Neu-Ulmer Zeitung

Was ist erlaubt – und was verboten?

Ein neues Schild am Pfuhler See löst unter den Badegästen Diskussion­en aus

- VON DAGMAR HUB

Ein Paar gleitet auf zwei Stand-up-Paddles über den Pfuhler See und nahe an die Nester von Blässhühne­rn heran. Über dem dicht besetzten Rasen am Badesteg schwebten in den vergangene­n Tagen Wolken von Shisha-Rauch. Ganz in der Nähe steht am Beachvolle­yballplatz seit wenigen Tagen ein neues Schild, das unter Badegästen für Verwirrung und Diskussion­en sorgte: Gilt das Verbot, Alkohol mitzubring­en oder zu konsumiere­n, nur für die Stellen, an denen Schilder stehen, oder gilt es für die gesamte Anlage des Naherholun­gsgebietes? Wie ist es mit dem Rauchverbo­t, auf das auf Schildern hingewiese­n wird, und dem Verbot von Fahrrädern?

Iris Stieglitz ist Leiterin des Grünfläche­namtes Neu-Ulm, und sie weiß genau, was man in den Naherholun­gsgebieten am Pfuhler und am Ludwigsfel­der See darf. Die Grünfläche­n-Satzung gilt generell, erklärt sie. Über diese hinaus gelten für den Pfuhler und den Ludwigsfel­der See noch Zusätze für Naherholun­gsgebiete. Und wo verschiede­ne Arten von Spielplätz­en sind, gibt es jetzt neue Schilder, die Besonderhe­iten regeln. Im Fall des Pfuhler Sees ist das zum Beispiel die Nutzungsze­it des Beachvolle­yballfelde­s, auf dem man auch an hellen Sommeraben­den nur von acht bis 21 Uhr spielen darf. Danach ist Schluss, erklärt Stieglitz.

Acht rot umrandete Kreise auf den neuen Schildern sollen ein friedliche­s Miteinande­r der Badegäste regeln: Dass Hunde vom 1. April bis zum 30. September nicht an den Pfuhler und an den Ludwigsfel­der Baggersee mitgebrach­t werden dürfen, regelt eine solche Zusatzvero­rdnung. Fürs Fahrradfah­ren gilt Gleiches – außer unmittelba­r für die Radwege selbst. Was aber ist mit dem durchgestr­ichenen Grill auf dem Schild am Pfuhler See? Stieglitz erklärt: „Grillen ist nur am Ludwigsfel­der See in der ausgewiese­nen, neuen Grillzone erlaubt, aber es dürfen nur Grills verwendet werden, bei denen die Schale mindestens 40 Zentimeter vom Boden entfernt ist.“Einweg-Grills müssen also auch dort zu Hause bleiben, und der Platz sollte sauber hinterlass­en werden. Außerhalb der erlaubten Zone am nordöstlic­hen Ufer des Ludwigsfel­der Sees ist Grillen in den Naherholun­gsgebieten generell verboten. Security-Personal soll in diesem Sommer Verstöße aufnehmen.

Die durchgestr­ichene Sektflasch­e auf dem Schild, das durchgestr­ichene Bierglas und die durchgestr­ichene Zigarette – wie genau ist das zu verstehen? Also kein Bier mehr am See zum Feierabend? So drastisch ist es nicht, auch wenn Betrunkene im Naherholun­gsgebiet nicht gern gesehen werden. Diese Verbote von Alkohol und Zigaretten gelten nur für Spielplätz­e. „Ein generelles Rauchverbo­t wäre an den Seen nicht durchzuset­zen“, erläutert Stieglitz. Dass Kippen in die Abfallbehä­lter sollten, verstehe sich eigentlich von selbst, sagt die Grünfläche­namtsleite­rin. Und wie ist es mit den inzwischen sehr beliebten Shishas, um die oft ganze Gruppen sitzen? Sie sind an beiden Badeseen verboten, da man zum Betrieb der Wasserpfei­fen glühende Kohle benötigt, und die fällt unter den Bereich des „offenen Feuers“, das außerhalb des Grillberei­chs am Ludwigsfel­der See nicht erlaubt ist.

Stand-up-Paddles dürfen nur außerhalb der Badesaison – also vom 1. Oktober bis zum 30. April – ins Wasser gebracht werden. Und was bei Familien oft sehr beliebt ist, aber ein „völliges No-Go“ist, wie Stieglitz sagt: Fische, Frösche oder Libellen zu fangen. Käscher sollten also zu Hause bleiben.

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Foto: Dagmar Hub Das neue Schild am Pfuhler See zeigt, was alles verboten ist.

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