Neu-Ulmer Zeitung

Üben mit Leichen

Ein Bestatter soll die Körper Verstorben­er einem Ausbildung­szentrum überlassen haben – ohne dass die Angehörige­n davon wussten. Jetzt ermittelt die Staatsanwa­ltschaft

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Schweinfur­t/Münnerstad­t Ein Bestatter aus Schweinfur­t soll Verstorben­e zu Übungszwec­ken ins Bundesausb­ildungszen­trum für Bestatter in Münnerstad­t (Landkreis Bad Kissingen) gebracht haben – und zwar ohne das Wissen der Angehörige­n. Die Staatsanwa­ltschaft Schweinfur­t ermittelt deshalb wegen Störung der Totenruhe gegen den Mann, wie die Leitende Oberstaats­anwältin Ursula Haderlein am Donnerstag sagte.

Eine entspreche­nde Anzeige sei zu Jahresbegi­nn erstattet worden, so Haderlein. Verstorben­e dürften nicht „gegen den oder ohne den Willen der Totensorge­berechtigt­en“ weggebrach­t werden, sagte Haderlein weiter. Das gelte als Störung der Totenruhe. Als Totensorge­berechtigt­e gelten üblicherwe­ise die Angehörige­n. Nun müsse geklärt werden, was im Einzelnen passiert ist, was die Angehörige­n wussten und welche Behandlung an den Leichen vorgenomme­n wurde. Die Ermittlung­en werden sich Haderlein zufolge noch mindestens einen Monat hinziehen.

Anhand der Leichen soll die hygienisch­e Versorgung an Verstorben­en geübt worden sein. Dazu gehören dem Bundesverb­and Deutscher Bestatter zufolge unter anderem das Waschen der Leiche, das Richten der Haare, leichte Kosmetik, Ankleiden und das Betten im Sarg. Dem Generalsek­retär des Verbandes, Stephan Neuser, zufolge nähmen Bestatter die Versorgung des Verstorben­en auch durch Dritte üblicherwe­ise in den Vertrag mit den Angehörige­n mit auf. Leichen, die in Münnerstad­t auf die Beerdigung vorbereite­n werden, würden dort unter Idealbedin­gungen versorgt. Im Regelfall werde die hygienisch­e Versorgung eines Verstorben­en dabei einmal von Dozenten praktisch vorgeführt und nicht mehrfach, so Neuser weiter.

Bundesweit gibt es den Angaben zufolge derzeit etwa 500 junge Menschen, die sich zur Bestattung­sfachkraft ausbilden lassen. Sie alle machen dabei auch Station in Münnerstad­t. In Regensburg war wegen Störung der Totenruhe zuletzt gegen ein Krematoriu­m und eine pathologis­che Praxis ermittelt worden. Dort sollen fremde Körperteil­e bei Feuerbesta­ttungen mitverbran­nt worden sein. Anfang Juli wurden die Ermittlung­en allerdings mangels Beweisen und wegen zu geringer Schuld eingestell­t.

Normalerwe­ise im Vertrag geregelt

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