Schießt die CSU übers Ziel hinaus?
bestreiten das. Die Kriminalität sei rückläufig, eine Ausweitung polizeilicher Befugnisse sei deshalb nicht gerechtfertigt.
Was soll die Polizei künftig dürfen?
Das Innenministerium nennt dazu einige Beispiele: Die Polizei kann Daten künftig auch in Cloud-Speichern sicherstellen. Bisher kann sie zur Gefahrenabwehr nur Daten auf dem Endgerät selbst abrufen, nicht aber Daten, die auf anderen Servern gespeichert sind. Die Polizei kann bei Verdacht bevorstehender schwerer Straftaten DNA-Spuren auswerten, um Alter, Haut- und Haarfarbe sowie Herkunft des Verdächtigen zu Fahndungszwecken einzusetzen. Bei Paketzustelldiensten oder der Post darf die Polizei künftig Bestellungen über das Darknet sicherstellen, zum Beispiel, um illegale Waffen aus dem Verkehr zu ziehen. Der Rechtsexperte der SPD im Landtag, Franz Schindler, hat insgesamt 35 neue Eingriffsrechte aus dem umfangreichen Gesetzentwurf herausgefiltert: neue Meldeanordnungen (Aufenthaltsgebote und Aufenthaltsverbote), einfachere Sicherung von Vermögensrechten, erweiterte Videoüberwachung, verdecktes Abhören außerhalb von Wohnungen, automatische Kennzeichenerfassung.
Was sind die Hauptkritikpunkte der Gegner?
Die wichtigste Kritik der PAG-Gegner ist, dass nicht nur Befugnisse erweitert werden, sondern dass mit dem neuen Gesetz die Eingriffsschwelle für die Polizei deutlich abgesenkt wird und damit Bürger- und Freiheitsrechten eine massive Einschränkung droht. Das betrifft insbesondere jene Fälle, in denen noch gar keine Straftat vorliegt, also den Gesamtbereich von Prävention und Gefahrenabwehr. Für den bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri etwa ist die „präventiv-erweiterte DNA-Analyse“ein „rechtsstaatlicher Tabubruch“.
Werden Bürgerrechte und der Datenschutz eingeschränkt?
Das Innenministerium sagt nein. Im Gegenteil: So würden zum Beispiel Daten aus Abhörmaßnahmen künftig vorab durch eine unabhängige Stelle auf Betroffenheit des absoluten Privatlebens geprüft. Daten aus dem rein privaten Bereich seien „absolut tabu“. Eine unabhängige Datenprüfstelle beim Polizeiverwaltungsamt leiste Gewähr dafür, dass solche Daten nicht ausgewertet und verwertet werden dürfen. Zudem verweist das Ministerium auf den Richtervorbehalt: V-Leute dürfe die Polizei erst dann einsetzen, wenn vorher ein unabhängiger Richter zugestimmt hat. Auch eine längerfristige Observation stehe künftig unter Richtervorbehalt. Kritiker haben da massive Zweifel. Sie verweisen insbesondere auf den mangelhaften Rechtsschutz von Verdächtigen. Anders als in Strafverfahren stehe den Betroffenen bei einem polizeilichen Eingriff nicht automatisch ein Rechtsanwalt zur Verfügung, ihre Beschwerdemöglichkeiten seien beschränkt und Schadenersatz für ungerechtfertigt angeordnete Maßnahmen sei nicht vorgesehen. Der Rechtsanwalt und Kritiker des Polizeiaufgabengesetzes, Hartmut Wächtler, ist überzeugt: „Es wird mit Sicherheit viele Bürger treffen, die zu Unrecht in das Visier der Behörden geraten sind.“
Stimmt es, dass ein potenzieller Straftäter künftig ohne Anordnung eines Richters über einen längeren Zeitraum eingesperrt werden kann?
Nein. Auch künftig soll die Polizei einen Verdächtigen nur bis zum Ablauf des folgenden Tages festhalten dürfen. Dann muss ein Richter Untersuchungshaft verfügen. „Andere Behauptungen sind eine Unverschämtheit“, ärgert sich Innenminister Herrmann.
Stimmt es, dass die bayerische Polizei künftig Handgranaten und Maschinengewehre einsetzen darf?
Ja, aber: Das darf sie theoretisch bisher schon, und zwar nur in besonderen Situationen wie einem Terrorangriff. Zudem stehen solche Kriegswaffen ausschließlich den beiden