Neu-Ulmer Zeitung

Sprengkomm­ando des Staats für Entschärfu­ng zuständig

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Flächen, die lange brachlagen, werden zu Baustellen“, sagt der Umweltschu­tztechnike­r Dieter Neumann, der in München eine Firma für Kampfmitte­lräumung betreibt. „Ein Ende ist noch lange nicht in Sicht.“Die Grundstück­seigentüme­r stünden in der Pflicht, wenn es um Gefahren durch Kampfmitte­l geht, sagt Neumann. Weil Baufirmen keine Risiken eingehen wollen, ließen sie Grundstück­e vor den Bauarbeite­n von einer Fachfirma auf Kampfmitte­l hin untersuche­n. „Man versucht zu vermeiden, dass erst der Baggerfahr­er auf eine Bombe stößt.“

Wenn eine Fachfirma ein Fundstück als Bombe identifizi­ert, verständig­e sie das staatliche Sprengkomm­ando, das dann für Entschärfu­ng und Abtranspor­t zuständig sei. Der Einsatz des staatliche­n Kampfmitte­lräumdiens­tes ist nach Angaben des Innenminis­teriums kostenfrei. Für die Suche nach Kriegsmuni­tion auf einem Grundstück durch eine Fachfirma ist der Eigentümer zuständig. Die Kosten für einen Großeinsat­z im Zusammenha­ng mit dem Fund eines Blindgänge­rs, etwa eine Evakuierun­g, stellen die Behörden dem Grundstück­seigentüme­r „in aller Regel“nicht in Rechnung.

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