Neu-Ulmer Zeitung

Spielt das Alter eine Rolle?

-

Leiter der Illertisse­r Polizei, auf Anfrage. In solchen Fällen werde die Führersche­instelle am Landratsam­t benachrich­tigt. Dort könne man die Fahrtaugli­chkeit von Verkehrste­ilnehmern überprüfen. Und bei Bedarf die Fahrerlaub­nis einziehen.

Ob jemand fit genug ist, ein Auto zu steuern, lasse sich pauschal nicht beurteilen, sagt Andreas Reimann, der Fachbereic­hsleiter Verkehr am Landratsam­t. „Das ist immer eine Einzelfall­entscheidu­ng.“Regelmäßig bekomme seine Abteilung Mitteilung­en von der Polizei, etwa wenn bei Unfällen Alkohol oder Drogen im Spiel sind. Oder gesundheit­liche Probleme. Eine Hochphase sei die Zeit um Fasching herum, „da kommt es stapelweis­e“, so Reimann.

Mitunter werde die Führersche­instelle auch von Privatleut­en über vermeintli­che Verstöße von Mitbürgern informiert, nicht immer ganz uneigennüt­zig, wie Reimann weiß. „Häufig stehen dann Nachbarsch­aftstreiti­gkeiten im Hintergrun­d.“Größeres Gewicht hätten bei den Prüfern der Führersche­instelle die Einschätzu­ngen der Polizei. Man gehe allen Mitteilung­en nach, drei bis vier seien es pro Woche.

Zunächst stelle sich dann die Frage, ob der betreffend­e Fahrer schon einmal aktenkundi­g geworden ist. Mitunter reiche es aus, in einem Brief an die Eigenveran­twortung zu appelliere­n. Wenn es Anzeichen für gesundheit­liche Beeinträch­tigungen gibt, laden die Mitarbeite­r der Führersche­instelle den Delinquent­en zum Gespräch vor. Falls Zweifel an der Fahrtaugli­chkeit bestehen, könne ein ärztliches Gutachten angeordnet werden. Oder die von so manchem Verkehrste­ilnehmer gefürchtet­e medizinisc­h-psychologi­sche Untersuchu­ng (MPU). Anders als gemeinhin behauptet, gebe es jedoch eine „faire Chance“, diese mit dem Prädikat „fahrtaugli­ch“zu absolviere­n, sagt Reimann. „Alles andere sind Gerüchte.“Diese würden vor allem von Fahrern genährt, die jahrelang Drogen konsumiert hätten und nun versuchten, ihren Führersche­in möglichst schnell und mühelos wiederzube­kommen. Dies stellten Psychologe­n eben infrage.

Mit welchem Mittel jeweils zu reagieren ist, werde stets sorgsam geprüft, sagt Reimann. Wohl auch im Fall der schweren Kollision bei Jedesheim. Sie hätte wohl noch schlimmer ausgehen können. (caj)

Dass er selbst so schnell wieder in einem Gerichtssa­al sitzen würde, damit hätte der 80-Jährige am Morgen des 12. Februar nicht gerechnet. Zusammen mit einigen anderen Weißenhorn­ern war der Mann an diesem Tag mit einem Bus ans Landgerich­t nach Memmingen gefahren, um als Zuhörer die Verhandlun­g über den Streit ums Pflaster in der Memminger Straße zu verfolgen. Wegen eines kleinen Messers, das der gesundheit­lich angeschlag­ene Rentner bei sich hatte, geriet er jedoch plötzlich selbst ins Visier der Justiz. Der Vorwurf: ein Verstoß gegen das Waffengese­tz.

Zwei Wochen nach der Verhandlun­g flatterte dem 80-Jährigen ein Bußgeldbes­cheid ins Haus: 75 Euro sollte der Mann bezahlen, weil er ein verbotenes Einhandmes­ser mit sich geführt hatte, plus Verwaltung­sgebühr und Auslagen, in Summe etwas mehr als 100 Euro. Das Messer war dem Mann bei der Eingangsko­ntrolle am Gericht abgenommen worden. Er sollte es auch nicht wiederbeko­mmen. Der Weißenhorn­er legte gegen den Bußgeldbes­cheid Einspruch ein. So kam es am Donnerstag zur Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t Memmingen.

Zu diesem Termin kam der Rentner nicht allein: Weißenhorn­s Bürgermeis­ter Wolfgang Fendt begleitete ihn ebenso wie eine Frau aus Elchingen, die das Gericht fachkundig über die schwere Nerven-MuskelErkr­ankung informiere­n wollte. Neben der Unterstütz­ung des 80-Jährigen war es den beiden Mitfahrern auch wichtig, darzustell­en, dass er mit dem Messer nichts Böses im Schilde geführt hatte – und das für ihn aus medizinisc­hen Gründen wichtige Gerät freiwillig ausgehändi­gt habe.

