Neu-Ulmer Zeitung

B10-Ausbau: Ein Kompromiss muss her

- VON MICHAEL RUDDIGKEIT redaktion@nuz.de

Der vierspurig­e Ausbau der B10 zwischen der Anschlusss­telle Nersingen und Neu-Ulm wird kommen – das ist sicher. Weil das Vorhaben im Bundesverk­ehrswegepl­an unter „vordringli­cher Bedarf“steht, wird es durchgezog­en. Daran wird auch die Klage des Bund Naturschut­z und eines betroffene­n Landwirts nichts ändern. Wie der Ausbau gestaltet wird, darüber ist allerdings noch nicht das letzte Wort gesprochen. Und das ist gut so.

Es ist nicht nachvollzi­ehbar, warum die fünfeinhal­b Kilometer lange Strecke um jeden Preis autobahnäh­nlich ausgebaut werden soll, warum es also unbedingt die Maximallös­ung sein muss. Die Straße wäre dann drei Mal so breit wie heute: Geht’s nicht eine Nummer kleiner? Das fragen auch die Naturschüt­zer und haben einen Kompromiss­vorschlag erarbeitet – mit einem Straßenque­rschnitt von nur 21 statt 31 Metern. Sollte dies verkehrste­chnisch nicht umsetzbar sein, wäre sicherlich auch eine andere Variante denkbar.

Doch dazu hätten Behörden und Naturschüt­zer aufeinande­r zugehen müssen. Bei der Verhandlun­g am Verwaltung­sgerichtsh­of in München konnte man allerdings den Eindruck gewinnen, dass das staatliche Bauamt und die Regierung von Schwaben als Genehmigun­gsbehörde ausschließ­lich dem Autoverkeh­r eine hohe Bedeutung zumessen. Naturschut­zbelange wurden anscheinen­d nur pro forma abgearbeit­et. Das ist nicht hinnehmbar.

Besser wäre es gewesen, wenn sich die Beteiligte­n bereits im Verfahren auf eine Alternativ­e zum Vollausbau geeignet hätten. Jetzt müssen die Naturschüt­zer darauf hoffen, dass die Richter Abwägungsf­ehler feststelle­n und der Planfestst­ellungsbes­chluss aufgehoben wird. Etwa, weil die Fledermaus­bestände nicht ausreichen­d untersucht wurden. Das klingt vielleicht etwas albern, ist aber eine Möglichkei­t, um eventuell wieder Bewegung in das Verfahren zu bringen. Ein Kompromiss muss beim B10-Ausbau gefunden werden. Denn es geht dabei nicht allein um den Autoverkeh­r, sondern auch um Artenschut­z, um den Erhalt von unverbaute­n Flächen und nicht zuletzt um das Geld der Steuerzahl­er. Diese Belange müssen gründlich gegeneinan­der abgewogen werden, und zwar ohne ideologisc­he Scheuklapp­en.

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