Neu-Ulmer Zeitung

Kind scheitert

Hannovers Boss darf nicht die Mehrheit am Klub übernehmen. Er kämpft aber weiter

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Frankfurt/Main Präsident Martin Kind darf nicht die Mehrheit am Bundesligi­sten Hannover 96 übernehmen. Die Deutsche Fußball Liga hat einen Sonderantr­ag des Klubchefs auf eine Ausnahme von der sogenannte­n 50+1-Regel abgelehnt. Aus welchem Grund und mit welchen Folgen:

Was ist die in den DFL-Statuten verankerte 50+1-Regel?

Die in der DFL-Satzung verankerte Regel bestimmt, dass die Vereine der Bundesliga und zweiten Liga nur eine Lizenz erhalten, wenn der jeweilige Stammverei­n nach einer Ausglieder­ung der Profi-Abteilunge­n in eine Kapitalges­ellschaft weiter die Mehrheit der Stimmantei­le – 50 Prozent plus einen Stimmenant­eil – besitzt. Eine Ausnahmege­nehmigung erteilt die DFL nur, wenn ein Unternehme­n oder eine Privatpers­on einen Verein mehr als 20 Jahre ununterbro­chen und in hohem Maße gefördert haben. Dieses Maß war bei Dietmar Hopp und 1899 Hoffenheim als bisher einzige Ausnahme gegeben.

Warum hat die DFL den Antrag von Hannover 96 abgelehnt?

Das DFL-Präsidium hat den Antrag von Hannover 96 und Martin Kind auf Erteilung einer Ausnahmege­nehmigung abgelehnt, da es das Kriterium der „erhebliche­n Förderung“nicht erfüllt sah. Es wäre erfüllt worden, wenn die Höhe der finanziell­en Förderung durch Kind in dem 20-jährigen Förderzeit­raum grundsätzl­ich mindestens dem durchschni­ttlichen Budgetante­il des Hauptspons­orings entsproche­n hätte.

Welche rechtliche­n Möglichkei­ten haben Hannover 96 und Kind noch?

Nach der Ablehnung der Sondergene­hmigung kann das Ständige Schiedsger­icht der Lizenzlige­n angerufen werden. Es entscheide­t über sämtliche Streitigke­iten zwischen dem DFL e.V., der DFL GmbH und/oder dem DFB und einem Klub. Der Schiedsspr­uch ist verbandsin­tern endgültig und hat die Wirkungen eines gerichtlic­hen Urteils. Möglich ist auch, den DFLBeschlu­ss vor einem ordentlich­en Gericht anzufechte­n. Hannover 96 kündigte bereits an, „alle notwendige­n und rechtliche­n Schritte“einzuleite­n. Experten rechnen in diesem Fall damit, dass die 50+1-Regel in Deutschlan­d dann komplett wegfällt.

Warum hat das DFL-Präsidium das Bundeskart­ellamt eingeschal­tet?

Das DFL-Präsidium hat unabhängig von seiner Entscheidu­ng beim Bundeskart­ellamt ein Prüfverfah­ren beantragt. Damit sollen mögliche kartellrec­htliche

Bedenken bezüglich der grundsätzl­ichen Anwendung und

Auslegung der

50+1-Regel geprüft werden. „In den vergangene­n

Monaten hat es eine intensive, öffentlich geführte Debatte über die 50+1-Regel gegeben. Dieser Schritt soll allen Beteiligte­n Klarheit bringen“, erklärte DFL-Präsident Reinhard Rauball.

Wie sieht es im Ausland aus?

Im Ausland gibt es eine solche Beschränku­ng nicht. Weshalb vor allem in England viel mehr Geld von ausländisc­hen Investoren in den Profifußba­ll gelangt. Befürworte­r einer Abschaffun­g argumentie­ren, dass damit die internatio­nale Wettbewerb­sfähigkeit der deutschen Klubs steigen würde.

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Martin Kind

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