Was ist erlaubt – und was verboten?
Ein neues Schild am Pfuhler See löst unter den Badegästen Diskussionen aus
Ein Paar gleitet auf zwei Stand-up-Paddles über den Pfuhler See und nahe an die Nester von Blässhühnern heran. Über dem dicht besetzten Rasen am Badesteg schwebten in den vergangenen Tagen Wolken von Shisha-Rauch. Ganz in der Nähe steht am Beachvolleyballplatz seit wenigen Tagen ein neues Schild, das unter Badegästen für Verwirrung und Diskussionen sorgte: Gilt das Verbot, Alkohol mitzubringen oder zu konsumieren, nur für die Stellen, an denen Schilder stehen, oder gilt es für die gesamte Anlage des Naherholungsgebietes? Wie ist es mit dem Rauchverbot, auf das auf Schildern hingewiesen wird, und dem Verbot von Fahrrädern?
Iris Stieglitz ist Leiterin des Grünflächenamtes Neu-Ulm, und sie weiß genau, was man in den Naherholungsgebieten am Pfuhler und am Ludwigsfelder See darf. Die Grünflächen-Satzung gilt generell, erklärt sie. Über diese hinaus gelten für den Pfuhler und den Ludwigsfelder See noch Zusätze für Naherholungsgebiete. Und wo verschiedene Arten von Spielplätzen sind, gibt es jetzt neue Schilder, die Besonderheiten regeln. Im Fall des Pfuhler Sees ist das zum Beispiel die Nutzungszeit des Beachvolleyballfeldes, auf dem man auch an hellen Sommerabenden nur von acht bis 21 Uhr spielen darf. Danach ist Schluss, erklärt Stieglitz.
Acht rot umrandete Kreise auf den neuen Schildern sollen ein friedliches Miteinander der Badegäste regeln: Dass Hunde vom 1. April bis zum 30. September nicht an den Pfuhler und an den Ludwigsfelder Baggersee mitgebracht werden dürfen, regelt eine solche Zusatzverordnung. Fürs Fahrradfahren gilt Gleiches – außer unmittelbar für die Radwege selbst. Was aber ist mit dem durchgestrichenen Grill auf dem Schild am Pfuhler See? Stieglitz erklärt: „Grillen ist nur am Ludwigsfelder See in der ausgewiesenen, neuen Grillzone erlaubt, aber es dürfen nur Grills verwendet werden, bei denen die Schale mindestens 40 Zentimeter vom Boden entfernt ist.“Einweg-Grills müssen also auch dort zu Hause bleiben, und der Platz sollte sauber hinterlassen werden. Außerhalb der erlaubten Zone am nordöstlichen Ufer des Ludwigsfelder Sees ist Grillen in den Naherholungsgebieten generell verboten. Security-Personal soll in diesem Sommer Verstöße aufnehmen.
Die durchgestrichene Sektflasche auf dem Schild, das durchgestrichene Bierglas und die durchgestrichene Zigarette – wie genau ist das zu verstehen? Also kein Bier mehr am See zum Feierabend? So drastisch ist es nicht, auch wenn Betrunkene im Naherholungsgebiet nicht gern gesehen werden. Diese Verbote von Alkohol und Zigaretten gelten nur für Spielplätze. „Ein generelles Rauchverbot wäre an den Seen nicht durchzusetzen“, erläutert Stieglitz. Dass Kippen in die Abfallbehälter sollten, verstehe sich eigentlich von selbst, sagt die Grünflächenamtsleiterin. Und wie ist es mit den inzwischen sehr beliebten Shishas, um die oft ganze Gruppen sitzen? Sie sind an beiden Badeseen verboten, da man zum Betrieb der Wasserpfeifen glühende Kohle benötigt, und die fällt unter den Bereich des „offenen Feuers“, das außerhalb des Grillbereichs am Ludwigsfelder See nicht erlaubt ist.
Stand-up-Paddles dürfen nur außerhalb der Badesaison – also vom 1. Oktober bis zum 30. April – ins Wasser gebracht werden. Und was bei Familien oft sehr beliebt ist, aber ein „völliges No-Go“ist, wie Stieglitz sagt: Fische, Frösche oder Libellen zu fangen. Käscher sollten also zu Hause bleiben.