Mann treibt Schulden mit Fäusten ein
Eine Frau erhebt schwere Vorwürfe gegen den 60-Jährigen. Die sieht das Amtsgericht Neu-Ulm allerdings nur in Teilen als erwiesen
Erst soll er sie mit Drohungen auf dem Anrufbeantworter an die fällige Rückzahlung erinnert haben. Als die Frau dann die Schulden begleichen wollte, soll der Mann ihr einen Kopfstoß versetzt, ihr mit den Fäusten gegen den Kopf geschlagen und sie gewürgt haben, während seine Lebensgefährtin ihn anfeuerte und die Schuldnerin beleidigte. Mit diesen Vorwürfen sah sich am Dienstag ein aus Osteuropa stammendes Paar vor dem Amtsgericht Neu-Ulm konfrontiert.
Die Aufarbeitung dessen, was sich Anfang April 2017 in einer Wohnung in Weißenhorn zugetragen hat, war für Richter Thomas Mayer nicht einfach. Zum einen musste eine Dolmetscherin die Aussagen der Angeklagten und die Ausführungen des Richters übersetzen. Zum anderen stellten beide Seiten die Angelegenheit anders dar. Unstrittig war zumindest, dass die heute 43 Jahre alte, ebenfalls aus Osteuropa stammende Frau, bei der ein Arzt nach dem Vorfall einen Nasenbeinbruch festgestellt hatte, in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Ebenso, dass sie sich von dem heute 60-jährigen Angeklagten und seiner etwas jüngeren Lebensgefährtin Geld geliehen hatte. Beide Frauen, jeweils Mütter eines behinderten Kindes, sagten auch, länger miteinander befreundet gewesen zu sein.
Nach Darstellung des Paars hatte die Angeklagte der 43-Jährigen bereits ein Jahr vor dem Vorfall 13 000 Euro ausgeliehen, die sie bis heute noch nicht zurückgezahlt habe. Hinzu seien 500 Euro gekommen, die sie bis Ende März 2017 zurückzahlen sollte. Weil der Mann den kompletten Betrag bis dahin nicht zurückbekommen habe, erzählte er, habe er sie angerufen und an die fällige Rückzahlung erinnert. Einige Tage später sei die Frau mit dem restlichen Geld in die Wohnung des Paares gekommen. Dass es dabei zu Diskussionen um die weiteren Schulden gekommen ist, stritten der 60-Jährige und seine Lebensgefährtin nicht ab. Er betonte aber, die Schuldnerin nicht festgehalten, geschlagen oder verletzt zu haben.
Die 43-Jährige, die sich in privater Insolvenz befindet und nach eigenen Angaben wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, sprach hingegen von einem deutlich geringeren Betrag, den sie der anderen Frau noch schulde. Zudem seien es nur 450 Euro gewesen, die sie von dem Mann geliehen habe. 200 Euro habe sie ihm im März 2017 zurückgege- ben, die restlichen 250 an dem besagten Tag. Da, erzählte sie, habe der Mann sie in die Wohnung gezerrt, sie gewürgt und geschlagen. Zudem habe er die Wohnungstür abgeschlossen, während seine Lebensgefährtin sie festhielt. Erst später sei es ihr gelungen, sich zu befreien und die Wohnung über die Terrassentüre zu verlassen.
Zwei junge Zeuginnen, die vor dem Haus gestanden hatten und an die sich die Schuldnerin nach der Auseinandersetzung gewandt hatte, berichteten von lauten Diskussionen auf der Terrasse. Dann habe der Mann die Frau am Arm gepackt und sei mit ihr in die Wohnung gegangen. Aus dieser seien Schreie zu hören gewesen. Äußere Verletzungen bei der Frau konnten später weder die Schülerinnen noch die Polizistin feststellen, die nach dem Anruf der Frau an den Einsatzort kam.
Während die Staatsanwältin und die eigene Anwältin die Schilderungen der Nebenklägerin für glaubwürdig hielten, hatten die Verteidiger des Mannes und seiner Lebensgefährtin erhebliche Zweifel an der Darstellung. Unter anderem deshalb, weil die 43-Jährige erst auf Nachfrage zugab, nur eine bedrohende Nachricht auf ihrem Anrufbeantworter erhalten zu haben. Zudem fehlten wichtige Beweise – etwa eine Aufnahme der besagten Drohung oder die nicht unterschriebene Quittung, die der Mann der Frau in den Mund gesteckt haben soll. Richter Thomas Mayer sah es letztlich als erwiesen an, dass der Mann der Schuldnerin einen Kopfstoß und zwei Faustschläge verpasst hatte. Er verurteilte den 60-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 5000 Euro, die Lebensgefährtin wegen Nötigung zu 300 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.