Kein Freibrief, sondern ein Bekenntnis
Nun also Japan. Das Netz der europäischen Freihandelsverträge wird größer und dichter. Was die Gemeinschaft und ihre Partner da demonstrieren, ist ein Bekenntnis zum Freihandel, der auf unsinnige Zölle und Abgaben verzichtet und zumindest versucht, gemeinsam gleiche Industriestandards zu erreichen. Dieses Bekenntnis braucht Einschränkungen – natürlich. Längst nicht jeder Partner hat die gleichen Vorstellungen von Menschenoder Arbeitnehmerrechten, vom Klima- oder Verbraucherschutz. Und dennoch gehören solche Abkommen zu den Säulen unserer Wirtschaft. Es geht nicht darum, unsere Werte und Überzeugungen zu verkaufen, sondern gerade darum, darauf zu bestehen.
Aus diesem Netz steigen die USA Schritt für Schritt aus. Der Protektionismus des Donald Trump will nur zulassen, was den Vereinigten Staaten unmittelbar nützt. Das mag man verurteilen, spiegelt aber das Gefühl der konservativen Schicht in den USA wider. Abgesehen davon war es nicht Trump, der den USMarkt abzuschotten begann.
Schon seit Jahren haben beispielsweise nicht-amerikanische Mitbewerber bei öffentlichen Aufträgen keine Chance mehr. Doch wo immer sich die US-Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz zu schützen müssen glaubte, hat sie an Wettbewerbsfähigkeit verloren.
Dass Trump auf der New Yorker Fifth Avenue mehr deutsche als amerikanische Autos sieht, hat einen Grund. Den können ihm diejenigen sagen, die sich gegen General Motors oder Chrysler und für
BMW oder Audi aussprechen. Freihandel ist kein Freibrief. Denn er bedeutet eben auch das Öffnen der Türen, damit die steife Brise des Wettbewerbs auch die eigenen Unternehmen wetterfester macht.
Muss das Freihandelsabkommen nur noch vom Europäischen Parlament ratifiziert werden oder gibt es weitere Hürden?
Genau genommen besteht Jefta aus mehreren Teilen. Als reiner Handelspakt fällt das Abkommen in die Zuständigkeit der EU. Sie kann diese Regelungen mit Zustimmung des Europäischen Parlamentes in Kraft setzen. Nationale Volksvertretungen sind aber nicht völlig außen vor. Denn wenn es um Geld der Mitgliedstaaten geht, müssen auch deren Abgeordnetenkammern beteiligt werden. Deshalb wurde ein Investitionsteil ausgekoppelt, um den Vertrag nicht an Einzelfragen scheitern zu lassen.
Wann soll das Abkommen mit Japan in Kraft treten?
Nach den Unterschriften ist das Votum des Parlamentes nötig. In Brüssel wird deshalb damit gerechnet, dass der Vertrag erst ab 2019 gilt.