Spielt das Alter eine Rolle?
Leiter der Illertisser Polizei, auf Anfrage. In solchen Fällen werde die Führerscheinstelle am Landratsamt benachrichtigt. Dort könne man die Fahrtauglichkeit von Verkehrsteilnehmern überprüfen. Und bei Bedarf die Fahrerlaubnis einziehen.
Ob jemand fit genug ist, ein Auto zu steuern, lasse sich pauschal nicht beurteilen, sagt Andreas Reimann, der Fachbereichsleiter Verkehr am Landratsamt. „Das ist immer eine Einzelfallentscheidung.“Regelmäßig bekomme seine Abteilung Mitteilungen von der Polizei, etwa wenn bei Unfällen Alkohol oder Drogen im Spiel sind. Oder gesundheitliche Probleme. Eine Hochphase sei die Zeit um Fasching herum, „da kommt es stapelweise“, so Reimann.
Mitunter werde die Führerscheinstelle auch von Privatleuten über vermeintliche Verstöße von Mitbürgern informiert, nicht immer ganz uneigennützig, wie Reimann weiß. „Häufig stehen dann Nachbarschaftstreitigkeiten im Hintergrund.“Größeres Gewicht hätten bei den Prüfern der Führerscheinstelle die Einschätzungen der Polizei. Man gehe allen Mitteilungen nach, drei bis vier seien es pro Woche.
Zunächst stelle sich dann die Frage, ob der betreffende Fahrer schon einmal aktenkundig geworden ist. Mitunter reiche es aus, in einem Brief an die Eigenverantwortung zu appellieren. Wenn es Anzeichen für gesundheitliche Beeinträchtigungen gibt, laden die Mitarbeiter der Führerscheinstelle den Delinquenten zum Gespräch vor. Falls Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen, könne ein ärztliches Gutachten angeordnet werden. Oder die von so manchem Verkehrsteilnehmer gefürchtete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Anders als gemeinhin behauptet, gebe es jedoch eine „faire Chance“, diese mit dem Prädikat „fahrtauglich“zu absolvieren, sagt Reimann. „Alles andere sind Gerüchte.“Diese würden vor allem von Fahrern genährt, die jahrelang Drogen konsumiert hätten und nun versuchten, ihren Führerschein möglichst schnell und mühelos wiederzubekommen. Dies stellten Psychologen eben infrage.
Mit welchem Mittel jeweils zu reagieren ist, werde stets sorgsam geprüft, sagt Reimann. Wohl auch im Fall der schweren Kollision bei Jedesheim. Sie hätte wohl noch schlimmer ausgehen können. (caj)
Dass er selbst so schnell wieder in einem Gerichtssaal sitzen würde, damit hätte der 80-Jährige am Morgen des 12. Februar nicht gerechnet. Zusammen mit einigen anderen Weißenhornern war der Mann an diesem Tag mit einem Bus ans Landgericht nach Memmingen gefahren, um als Zuhörer die Verhandlung über den Streit ums Pflaster in der Memminger Straße zu verfolgen. Wegen eines kleinen Messers, das der gesundheitlich angeschlagene Rentner bei sich hatte, geriet er jedoch plötzlich selbst ins Visier der Justiz. Der Vorwurf: ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Zwei Wochen nach der Verhandlung flatterte dem 80-Jährigen ein Bußgeldbescheid ins Haus: 75 Euro sollte der Mann bezahlen, weil er ein verbotenes Einhandmesser mit sich geführt hatte, plus Verwaltungsgebühr und Auslagen, in Summe etwas mehr als 100 Euro. Das Messer war dem Mann bei der Eingangskontrolle am Gericht abgenommen worden. Er sollte es auch nicht wiederbekommen. Der Weißenhorner legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. So kam es am Donnerstag zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Memmingen.
Zu diesem Termin kam der Rentner nicht allein: Weißenhorns Bürgermeister Wolfgang Fendt begleitete ihn ebenso wie eine Frau aus Elchingen, die das Gericht fachkundig über die schwere Nerven-MuskelErkrankung informieren wollte. Neben der Unterstützung des 80-Jährigen war es den beiden Mitfahrern auch wichtig, darzustellen, dass er mit dem Messer nichts Böses im Schilde geführt hatte – und das für ihn aus medizinischen Gründen wichtige Gerät freiwillig ausgehändigt habe.
