Nur Straßburg kann Beamten noch Streikrecht bringen
Gewerkschaft erwägt Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Lehrer und andere Beamte dürfen auch in Zukunft in Deutschland nicht streiken. Eine Lockerung des Streikverbots komme nicht infrage, weil es an den Grundfesten des Berufsbeamtentums rüttle, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitigen System von Rechten und Pflichten. Das lasse ein „Rosinenpicken“nicht zu.
Mit ihrer Entscheidung wiesen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerden von vier Lehrern zurück. Von rund 800000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des Gerichts rund drei Viertel Beamte. Die Kläger aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten in ihrer Dienstzeit bei Protesten oder Streiks der Bildungsgewerkschaft GEW mitgemacht und deshalb Disziplinarstrafen kassiert. Dagegen wehrten sie sich vor Gericht: Das Streikverbot sei zumindest für Lehrer zu strikt, weil diese keine hoheitlichen Aufgaben ausübten.
Die Richter des Zweiten Senats überzeugte das nicht. Wenn beamtete Lehrer ihre Beschäftigungsbedingungen tarifvertraglich aushandeln und durch Arbeitskampf erzwingen könnten, werfe das die Frage auf, „womit sich die Fortgeltung beamtenrechtlicher Prinzipien noch rechtfertigen ließe“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Die Anstellung auf Lebenszeit und das Alimentationsprinzip, das die Regelung der Besoldung per Gesetz umfasst, dienten aber der unabhängigen Amtsführung. Nach Auffassung der Richter sind die deutschen Beamten trotzdem „nicht schutzlos“. Ihre Gewerkschaften seien in die Vorbereitung der beamtenrechtlichen Regelungen mit eingebunden. Wer mit seiner Besoldung unzufrieden sei, könne dagegen klagen. Die Richter verweisen auch darauf, dass das Streikverbot eine lange Tradition habe, die bis in die Zeit der Weimarer Republik zurückreiche. Im Öffentlichen Dienst gebe es eine klare Zweiteilung zwischen Beamten und Angestellten. Die Einführung von „Beamten mit Streikrecht“oder „Tarifbeamten“wäre ein Bruch. Die Kläger, die von der GEW und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt wurden, hatten gehofft, dass Karlsruhe eine neue Linie einschlagen könnte. Denn der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof hatte zuletzt in zwei Fällen aus der Türkei geurteilt, dass Beamte streiken dürfen, solange sie keine hoheitlichen Aufgaben bei den Streitkräften, der Polizei oder in der Staatsverwaltung wahrnehmen.
Die Verfassungsrichter sehen sich dazu aber nicht im Widerspruch. Aus ihrer Sicht sind in Deutschland die Mindeststandards erfüllt: Beamte können einer Gewerkschaft beitreten, und die Gewerkschaften haben das Recht, sich Gehör zu verschaffen