Brandserie: DNA an der Kippe genügt nicht
Verdächtiger wird freigesprochen. Warum die Vorfälle in Günzburg wohl ungeklärt bleiben
Günzburg Wer gehofft hatte, dass die Brandserie, die sich vor zwei Jahren in Günzburg und Umgebung ereignete, nun endlich aufgeklärt werden würde, musste bereits vor dem Beginn des Prozesses enttäuscht sein. Denn nur drei der insgesamt 17 Fälle legte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last. Die anderen 14 Feuer, die zwischen Dezember 2015 und August 2016 unter anderem in einer Gartenhütte, einem ehemaligen Gasthof und im Keller eines Mehrfamilienhauses gelegt wurden, konnten nicht mit dem Mann aus dem Landkreis Günzburg in Verbindung gebracht werden.
In den drei angeklagten Fällen scheint die Sache jedoch sicher zu sein. Beim Brand mehrerer Bäume und Sträucher in der Violastraße in Günzburg wurde am 9. Mai 2016 ein Zigarettenstummel gefunden. Ein Abgleich mit der DNA-Datenbank des Landeskriminalamts ergab einen Treffer. So geriet der heute 32-Jährige ins Visier der Ermittler. Beim nächsten Vorfall am 19. Mai meldete ein Zeuge, dass ein Mann auf einem Fahrrad ihn angegriffen und bedroht habe. Als die Feuerwehr anrückte, um den Brand in einem Altpapiercontainer in Leipheim zu löschen, sei er davongefahren. Die Beschreibung passte, zumindest in Teilen, auf den Angeklagten.
Beim dritten Vorfall schließlich hatten die Streifenbeamten der Polizeiinspektion (PI) Günzburg bereits den Auftrag, nach dem Mann Ausschau zu halten. Das bestätigt einer der Polizisten vor Gericht. Beim Brand zweier Heuballen am 23. Juni in Günzburg tauchte der Verdächtige auf und wurde vorläufig festgenommen. Er verhielt sich kooperativ, bestritt aber jegliche Tatbeteiligung.
Genau das tut der heute 32-Jährige auch vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Günzburg. Über seinen Verteidiger lässt er auch erklären, dass er mit den Bränden nichts zu tun habe. Er sei starker Raucher und viel draußen mit dem Fahrrad und mit dem Hund unterwegs. So könnte der Zigarettenstummel an den ersten Tatort gelangt sein. Den Angriff auf den Zeugen bestreitet er ebenso.
Dass sowohl der Angegriffene als auch ein weiterer Zeuge den Angeklagten von Angesicht zu Angesicht nicht als den Mann identifizieren können, den sie am jeweiligen Tatort gesehen haben, stärkt die Position des Mannes weiter. Eine gewisse Ähnlichkeit sei zwar vorhanden, sagen die Männer vor Gericht. Auch einen leichten osteuropäischen Akzent, wie ihn der Angeklagte hat, erwähnen beide. Sicher sind sie sich aber nicht.
Auch die Ermittler, die vor Gericht aussagen, können nur Indizien liefern. Sowohl Observation als auch auch Handyüberwachung des Verdächtigen lieferten keine Beweise. Beim Verhör auf der Wache der PI Günzburg hatte der Mann sogar freiwillig sein Smartphone abgegeben und den Zugangscode verraten. Auch deshalb wurde er damals schnell wieder auf freien Fuß gesetzt.
Dass die Ermittler überhaupt auf den 32-Jährigen kamen, liegt an der kriminellen Vergangenheit des Mannes. Er wurde bereits wegen diverser kleinerer Delikte verurteilt, bevor er 2010 wegen versuchten schweren Raubes ins Gefängnis kam. Er hatte damals mit einer Schreckschusswaffe eine Tankstelle überfallen wollen. In Haft, sagt er, habe er begonnen, sein Leben zu ändern. Er machte eine Ausbildung zum Metallbauer und geht heute einer geregelten Tätigkeit nach.
Das Schöffengericht um Richterin Franziska Braun entscheidet schließlich im Zweifel für den Angeklagten. Es habe sich in der Hauptverhandlung kein konkreter Tatnachweis ergeben.
So wird die Brandserie, die rund einen Monat nach der Verhaftung des Verdächtigen endete, wohl ungeklärt bleiben. Das bestätigt auch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen gegenüber unserer Zeitung. Denn in den übrigen Fällen wurden die Ermittlungen bereits ergebnislos eingestellt.
Nach dem Freispruch vor dem Amtsgericht Günzburg könne man nur noch hoffen, dass sich neue Zeugen melden, so die Staatsanwaltschaft.