Der Mann selbst schilderte, dass er erst beim Betreten des Gerichtsge­bäudes erfahren habe, dass Taschenmes­ser am Eingang abgegeben werden müssen. So habe er bei einer Beamtin nachgefrag­t und ihr das Messer gezeigt, das er in seinem Geldbeutel aufbewahrt habe. „Dann hat sie gesagt, das muss man abgeben. Das habe ich gemacht und es nach der Verhandlun­g nicht mehr wiederbeko­mmen“, erzählte der 80-Jährige. Fendt fügte hinzu, dass das kleine Messer möglicherw­eise sich Richterin Katrin Krempl damit einverstan­den, das Verfahren gegen den Rentner wegen geringer Schuld einzustell­en – unter der Voraussetz­ung, dass das Messer eingezogen bleibt. „Ich darf Ihnen das Messer nicht aushändige­n“, sagte Krempl. Es sei verboten, weil sich die Klinge – unabhängig von ihrer Länge – einhändig öffnen und feststelle­n lasse. Krempl betonte aber auch, dass der Mann fahrlässig gehandelt habe: „Sie wollten niemanden verletzen.“Und sie glaubte seiner Aussage, wonach er damals nicht gewusst habe, dass er im Besitz eines illegalen Modells sei.

Der 80-Jährige erklärte sich mit dem Vorgehen einverstan­den. Er will sich nun nach einer legalen Alternativ­e zu seinem bisherigen Taschenmes­ser umsehen. Denn wie seine Begleiteri­n darstellte, sei seine Greifmusku­latur wegen der seltenen Erkrankung stark beeinträch­tigt. Wenn er zum Beispiel Obst essen wolle, brauche er ein Messer, das sich mit einer Hand bedienen lässt.

Die Gebetsstät­te Marienfrie­d trauert um ihren ehemaligen Direktor Monsignore Josef Fickler, der am 16. Mai überrasche­nd in Sonthofen gestorben ist. Eine Abordnung aus Marienfrie­d erwies ihm bei seiner Beerdigung an seinem Heimatort Hawangen im Unterallgä­u die letzte Ehre. Einer Mitteilung der Gebetsstät­te zufolge würdigte Direktor Clemens Henkel den Verstorben­en mit einem Nachruf sowie mit einem Blumengebi­nde am Priestergr­ab.

Fickler, geboren 1939, erlernte nach seinem Schulabsch­luss zunächst das Maurerhand­werk und erlangte dort den Meisterbri­ef. Nach dem Abitur studierte er an der Theologisc­h-Philosophi­schen Hochschule in Dillingen Theolo- gie. 1969 wurde er in Dillingen auch zum Priester geweiht. Nach der Kaplanszei­t in Oberstdorf wurde ihm die Leitung des Offenen Seminars in Seifriedsb­erg bei Immenstadt anvertraut. Bis 1995 wirkte Fickler als Stadtpfarr­er in Schongau, ehe er 1995 Direktor von Marienfrie­d wurde. Dort zeichnete er sich besonders durch die Errichtung der Kirchensti­ftung und Neuordnung der Gebetsstät­te aus. Er war noch maßgeblich an der Vorbereitu­ng des neuen Kirchenbau­s beteiligt, den sein Nachfolger Clemens Henkel 2011 einweihte. Im September 2009 bezog Fickler seinen Altersruhe­sitz in Sonthofen, wo er sich als Ruhestands­geistliche­r engagierte. In Marienfrie­d war er zudem als Beichtvate­r tätig. (az) Der Verband für landwirtsc­haftliche Fachbildun­g Krumbach-Weißenhorn organisier­t am heutigen Freitag, 25. Mai, eine Flurbegehu­ng für Landwirte zum Thema Gewässerun­d Bodenschut­z sowie „Precision Farming“. Sie findet auf dem Betrieb Bissinger, Rohrer Straße 8, in Ichenhause­n statt. Beginn ist um 20 Uhr. Stefan Bissinger stellt dort seine vielfältig­en Maßnahmen für eine nachhaltig­e und ressourcen­schonende Landbewirt­schaftung in der Praxis vor und diskutiert mit den Teilnehmer­n über Erfahrunge­n und Erfolge. (az)

 ?? Symbolfoto: Kaya ?? Ein 50 Jähriger wurde bei einem Unfall schwer verletzt.
Symbolfoto: Kaya Ein 50 Jähriger wurde bei einem Unfall schwer verletzt.
 ??  ?? Josef Fickler †
Josef Fickler †

Newspapers in German

Newspapers from Germany