Der teure Vier Wochen Trick
Immer öfter verkaufen Mobilfunkanbieter Handyverträge, bei denen nicht einmal im Monat, sondern alle 28 Tage abgerechnet wird. Das kann Mehrkosten bedeuten
Einen Monat lang Telefonieren und Surfen, ein fixer Preis: Viele Mobilfunkfirmen rechnen ihre Leistungen nach diesem Vertragsmodell ab – bislang jedenfalls. Nun aber machen immer mehr Anbieter vier Wochen aus dem einen Monat. Das klingt erst einmal, als gäbe es keinen Unterschied. Für Verbraucher wird es dadurch aber teurer – oft unbemerkt.
Pauschaltarife für einen Monat sind beliebt unter Mobilfunkkunden. Besonders Prepaid-Pakete mit festem Datenvolumen sowie fixer Anzahl an Telefon-Freiminuten werden so verkauft. Für den Nutzer hat das einen großen Vorteil: Stößt er auf einen billigeren Tarif, kann er schnell wechseln. Aber wenn der Anbieter nur kleine Änderungen an der Laufzeit vornimmt, kann das einen großen Effekt haben. „Vier Wochen sind nicht ein Monat“, betont deshalb die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Die Rechnung der Verbraucherschützer: Bei Kosten je Monat von beispielsweise 8,99 Euro zahlt der Kunde 107,88 Euro pro Jahr (zwölf Mal 8,99 Euro). Nach der Umstellung auf vier Wochen muss er 13 Mal im Jahr 8,99 Euro überweisen, womit sein Gesamtpreis auf 116,87 Euro steigt – gut acht Prozent mehr. „Denn ein Jahr hat etwas mehr als 52 Wochen. Durch vier Wochen geteilt, ergibt das eben 13 Abrechnungszeiträume – anstatt 12 bei monatlicher Abrechnung“, sagt Telekommunikationsexperte Thomas Bradler.
Rechtlich zu beanstanden ist das nicht: Anbieter dürfen ihre Konditionen und damit auch die Laufzeit grundsätzlich frei bestimmen. Bei laufenden Verträgen müssten die Kunden aber informiert werden, um gegebenenfalls widersprechen oder kündigen zu können. „Eine heimliche Umstellung ist nicht zu- lässig“, betonen die Verbraucherschützer. Weil sich betroffene Kunden beschwerten, wurden die Laufzeit-Änderungen der Verbraucherzentrale bekannt. „Viele andere Nutzer dürften nicht einmal etwas davon bemerkt haben“, vermutet Fachmann Bradler. Sein Rat: Wer auf der Suche nach einem neuen Handytarif ist, sollte genau hinschauen, ob der Preis für einen Mo- nat oder vier Wochen gilt. Zu beachten ist dabei: Bei 13 Abrechnungsperioden im Jahr gibt es auch 13 Mal frische Leistungen in Form von Freiminuten und Datenmengen. Ob der Kunde davon etwas hat, ist eine Frage seines persönlichen Nutzungsverhaltens. Wer das höhere Volumen tatsächlich benötigt, schneidet unter Umständen jetzt besser ab.
Für die Verbraucherschützer ist dies Anlass, wieder einmal an die Aufmerksamkeit der Nutzer zu appellieren. Bradler: „Jeder sollte seinen Handyvertrag alle ein bis zwei Jahre auf den Prüfstand stellen und mit anderen Tarifen vergleichen. Vor allem Stammkunden stellen sich oft schlechter als Neukunden, die von den Anbietern mit zusätzlichen Leistungen gelockt werden.“
Manch einer kann ohne große Opernarie nicht kreativ sein. Und andere können sich am besten konzentrieren, wenn ihnen laute Gitarren um die Ohren dröhnen. Aber darf ich am Arbeitsplatz überhaupt Musik hören – über Kopfhörer natürlich? Eigentlich nicht, sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Ich schulde meinem Arbeitgeber laut Gesetz und Vertrag „bestes Bemühen“– und davon kann nicht die Rede sein, wenn ich durch Musik abgelenkt oder für Kollegen nicht ansprechbar bin.“Auch der Einwand, dass sich jemand ohne Musik nicht richtig konzentrieren kann, taugt da nicht als Ausrede, betont die Expertin.
Einen Anspruch auf KopfhörerBeschallung bei der Arbeit gibt es also nicht – erlaubt sein kann es aber trotzdem, oder wenigstens geduldet. „Wenn der Arbeitgeber die Nutzung mitbekommt und nicht einschreitet, duldet er es auch“, erklärt Reinhard. Dadurch entsteht dann eine Art stillschweigende Erlaubnis. Die kann der Arbeitgeber in diesem Fall aber als Arbeitsweisung jederzeit widerrufen, per Rundmail an alle etwa.
Ausnahmen von dieser Rechtslage sind höchstens denkbar, wenn die Erlaubnis zum Musikhören dem Arbeitnehmer ausdrücklich versprochen wurde, im Bewerbungsgespräch zum Beispiel. Und natürlich gibt es auch Arbeitsplätze, an denen der Arbeitgeber sogar Kopfhörer zur Verfügung stellen muss, als Schallschutz nämlich – das sind dann aber eher Baustellen und keine Büroräume.