Hammer Mord aus Blutrache?
Mit neun wuchtigen Schlägen auf den Kopf soll ein 36-Jähriger einen 19-Jährigen bei Erbach getötet haben. Das Motiv: albanisches Gewohnheitsrecht. Jetzt hat der Prozess in Ulm begonnen
Ein 36-jähriger Deutscher albanischer Herkunft muss sich seit gestern vor dem Ulmer Schwurgericht wegen heimtückischen Mordes verantworten. Der Göppinger soll im April 2017 an einem Anglersee am westlichen Ortsrand von Erbach einen 19-jährigen Albaner mit einem Hammer erschlagen und die Leiche im See versenkt haben. Möglicher Hintergrund der Tat: Blutrache.
Den Kopf hinter einer Aktenmappe versenkt, betritt der schmächtige Mann den gut besetzten Schwurgerichtssaal des Landgerichtes. Sein blasses Gesicht zeigt er erst, als das Gericht das Fotografieren verbietet. 35 Akten füllt die blutige Tragödie um einen Streit zweier Familien aus der Industriestadt Elbasan in Mittelalbanien, der am 19. November 2000 begonnen hat. Damals erschoss der Onkel des Opfers von Erbach einen Angehörigen einer anderen Sippe auf offener Straße. Warum, weiß man hierzulande nicht. Der Onkel wurde in Albanien zu einer 25-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und sitzt diese noch heute ab. Die Rache der geschädigten Familie nahm getreu der örtlich tradierten und Jahrhunderte alten Regeln des Kanun ihren Lauf. So wird die Blutrache in Albanien genannt, bei der die männlichen erwachsenen Mitglieder der Familie eines Täters von der Familie des Opfers getötet werden (siehe Infokasten).
Auch der Tote vom Anglersee war bis zu seinem 18. Geburtstag verschont worden. Die unter Blutrachenbann stehenden Familienmitglieder waren aus Albanien geflohen, so die Erkenntnisse der 40-köpfigen Sonderkommission der Kriminalpolizei. Doch die Häscher spürten binnen eines Jahres einige von ihnen in anderen albanischen Städten auf. Es floss viel Blut, es gab Tote. In der Anklageschrift schilderte der Leitende Oberstaatsanwalt Christof Lehr am Montag detailliert die Ergebnisse monatelanger intensiver Ermittlungen in Südosteuropa. Zuletzt sollen 2004 Schüsse auf ein Familienmitglied abgegeben worden sein, das sich in seiner Heimatstadt Elbasan versteckt hatte.
Spätestens 2016, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, entschlossen sich Angehörige der Familie des Opfers aus dem November 2000, den 18-jährigen Neffen des damaligen Todesschützen getreu der Blutrache-Tradition umzubringen. Der Angeklagte und ein unbekannter Komplize sollen den Familienauftrag übernommen haben.
Sie ermittelten, so der Vorwurf, den Aufenthalt ihres späteren Opfers und gelangten sogar an ein aktu-
Lichtbild des jungen Mannes, der in Steinfurt in Nordrhein-Westfalen lebte und von den früheren Vorgängen in Albanien möglicherweise nichts wusste. Nur so ist zu erklären, dass das spätere Opfer beim ersten Kontakt mit seinem mutmaßlichen Mörder kein Misstrauen im Mai 2016 in Steinfurt hegte. Der Mann stellte sich als „Don“vor – er ist der unbekannte zweite Täter – und lockte das Opfer, sich an einem lukrativen Drogengeschäft zu beteiligen.
Am 20. April 2017 sollte der Deal starten. Eine Reise mit dem Zug und dem Auto führte den 19-jährigen Albaner nach Erbach. Der mutmaßliche Täter ist selbst Fischer, er und
sein unbekannter Komplize sollen sich an einem Anglersee mit dem Opfer getroffen haben. Dort sollen sie dem jungen Mann eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt und ihn mit neun wuchtigen Hammerschlägen auf den Kopf getötet haben.
Die Leiche, so die Anklage weiter, hüllten sie in eine Plane. Den leblosen Körper versenkten die Täter im See. Obwohl sie die Leiche an einem fast 19 Kilo schweren Betonsturz befestigten, bewegte sich diese vier Wochen später an die Oberfläche, wo ein Angler sie entdeckte.
Der Angeklagte räumte in einer Erklärung, die seine Anwälte verlasen, ein, die Plane, den Betonsturz, Draht und Gewebeband in Bauelles
märkten gekauft zu haben. Dass damit eine Leiche verpackt werden sollte, habe er aber nicht gewusst. Erst viel später habe er erkannt, dass ein Mensch getötet werden solle. Er habe erfolglos versucht, den ebenfalls aus Albanien stammenden „Don“abzuhalten. Dieser soll ihn eingeschüchtert haben; er habe nicht den Mut gehabt, sich diesem gefährlichen Mann zu widersetzen.
Insgesamt 32 Verhandlungstage sind für den Indizienprozess eingeplant. Mit dem Urteil ist demnach erst im Januar 2019 zu rechnen. Wird der Angeklagte schuldig gesprochen, so erwartet ihn nach deutschem Recht eine lebenslange Freiheitsstrafe.