Neu-Ulmer Zeitung

Stellenanz­eigen richtig verstehen

Manchmal geben Unternehme­n viel von sich preis – aber nicht jeder versteht es sofort. Eine Anleitung

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Verschlüss­elte Nachrichte­n kennt man eher aus Agentenfil­men. Aber auch im Job spielen sie eine Rolle – zum Beispiel in Arbeitszeu­gnissen. Ähnliche Baukasten-Formulieru­ngen wie dort gibt es in Stellenanz­eigen. Steckt dahinter eine ähnliche Geheimspra­che wie im Zeugnis?

„Nein“, sagt der Karrierebe­rater Christoph Burger. „Einen Code wie bei Zeugnissen gibt es in Stellenanz­eigen nicht. Allerdings kann man auch bei Stellenanz­eigen zwischen den Zeilen lesen.“Oft lässt sich so einiges herausfind­en, das nicht explizit in der Anzeige steht.

„Es gibt Anzeigen, die transporti­eren direkt ein Gesamtbild, das ist natürlich perfekt“, sagt der Karrierebe­rater. Das klingt nicht besonders schwierig, oder? „Da muss ich für meine Kollegen in die Bresche springen“, sagt Katharina Herrmann vom Bundesverb­and der Personalma­nager (BPM). „Eine perfekte Stellenanz­eige zu verfassen, ist eine hohe Kunst.“

Im Idealfall hat ein Unternehme­n die Stellenaus­schreibung als Anlass für eine kleine Strategie-Analyse genommen. „Das Team sollte reflektier­en: Welche Kompetenze­n und Fähigkeite­n brauchen wir genau?“, sagt Herrmann. Und Bewerber se- dann bestenfall­s gleich, ob ein Job zu ihnen passt.

Warum enthalten so viele Stellenanz­eigen dann trotzdem die ewig gleichen Floskeln? Die Gründe dafür sind so vielfältig wie die Unternehme­n selbst, sagt Claudia Bibo vom Karrierepo­rtal Monster. Manche möchten einen Weg finden, vor allem Frauen anzusprech­en, ohne gegen das Allgemeine Gleichbeha­ndlungsges­etz (AGG) zu verstoßen.

Eine weitere Formulieru­ng, bei der Bewerber stutzen sollten, ist die „ab sofort“zu besetzende Stelle. „Dann ist die Frage, ob dem Vorgänger vielleicht fristlos gekündigt wurde – und warum“, sagt Burger. Anderes, was zunächst widersinni­g erscheint, kann ein wertvoller Hinweis auf den Job sei: Wenn in einer Anzeige für einen Kraftfahre­r beispielsw­eise „positives Auftreten“gewünscht ist, müssen Bewerber Zeigt das Thermomete­r am Arbeitspla­tz Temperatur­en von 26 Grad und mehr an, sollte der Arbeitgebe­r etwas tun. Und ab 30 Grad muss er das, sagt die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) mit Verweis auf die Technische­n Regeln für Arbeitsstä­tten. Gegen Hitze im Büro kann der Chef Getränke zur Verfügung stellen, Gleitzeit einführen oder die Kleiderord­nung lockern. Eine Chance auf Hitzefrei haben Arbeitnehm­er erst ab einer Temperatur von mehr als 35 Grad.

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