Gas und Elektrogrills sind weniger unfallträchtig
rund 30 Prozent erreicht. Und auch in Deutschland ist die Zahl derer, die Gasgrills bevorzugen, in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen – noch liegt ihr Anteil aber nur bei rund zehn Prozent.
Um Unfällen vorzubeugen, hilft es, ein paar Sicherheitsregeln zu beachten. Grundsätzlich sollten nur Grills eingesetzt werden, die der DIN-Norm 66077 entsprechen oder das GS-Siegel tragen. Darauf weist die Versicherungskammer Bayern hin. Außerdem wichtig: Ein Grill muss richtig aufgestellt werden – auf einem festen, ebenen und natürlich nicht brennbaren Untergrund. Zudem sollte er im Windschatten stehen, um Stichflammen durch plötzliche Windböen zu vermeiden. Spiritus, Benzin und andere Brandbeschleuniger haben am Grill nichts verloren: Werden sie ins Feuer gegossen, kann sich in Sekundenschnelle ein gefährliches Luft-GasGemisch entwickeln, das zu einer hohen Stichflamme führt.
Brennbare Gegenstände wie Papierservietten oder trockene Pflanzen sind in einem Radius von drei Metern rund um den Grill tabu – und leicht brennbare Synthetikkleidung sollte man als Grillmeister auch nicht tragen. Grillschürze und sind zwar nicht jedermanns Sache, aber mit dieser Ausstattung geht man auf Nummer sicher. Zudem sollte man den Grill nie unbeaufsichtigt lassen und zur Sicherheit einen Eimer Wasser bereithalten. Außerdem wichtig, wenn kleine Kinder anwesend sind: Rund um den Grill wird nicht getobt – sonst kann es leicht passieren, dass sie zu nah ans Feuer kommen oder den Grill umstoßen.
Für den Fall, dass doch einmal etwas schiefgeht, helfen die gängigen Versicherungen weiter: „Schäden, die beim Grillen entstehen, sind häufig durch die Privathaftpflichtoder die Hausratversicherung gedeckt“, erläutert BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Unter bestimmten Umständen könne auch eine Unfalloder Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen kommen.
Die private Haftpflichtversiche- rung verhindert, dass die Person, die einen Schaden verursacht, mit ihrem Privatvermögen für die Folgekosten aufkommen muss – zum Beispiel eben, wenn sie dafür verantwortlich ist, dass beim Grillen etGrillhandschuhe was schiefgegangen ist. Dabei ist es nicht zwangsläufig so, dass nur jene Person, die Spiritus und Co. in die Flammen gegossen hat, als Verursacher gilt und haften muss: Mitunter können auch nicht aktiv Grillende mitverantwortlich für einen Schaden sein.
So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm in einem solchen Fall entschieden, dass alle Beteiligten, die eine Verwendung eines Brandbeschleunigers nicht verhindert haben, haften müssen. Dem Gericht zufolge hätten sämtliche Anwesenden aktiv einschreiten müssen, um die Gefahr abzuwenden (Az. 9 U 129/08).
Auch deswegen ist eine Privathaftpflichtversicherung für alle unerlässlich. Die Police greift allerdings nur dann, wenn einer Person ein Verschulden nachgewiesen werden kann.