Ausweis mit Ablauffrist
Brauchen Eigentümer neue Energieausweise?
len. Der Energieausweis muss dann den Interessenten bei der Besichtigung vorgelegt werden. Auch für die Immobilienanzeige sind Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Wer sein Eigentum selbst nutzt oder nicht vermietet, braucht im Prinzip auch keinen Energieausweis. Auch Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern sind von der Ausweispflicht freigestellt.
● Welche Arten von Energieausweisen gibt es? Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Für letzteren erfasst ein Experte meist vor Ort den Zustand von Gebäude und Heizung und berechnet den Energiebedarf, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Die Kosten belaufen sich auf mindestens 300 Euro. Die Angaben im Verbrauchsausweis beruhen auf den tatsächlichen Verbräuchen der vergangenen drei Jahre. Die Kosten liegen hier zwischen 50 und etwa 100 Euro.
● Kann man die Art des Energieausweises wählen? Ob Eigentümer den Bedarfsausweis brauchen oder ob sie mit dem Verbrauchsausweis auskommen, hängt unter anderem vom Baujahr ab. Wurde der Antrag vor dem 1. November 1977 gestellt, hat das Gebäude weniger als fünf Wohnungen und erfüllt es die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Wird die Verordnung eingehalten, der Bau nach dem 1. November 1977 beantragt und gibt es mehr als fünf Wohneinheiten, kann der Eigentümer wählen, ob es ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis sein soll.
● Was passiert, wenn man sich nicht an die Vorgaben hält? Der Verkäufer oder Vermieter ist verantwortlich dafür, dass er den Energieausweis rechtzeitig vorlegt und übergibt. Wer dies vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nur unvollständig oder nicht rechtzeitig macht, riskiert ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall kann das 15 000 Euro betragen. Gleiches trifft Eigentümer, die vorsätzlich oder leichtfertig nicht dafür Sorge tragen, dass die von ihnen zur Erstellung eines Energieverbrauchsausweises zur Verfügung gestellten Daten richtig sind.