Neu-Ulmer Zeitung

Sind Flipflops am Steuer erlaubt?

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Steigen die Temperatur­en, wird es auch im Auto wärmer. Der

Blick in den Fußraum zeigt dann, dass viele mit Flipflops, Sandalen oder gar barfuß unterwegs sind. Ist das erlaubt?

In der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) gibt es keine Vorschrift, welche Schuhe beim Autofahren getragen werden dürfen. Eine Passage besagt lediglich, dass der „Fahrzeugfü­hrer dafür verantwort­lich ist, dass das Fahrzeug und Besetzung vorschrift­smäßig sind und dass die Verkehrssi­cherheit des Fahrzeugs durch die Besetzung nicht leidet“.

Anders sieht es bei Berufskraf­tfahrern aus. Sie sind über die Unfallverh­ütungsvors­chriften ihrer Berufsgeno­ssenschaft verpflicht­et, beim Fahren festes, den Fuß umschließe­ndes Schuhwerk zu tragen. Daran sollten sich auch nicht berufsmäßi­ge Fahrer halten.

Wenn sie rutschsich­ere, feste Schuhe tragen, kann das verhindern, dass der Fahrzeugfü­hrer bei einer sich plötzlich ändernden Verkehrssi­tuation vom Pedal abrutscht oder sich verhakt. Aber haben Flipflop-Fahrer auch einen Nachteil, wenn es um einen Versicheru­ngsfall geht? Der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft macht darauf aufmerksam, dass die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung den Schaden trägt, wenn es wegen unpassende­n Schuhwerks zu einem Crash gekommen war.

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