Neu-Ulmer Zeitung

Verehrerin von Hardy Krüger jr. setzt sich durch

Sie darf weiter sagen: „Haben uns geküsst“

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München Eine hartnäckig­e Verehrerin von Hardy Krüger jr. darf weiterhin behaupten, öffentlich Küsse und Zärtlichke­iten mit dem Schauspiel­er ausgetausc­ht zu haben. Das entschied das Oberlandes­gericht in München in einem Berufungsp­rozess.

Zwar hielt der Senat die Schilderun­gen der Beklagten Leily H. über weite Strecken für unglaubwür­dig, wie der Richter ausführte. Doch das treffe ebenso auf den 50-jährigen Schauspiel­er zu. Dieser habe sich in eidesstatt­lichen Erklärunge­n in Widersprüc­he verstrickt. Auch darf Leily H. weiterhin sagen, sie und der Schauspiel­er „hatten Zukunftspl­äne“. Zwei andere Behauptung­en allerdings darf die 35-Jährige nicht mehr ungestraft wiederhole­n: Dass Krüger jr. von ihr geschwärmt und zudem vorgehabt habe, sie an seinem 50. Geburtstag zu heiraten. Insgesamt ging es um sechs Äußerungen der Münchnerin.

In erster Instanz hatte der 50-Jährige vor dem Landgerich­t in zwei Punkten recht bekommen. Leily H. durfte demnach nicht mehr behaupten, dass sie die Freundin des Schauspiel­ers sei und er mit ihr habe zusammenzi­ehen wollen. In vier Punkten wurde die Klage allerdings abgewiesen, wogegen der Schauspiel­er Berufung eingelegt hatte. Leily H. sah sich nach der Verhandlun­g als Siegerin. „Wir haben uns richtig geküsst! Das darf ich sagen.“Sie will Hardy Krüger jr. wegen Verleumdun­g verklagen. Der Schauspiel­er war gestern nicht zur Verhandlun­g erschienen.

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Foto: dpa Glühende Verehrerin Hardy Krügers: Die Münchnerin Leily H.

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