkswagen geltend. ●

Christophe­r Rot her, Deutschlan­d Chef der Kanzlei Hausfeld, beurteilt die Klagechanc­en als gut. „Klagen haben ganz überwie gend Aussicht auf Erfolg“, sagt er. Auch der Rechtsanwa­lt und frühere Bundesinne­nminister Gerhart Baum sagt: „Wir setzen jetzt voll auf Klagen.“ Besitzer von Diesel Fahrzeugen müs sen sich aber beeilen: Ende des Jahres droht eine Verjährung, daher sollten Ansprüche bis Ende Juni angemeldet werden. Denkbar sind Klagen wegen

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