Neu-Ulmer Zeitung

Schweigen nach Mord in Lindau

Einbrecher sollen Rentner in seinem Haus erstochen haben

- VON MICHAEL MUNKLER

Kempten/Lindau Ein 37-jähriger Mann muss sich seit Dienstag vor der Großen Strafkamme­r des Kemptener Landgerich­ts wegen Mordes verantwort­en. Einem zehn Jahre jüngeren mutmaßlich­en Komplizen wirft die Staatsanwa­ltschaft versuchten schweren Bandendieb­stahl vor. Beide Männer gehören zu einer ungarische­n Minderheit in Rumänien. Zusammen mit Landsleute­n hätten sie sich zum Betteln in Deutschlan­d aufgehalte­n, heißt es in der Anklagesch­rift.

In der Nacht zum 9. März 2017 soll der Hauptangek­lagte mit einem unbekannte­n Komplizen in das Haus eines 76 Jahre alten Rentners in Lindau eingebroch­en sein. Sie wurden vom Bewohner des Hauses bemerkt und beim Diebstahl gestört. Daraufhin soll der 37-Jährige auf den Rentner losgegange­n sein. Er habe ihm den Kiefer gebrochen und anschließe­nd gewürgt, bis er starb. Dann hätten die Männer das Haus in Brand gesetzt, um das Verbrechen

Anwältin kritisiert Arbeit der Polizei

zu vertuschen, sagte der Staatsanwa­lt. Der jüngere Angeklagte soll seinen Landsmann mit einem Auto zum Tatort gefahren haben. Der andere Mittäter – es handelt sich laut Anklage um einen nicht näher bekannten „Adrian“– ist bis heute auf der Flucht.

Am ersten Verhandlun­gstag machte der Hauptangek­lagte keine Angaben. Die Verteidige­rin des Haupttäter­s erläuterte in einem langen Vortrag, warum ihrer Meinung nach viele Beweise, die gegen ihren Mandanten sprechen, nicht verwertet werden dürfen. Deshalb solle auf die Vernehmung mehrerer Zeugen verzichtet werden. Im juristisch­en Sinne bestehe ein sogenannte­s Beweiserhe­bungsund Verwertung­sverbot. Dabei gehe es unter anderem um Aussagen, die durch „staatlich veranlasst­es Bespitzeln“von Mithäftlin­gen des Angeklagte­n gewonnen worden seien. Denen habe man sogar Geld für Aussagen geboten. Die Verteidige­rin sprach in diesem Zusammenha­ng von „rechtswidr­ig gewonnenen Beweismitt­eln“. Ob das der Fall sei, müsse die Hauptverha­ndlung ergeben, erklärte der Vorsitzend­e Richter.

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