Tempo 30 oder 50 in der Frauenstraße?
Die Beschränkung ist rechtswidrig. Doch die Stadt Ulm will nichts an der Beschilderung ändern. Der Sprecher einer Bürgerinitiative erhebt schwere Vorwürfe
Das Tempolimit in der Ulmer Frauenstraße ist rechtswidrig. Trotzdem will die Stadt die im Dezember 2015 aufgestellten Zone30-Schilder bis auf Weiteres nicht abbauen. Man prüfe, ob eine solche Einschränkung aus anderen Gründen beibehalten werden könne, teilt eine Stadtsprecherin mit. „Ziel der Stadt ist es weiterhin, dass es bei einer Beschränkung auf 30 Stundenkilometer in der Frauenstraße bleibt“, sagt sie.
Dass das Tempolimit nicht zulässig ist, hat der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags festgestellt. Eine Tempo30-Zone, das geht aus dem Papier des Gremiums hervor, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In der Frauenstraße sind diese nicht erfüllt. Das liegt unter anderem daran, dass es dort Ampeln, einen Mittelstreifen Busspuren und Schutzstreifen für Fahrrad gibt.
Die Bürgerinitiative „Gegen Tempo 30 – Für Tempo 50“hatte eine Petition gegen die Einschränkung in der Frauenstraße und anderen Abschnitten in der Stadt gerichtet. Zumindest in Bezug auf die Frauenstraße haben die Kämpfer für Tempo 50 einen Erfolg erreicht. Doch weil die Stadt nicht reagieren will, ist es ein Erfolg, von dem sie nichts haben. Entsprechend angefressen ist deren Sprecher Volker Typke: „Es ist aus meiner Sicht eine Verachtung des Rechtsstaats“, sagt der Ingenieur aus Illerrieden im Alb-Donau-Kreis. Er rechnet damit, dass die Stadtverwaltung mit einer neuen Begründung fürs Tempolimit aufwarten wird: „Die Stadt Ulm ist aus meiner Erfahrung äußerst kreativ, wenn es darum geht, Gründe zu finden, die ihre Sicht der
Dinge bestätigen.“Mögliche Gründe für Tempo 30 gehen aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervor.
Diese ist nicht bindend. Statt des-
sen wird darin auf einen Bescheid verwiesen, den das Regierungspräsidium Tübingen noch erteilen soll. Dort hat die Bürgerinitiative Widerspruch eingelegt. Volker Typke kündigt an, diesen Bescheid im Zweifel juristisch zu erstreiten. Denn das Regierungspräsidium habe ihm gegenüber erklärt, erst einmal keinen erteilen zu wollen – schließlich genüge doch das Papier des Petitionsausschusses.
Fünf Mitstreiter hat Typke in der Bürgerinitiative. Sie alle sind als Pendler von Tempolimits betroffen, die aus ihrer Sicht nicht gerechtfertigt sind. Auf den Tag und aufs Jahr gerechnet summierten sich die Verzögerungen, sagt Typke. Zudem seien die Beschränkungen in Ulm oft rechtswidrig: „Das steht dermaßen klipp und klar im Gesetz, dass sogar Laien wie wir das sofort erkannt haben.“Deswegen hat die Initiative Anfang 2016 ihre Petition eingereicht beim Landtag und den Widerspruch eingelegt.
Am Montag vergangener Woche haben Typke und seine Mitstreiter eine neue Petition abgeschickt. Sie richtet sich gegen Tempolimits auf einzelnen Abschnitten der Frauenstraße. Damit will die Initiative einer möglichen Entscheidung der Stadt vorgreifen. Sprecher Typke formuliert eine weitere Forderung: Die Stadt solle alle Bußgelder erstatten, die sie bei Temposündern in der Frauenstraße erhoben hat. Zumindest bei denen, die schneller als 30, aber langsamer als 50 Stundenkilometer unterwegs waren.
Derweil könnte das nächste Tempolimit in Ulm eingeführt werden. Stadtrat Martin Rivoir fordert in einem Antrag der SPD-Fraktion eine Beschränkung auf 30 oder 40 km/h im unfallträchtigen Blaubeurer Ring. Dem könne er sogar folgen, sagt Typke. Zweifel an den Auswirkungen habe er trotzdem. Denn in dem zweispurigen Kreisverkehr trage eher die Bauweise als das Tempo zu den Unfällen bei.
Arznei-, Heilpflanzen und deren Bedeutung für die Medizin sind nur ein Thema beim diesjährigen Sommerfest des Botanischen Gartens am Sonntag, 17. Juni. Bei den Gewächshäusern am Hans-KrebsWeg sowie im Freigelände bieten der Botanische Garten und der Verein der Freunde des Botanischen Gartens Ulm ein umfangreiches Programm rund um Flora und Fauna.
Offiziell begrüßen um 14 Uhr der Leiter des Botanischen Gartens, Professor Marian Kazda und der Vereinsvorsitzende, Rudi Lemm, die Gäste. Ebenfalls um 14 Uhr zeigt Dr. Karl-Heinz Müller von der Uni Ulm „Tiere und Pflanzen im und am Teich“(Treffpunkt: unteres Freigelände). Der Rundgang ist laut Programm besonders gut für Familien mit Kindern geeignet. Um 15 Uhr gibt Dr. Thomas Gronemeyer, Universität Ulm, im Seminarraum eine „Einführung in die faszinierende Welt der fleischfressenden Pflanzen“. Mit einer Führung von Dr. Petra Schäfer, Apothekerin für Naturheilkunde und Homöopathie, startet um 16 Uhr das Rahmenprogramm zur deutschlandweiten „Woche der Botanischen Gärten 2018“. Im neuen Apothekergarten spricht Schäfer über „Die Kraft der Arzneipflanzen“. Außerdem ist im Foyer der Gewächshäuser die Ausstellung „Die Grüne Apotheke – vom Hortus Medicus zur Pharmaforschung“zu sehen. Schautafeln zeigen unter anderem, wie pflanzliche „Drogen“und Arzneimittel zubereitet werden oder nehmen Bezug auf aktuelle Forschungsfragen. Die Ausstellung läuft bis zum 9. September.
Während sich die Erwachsenen im Biergarten oder mit Kaffee und Kuchen stärken, können die kleinen Besucher Traumfänger basteln, am Stand der BUND-Hochschulgruppe Insekten und Blüten beobachten oder sich schminken lassen. (az) Ein Zeuge hat am Montagvormittag gegen 9.30 Uhr bemerkt, dass zwei kleine Hunde in einem heißen Auto eingesperrt waren. Das Auto stand wohl seit längerer Zeit auf einem Parkplatz in der Friedlandstraße in Dietenheim, wie die Polizei berichtet. Der Innenraum des Wagens hatte sich demnach bereits stark aufgeheizt. Die beiden Hunde waren auf der Rückbank angeleint und hatten kein Wasser. Der Zeuge machte sich Sorgen und begab sich deshalb auf die Suche nach dem Halter der Tiere. In einer nahe gelegenen Arztpraxis wurde er fündig. Dort machte er den 83 Jahre alten Hundehalter und auf die gefährliche Situation aufmerksam. Den Mann interessierte das nicht weiter, statt dessen beschimpfte er den Zeugen. Auch gegenüber der hinzugerufenen Polizei zeigte sich der 83-Jährige uneinsichtig. Jetzt erwartet den Mann eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. (az)