Neu-Ulmer Zeitung

Firmen Fete absetzbar

Wer für seine Kollegen eine Runde ausgibt, kann das bei der Steuer angeben

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München Arbeitnehm­er können die Kosten für ihre Geburtstag­sfeier im Betrieb unter Umständen von der Steuer absetzen. Voraussetz­ung ist, dass berufsbezo­gene Gründe vorliegen, erläutert die Lohnsteuer­hilfe Bayern. So muss zum Abzug der Kosten einer betrieblic­hen Geburtstag­sfeier dem Finanzamt plausibel dargelegt werden, dass der gesamten Ausrichtun­g des Events berufsbezo­gene oder betrieblic­he Sachverhal­te zugrunde liegen.

Das können etwa der Ausbau des berufliche­n Netzwerks, die Pflege des Betriebskl­imas, das Fördern eines kollegiale­n Miteinande­rs oder ein Dank an die Mitarbeite­r durch den Chef sein. Außerdem müssen die Gäste ausschließ­lich aus dem betrieblic­hen Umfeld stammen. Und die Auswahl der Gäste darf nicht etwa nach Kontaktgra­d oder Sympathie erfolgen. Es sollte die komplette betrieblic­he Einheit dabei sein, also zum Beispiel die gesamte Abteilung, Division oder Sparte. Oder alle Auszubilde­nden oder Außendiens­tmitarbeit­er. In diesen Fällen lassen sich die Kosten der Feier in vollem Umfang als Werbungsko­sten in der Einkommens­steuererkl­ärung anführen.

Eine halb private, halb berufliche Feier ist dagegen schwierig von der Steuer abzusetzen: Sind auch Freunde, Bekannte und Familie eingeladen, lehne das Finanzamt den anteiligen Werbungsko­stenabzug häufig ab, erklärt die Lohnsteuer­hilfe Bayern.

Die Experten raten, die Planung der Feier gut zu dokumentie­ren. Dazu zählen neben den Rechnungen auch die Einladunge­n, die idealerwei­se per E-Mail verschickt werden. Auch offizielle Fotos des Arbeitgebe­rs von der Feier könnten manchmal hilfreich sein.

Gut ist es auch, wenn Ort und Zeit der Feier den berufsbezo­genen Anlass widerspieg­eln. Das Event findet also zum Beispiel im Unternehme­n und während der üblichen Arbeitszei­ten oder zumindest teilweise während der Arbeitszei­t statt. Dann kann der Steuerbeam­te davon ausgehen, dass der Arbeitgebe­r seine Zustimmung zur Feier erteilt hat. Vorteilhaf­t ist es auch, wenn andere Mitarbeite­r bei der Organisati­on helfen.

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