Die Pohl Position
Wegen seines schlechten Listenplatzes schlägt der Kaufbeurer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl wütend um sich. Der schwäbische Bezirkschef Markus Brem kontert gelassen
Feuer unterm Dach bei den schwäbischen Freien Wählern: Bezirksvorsitzender Markus Brem sei ein Intrigant, schäumt der Kaufbeurer FW-Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl. Brem habe durch „unlautere Absprachen hinter den Kulissen“dafür gesorgt, „dass ich bei der Delegiertenversammlung nur auf Platz acht der Liste für die kommende Landtagswahl gelandet bin“, sagt der 53-Jährige. Brem nimmt die Vorwürfe gelassen: „Pohl hat sich und nur sich selbst zuzuschreiben, wie das Ganze gelaufen ist.“
Wie berichtet, hatten am vergangenen Samstag die 60 FW-Delegierten in Gersthofen (Kreis Augsburg) den als Fernsehrichter bekannten Kemptener Alexander Hold zu ihrem Spitzenkandidaten gekürt. Auf den Plätzen zwei und drei folgten Ruth Abmayr (Landkreis Günzburg) und Fabian Mehring (Landkreis Augsburg). Auch diese beiden Namen lassen Pohl poltern. Abmayr sei nominiert worden, weil sie eine Frau und nicht aus dem Allgäu ist, für nichts anderes. Der 29-jährige Mehring, den Pohl für einen „Schützling“Brems hält, habe außer einem Politikstudium nichts weiter vorzuweisen. Mehring hat früher als persönlicher Referent für Pohl gearbeitet, im Laufe der Zusammenarbeit trübte sich das Verhältnis der beiden deutlich ein. Bei der Delegiertenversammlung habe man es eindeutig an „Wertschätzung“ihm gegenüber fehlen lassen, ist Pohl überzeugt. Es sei schon kurios, dass ihm („ich bin der unbestrittene Stimmenfänger für die Freien Wähler“) sowie den beiden anderen schwäbischen Abgeordneten Leopold Herz (Oberallgäu) und Johann Häusler (Kreis Augsburg) nicht automatisch die Listenplätze eins bis drei angetragen worden seien. Stattdessen habe man von ihnen verlangt, untereinander die Plätze vier bis sechs auszukarteln.
Stimmt, sagt Markus Brem. Genau das sei schließlich bei einer „Wahlkreiskonferenz“im Mai in Kempten so festgelegt worden: „Und da war doch Herr Pohl anwesend.“Bei der Delegiertenversammlung nun habe sich Pohl nicht mehr an die Absprachen gebunden gefühlt, habe gegen Mehring für Platz drei kandidiert und sei krachend unterlegen. „Außerdem wurde er dann für jeden weiteren Platz ebenfalls vorgeschlagen – mit dem bekannten Abstimmungsergebnis.“Auf gut Deutsch: „Pohl wurde durchgereicht.“
Dass hierfür auch diverse Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung – Alkohol am Steuer, Beteiligung an einem Unfall mit Todesfolge –, die sich Pohl in der Vergangenheit zuschulden kommen ließ, eine Rolle gespielt haben, mag Brem nicht ausschließen. Die Vorkommnisse und Gerichtsverfahren hatten landesweit für Aufsehen gesorgt und zu Rücktrittsforderungen geführt. Pohl sieht die Sache anders: „Das spielt in der Partei längst keine Rolle mehr.“Pohl „hat keinen Zweifel“, dass er auch von Listenplatz acht aus wieder in den Landtag einziehen wird.
Mit Kopfschütteln reagierten führende Vertreter der Freien Wähler (FW) im Oberallgäu auf die Vorwürfe von Pohl. Die Listenplätze für die Mandatsträger seien so vergeben worden, wie es bei der Mitgliederversammlung besprochen wurde. „Dieser Beschluss hat Bernhard Pohl schon damals nicht gepasst und er hat mehrfach versucht, das im Nachhinein zu ändern“, sagt Hugo Wirthensohn. Deshalb überrasche es ihn nicht, dass er nun „öffentlich um sich schlägt“. Besonders ärgert sich Wirthensohn über die Unterstellung Pohls, einzelne Delegierte hätten die Abstimmung beeinflusst. „Das stimmt definitiv nicht.“Etwas anderes sei dagegen sicher, sagt Wirthensohn: Pohls Verfehlungen im Straßenverkehr hätten für etliche eine gravierende Rolle bei der Abstimmung gespielt. Pohl habe in den Augen vieler Freier Wähler 2015 nach der Trunkenheitsfahrt keine erforderlichen Konsequenzen gezogen. „Das holt ihn jetzt ein“, so der Schwaben-Vize.
Brigitte K. leidet unter verschiedenen Erkrankungen sowie einer Psychose, bei der immer wieder schwere Schübe auftreten. Ursache dafür sind meist Existenzängste, die dann einen mehrwöchigen stationären Aufenthalt in einer Klinik erforderlich machen. Brigitte K. arbeitete lange als Pflegekraft im Schichtdienst. Ihr Ehemann starb vor sechs Jahren. Erst kurz vor seinem Tod haben beide geheiratet, sodass Brigitte K. keine Witwenrente erhält.
Die 56-jährige Frau geriet in finanzielle Schwierigkeiten, weil einige außerplanmäßige Aufwendungen nötig wurden. Sie kam mit den Ratenzahlungen in Rückstand, da sie durch ihre Erkrankungen immer wieder arbeitsunfähig wurde. Ihr Auto musste Brigitte K. schließlich verkaufen. Sie hat einen Tafelausweis, dennoch bleibt für den täglichen Bedarf oder dringend nötige zusätzliche Ausgaben nur wenig Geld. Die Kartei der Not hilft und unterstützt sie mit einem Zuschuss für den Lebensunterhalt. (jös)
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Weil er seinen Chef bei einem Einsatztraining mit einem explosiven Gegenstand verletzte, ist ein Münchner Bundespolizist zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Nach Überzeugung des Amtsgerichts München hatte der 39-Jährige den Gegenstand in einen Raum geworfen, in dem sich der Übungsleiter aufhielt. Es habe sich um keinen gezielten Angriff gehandelt, jedoch habe der Mann die Folgen in Kauf genommen, erklärte ein Gerichtssprecher. Der Vorgesetzte habe ein Hämatom sowie Abschürfungen am Oberschenkel erlitten.
Laut Anklage hat der Polizist beim Polizeitraining im März 2017 einen Böller geworfen, den er selbst zuvor „umgebaut“hatte. Er habe die Trainingssituation „realistischer“machen wollen. Der Mann habe seinen Vorgesetzten nicht verletzen wollen – die beiden hätten ein gutes persönliches Verhältnis zueinander. Der Polizist entschuldigte sich direkt nach dem Vorfall bei seinem Chef. Der Gerichtssprecher nannte keine Details zu dem explosiven Gegenstand. Auch auf das Motiv des 39-Jährigen ging er nicht näher ein. Die Verhandlung am Mittwoch fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Bundespolizei hatte bereits vor dem Prozess ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruhte. Ein Bundespolizei-Sprecher nannte den Vorfall „einen bedauerlichen Einzelfall“.