Der Mann selbst schilderte, dass er erst beim Betreten des Gerichtsgebäudes erfahren habe, dass Taschenmesser am Eingang abgegeben werden müssen. So habe er bei einer Beamtin nachgefragt und ihr das Messer gezeigt, das er in seinem Geldbeutel aufbewahrt habe. „Dann hat sie gesagt, das muss man abgeben. Das habe ich gemacht und es nach der Verhandlung nicht mehr wiederbekommen“, erzählte der 80-Jährige. Fendt fügte hinzu, dass das kleine Messer möglicherweise sich Richterin Katrin Krempl damit einverstanden, das Verfahren gegen den Rentner wegen geringer Schuld einzustellen – unter der Voraussetzung, dass das Messer eingezogen bleibt. „Ich darf Ihnen das Messer nicht aushändigen“, sagte Krempl. Es sei verboten, weil sich die Klinge – unabhängig von ihrer Länge – einhändig öffnen und feststellen lasse. Krempl betonte aber auch, dass der Mann fahrlässig gehandelt habe: „Sie wollten niemanden verletzen.“Und sie glaubte seiner Aussage, wonach er damals nicht gewusst habe, dass er im Besitz eines illegalen Modells sei.
Der 80-Jährige erklärte sich mit dem Vorgehen einverstanden. Er will sich nun nach einer legalen Alternative zu seinem bisherigen Taschenmesser umsehen. Denn wie seine Begleiterin darstellte, sei seine Greifmuskulatur wegen der seltenen Erkrankung stark beeinträchtigt. Wenn er zum Beispiel Obst essen wolle, brauche er ein Messer, das sich mit einer Hand bedienen lässt.
Die Gebetsstätte Marienfried trauert um ihren ehemaligen Direktor Monsignore Josef Fickler, der am 16. Mai überraschend in Sonthofen gestorben ist. Eine Abordnung aus Marienfried erwies ihm bei seiner Beerdigung an seinem Heimatort Hawangen im Unterallgäu die letzte Ehre. Einer Mitteilung der Gebetsstätte zufolge würdigte Direktor Clemens Henkel den Verstorbenen mit einem Nachruf sowie mit einem Blumengebinde am Priestergrab.
Fickler, geboren 1939, erlernte nach seinem Schulabschluss zunächst das Maurerhandwerk und erlangte dort den Meisterbrief. Nach dem Abitur studierte er an der Theologisch-Philosophischen Hochschule in Dillingen Theolo- gie. 1969 wurde er in Dillingen auch zum Priester geweiht. Nach der Kaplanszeit in Oberstdorf wurde ihm die Leitung des Offenen Seminars in Seifriedsberg bei Immenstadt anvertraut. Bis 1995 wirkte Fickler als Stadtpfarrer in Schongau, ehe er 1995 Direktor von Marienfried wurde. Dort zeichnete er sich besonders durch die Errichtung der Kirchenstiftung und Neuordnung der Gebetsstätte aus. Er war noch maßgeblich an der Vorbereitung des neuen Kirchenbaus beteiligt, den sein Nachfolger Clemens Henkel 2011 einweihte. Im September 2009 bezog Fickler seinen Altersruhesitz in Sonthofen, wo er sich als Ruhestandsgeistlicher engagierte. In Marienfried war er zudem als Beichtvater tätig. (az) Der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Krumbach-Weißenhorn organisiert am heutigen Freitag, 25. Mai, eine Flurbegehung für Landwirte zum Thema Gewässerund Bodenschutz sowie „Precision Farming“. Sie findet auf dem Betrieb Bissinger, Rohrer Straße 8, in Ichenhausen statt. Beginn ist um 20 Uhr. Stefan Bissinger stellt dort seine vielfältigen Maßnahmen für eine nachhaltige und ressourcenschonende Landbewirtschaftung in der Praxis vor und diskutiert mit den Teilnehmern über Erfahrungen und Erfolge. (az)