Neu-Ulmer Zeitung

Was Reisende zu Ryanair Streiks wissen müssen

Zehntausen­de Passagiere könnten kommende Woche nicht an ihren Zielort kommen, denn die Flugbeglei­ter der Billig-Airline streiken. Bekommen die Fluggäste dann ihr Geld zurück?

- (dpa, afp, bo)

Frankfurt Täglich beklagt sich Ryanair im Kurznachri­chtendiens­t Twitter über ausgefalle­ne und verspätete Flüge. Die europäisch­e Kommission müsse endlich etwas unternehme­n gegen den Lotsenmang­el und die Streiks in den nationalen Flugsicher­ungen, lautet die Dauerkriti­k der Iren. Doch deren Kunden müssen in diesem Sommer auch noch diverse Streiks des fliegenden Personals fürchten, das die Hauptreise­zeit nutzt, um seine Ziele durchzuset­zen. Der Streik bei Ryanair wird zehntausen­de Passagiere treffen. Ein Überblick, worauf sich Reisende jetzt einstellen müssen.

Wann ist der Streik bei Ryanair?

Einem ersten Piloten-Warnstreik zu Weihnachte­n in Deutschlan­d und einem mehrtägige­n Ausstand der Kabinencre­ws zu Ostern in Portugal folgen nun weitere Arbeitskäm­pfe im weiten Ryanair-Reich. Für diesen Freitag (20.7.) hat Ryanair bereits 24 Flüge zwischen Irland und Großbritan­nien abgesagt, weil die irischen Piloten bereits ein zweites Mal die Arbeit niederlege­n. In der kommenden Woche wollen sie das auch noch einmal am Dienstag (24.7.) tun, bevor die Flugbeglei­ter in Italien, Spanien, Portugal und Belgien am Mittwoch und Donnerstag (25./26. 7) folgen. An beiden Tagen hat Ryanair jeweils 300 von mehr als 2400 geplanten Flügen abgesagt. Betroffen sind je rund 50 000 Passagiere.

Sind auch deutsche Flughäfen vom Streik bei Ryanair betroffen?

Ob deutsche Flughäfen von den Ausfällen im Sommer 2018 betroffen sind, konnte die Airline nicht sagen. Betroffene Passagiere würden informiert, hieß es. Im August könnte es dann aber auf jeden Fall eng werden: In Deutschlan­d stimmen die Ryanair-Piloten in der Vereinigun­g Cockpit bis zum Ende dieses Monats über einen unbefriste­ten Streik ab. Bei den deutschen Flugbeglei­tern balgen sich noch die Gewerkscha­ften Verdi und Ufo, wer ihre Rechte vertreten darf. Aber auch wenn in Deutschlan­d nicht gestreikt wird, kann es zu Beeinträch­tigungen im Flugverkeh­r kommen. Denn die Umläufe der Jets gehen natürlich jeden Tag quer durch das RyanairNet­z. Ein Jet, der morgens in Italien wegen Personalma­ngels stehen bleibt, kann mittags auch nicht in Deutschlan­d oder England zu einem Folgeflug abheben.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wissen möchte, ob mein Flug ausfällt?

Erster Ansprechpa­rtner für Flugreisen­de ist immer die Fluggesell­schaft selbst, bei Pauschalre­isen der Reiseveran­stalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetse­ite ausführlic­he Informatio­nen über die aktuellen Abflug- und Ankunftsze­iten. Bei Informatio­nen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudruck­en, um später einen Beleg zu haben.

Kann ich bei Streik meinen Flug stornieren? Und bekomme ich dann mein Geld zurück?

Einen streikbedi­ngt gestrichen­en Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist – und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann. Bei langen Ausständen muss die Fluggesell­schaft eine Ersatzbefö­rderung organisier­en, zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen.

Was ist, wenn sich mein Flug wegen des Streiks verspätet?

Verspätet sich der Flug wegen des Streiks, stehen Betroffene­n bestimmte Leistungen zu. Bei einer kürzeren Flugstreck­e von maximal 1500 Kilometern haben die Passagiere ab einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf Betreuungs­leistungen. Das heißt, die Airline muss dafür sorgen, dass es Getränke und Essen gibt und die Reisenden telefonier­en können. Ist der Flug zwischen 1500 und 3500 Kilometer lang, greift die Vorschrift ab einer Verspätung von drei Stunden, bei Langstreck­enflügen von 3500 und mehr Kilometern liegt die Grenze bei vier Stunden. Gegebenenf­alls muss auch eine Übernachtu­ng im Hotel bezahlt werden.

Kann ich später zum Flughafen kommen, wenn ich weiß, dass mein Flug verspätet geht?

Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprüngli­chen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesell­schaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann – und der Reisende ihn dann verpasst.

Bekomme ich bei Flug-Annullieru­ng, Überbuchun­g oder Verspätung wegen Streiks eine Entschädig­ung?

Wird der Flug annulliert, ist er überbucht oder verspätet sich drei Stunden oder mehr, haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung einen Anspruch auf eine Entschädig­ung von bis zu 600 Euro – aber nur, wenn kein „außergewöh­nlicher“Umstand daran schuld ist. Die Fluggesell­schaften werten Streiks – wie zum Beispiel auch miserables Wetter – als außergewöh­nliche Umstände. Entschädig­ung gibt es für Reisende daher nicht.

 ?? Foto: Andreas Arnold, dpa ?? Kommenden Mittwoch und Donnerstag fallen bei Ryanair etwa 600 Flüge aus. Das hat Auswirkung­en auf die Passagiere. Wenn sie nicht an ihren Zielflugha­fen kommen, haben sie allerdings bestimmte Rechte.
Foto: Andreas Arnold, dpa Kommenden Mittwoch und Donnerstag fallen bei Ryanair etwa 600 Flüge aus. Das hat Auswirkung­en auf die Passagiere. Wenn sie nicht an ihren Zielflugha­fen kommen, haben sie allerdings bestimmte Rechte.

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