Per WhatsApp machte er sich an Buben ran
Ein 32-jähriger Neu-Ulmer wird am Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt
Neu Ulm Dass er pädophil ist, weiß der Angeklagte seit Langem. Zweimal wurde der 32-Jährige aus NeuUlm bereits wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilt. Seit mehr als zwei Jahren ist er in psychotherapeutischer Behandlung, um seine Neigung in den Griff zu bekommen. Und dennoch wurde er, als er noch unter Bewährung stand, nicht nur rückfällig, sondern ging sogar noch einen Schritt weiter: Über Online-Dienste suchte er gezielt Kontakt zu Buben unter 14 Jahren, um mit ihnen Chats mit sexuellem Inhalt zu führen. Das brachte ihn nun erneut vor Gericht.
Vor Richter Thorsten Tolkmitt räumt er alle Vorwürfe der Anklage ein, wobei er seinem Verteidiger Ingo Hoffmann das Wort überlässt, wie die meiste Zeit während der Verhandlung. „Da gibt es nichts zu beschönigen“, sagt Hoffmann für seinen Mandanten. „Das war so.“In seinem Plädoyer fügt er später hinzu: „Ich glaube, dass mein Mandant mit seinem Leben und seiner sexuellen Neigung kämpft.“Nach der Verurteilung wegen der Kinderpornos wandte sich der Angeklagte an das Ulmer Universitätsklinikum, wollte sich für das Programm „Kein Täter werden“anmelden, dessen Ziel es ist, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen bereits im Vorfeld zu verhindern. Doch weil er bereits verurteilt war und unter Bewährung stand, kam er für das Präventionsprojekt nicht infrage. Stattdessen begann er eine Psychotherapie. Zu minderjährigen Buben fühlte sich der 32-Jährige, der deutlich jünger wirkt, weiter angezogen.
Auf Instagram klickte er das Foto eines 13-Jährigen mit „gefällt mir“an. So kam der Kontakt zustande. Über WhatsApp folgte ein Chat, in dessen Verlauf er das Kind aufforderte, ihm ein Nacktbild von sich zu schicken. Auch mit einem Zwölfjährigen tauschte er sexualisierte Nachrichten aus. Die Polizei an den Wohnorten der Jungen kam dem Angeklagten auf die Spur und benachrichtigte die Neu-Ulmer Kripo. Es kam zu einer Hausdurchsuchung. Auf seinem Computer sowie auf Handys fanden die Beamten mehr als 600 kinder- und jugendpornografische Bilder und Filme. Ihm wird außerdem vorgeworfen, verbotene Fotos und Videos an andere verschickt zu haben. Am schwersten wiegt jedoch der Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs. Während der Verhandlung kommt heraus, dass der 32-Jährige zuletzt erneut Kontakt zu einem Minderjährigen aufgenommen hat, diesmal in Krumbach. Seine Therapeutin habe nichts davon gewusst.
„Es hat eine Verschlechterung stattgefunden“, konstatiert Staatsanwalt Markus Schroth in seinem Plädoyer. Bei seinen ersten Verurteilungen habe der Angeklagte ,nur’ Bilder verschickt und besessen, aber nicht direkt mit Kindern in Kontakt gestanden. „Es ist davon auszugehen, dass er sich künftig in ähnlicher Weise strafbar machen wird.“Deshalb fordert Schroth eine Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung.
„Die Straftaten sind nicht zu entschuldigen“, sagt Rechtsanwalt Ingo Hoffmann. Er sei jedoch der Überzeugung, dass es das bessere Urteil wäre, seinem Mandanten eine Bewährung zu gewähren, um eine weitere und erfolgversprechendere Therapie als bisher zu ermöglichen. „Das würde der Gesellschaft und ihm selbst mehr dienen, als ihn jetzt wegzusperren.“
Richter Thorsten Tolkmitt hält jedoch eine Bewährung für nicht mehr vertretbar. „Die Voraussetzungen für eine günstige Sozialprognose liegen derzeit nicht vor“, sagt er in seiner Urteilsbegründung. „Die Erwartung eines künftig straffreien Lebens ist nicht gegeben.“
Obwohl der Angeklagte noch unter Bewährung gestanden habe, sei es zu einer Vielzahl von Taten gekommen. „Ohne Haft geht es offensichtlich nicht.“Klar sei, dass die Therapie fortgesetzt werden müsse. Das sei jedoch auch in der Haft möglich.